Was passiert mit den Punkten in Flensburg nach der Tilgungsfrist?

Was passiert mit den Punkten in Flensburg nach der Tilgungsfrist?

Es ist wirklich ärgerlich, wenn man Punkte in Flensburg bekommt. Ein kleiner Fehler im Straßenverkehr und schon ist es passiert. Neben dem Bußgeld drohen einem auch noch bis zu drei Punkte in Flensburg. Doch es gibt eine gute Nachricht: Die Punkte werden nicht für immer in Flensburg gespeichert. Nach einer bestimmten Zeit werden sie gelöscht. Diese Zeit nennt man “Überliegefrist”.

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist ist ein Zeitraum, in dem die Punkte langsam verschwinden. Zunächst muss jedoch die sogenannte Tilgungsfrist abgewartet werden. Jeder Punkt hat seine eigene Tilgungsfrist, abhängig davon, wann er eingetragen wurde.

Die Tilgung der Punkte in Flensburg

Die Tilgungsfristen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt. Es gibt verschiedene Arten von Verkehrsverstößen, für die unterschiedliche Tilgungsfristen gelten. Nach Ablauf der Tilgungsfrist werden die Punkte aus dem Register getilgt, jedoch nicht gelöscht. Anschließend beginnt die Überliegefrist, die ein Jahr dauert. Während dieser Zeit bleiben die Punkte gespeichert, um Missbrauch vorzubeugen.

Was hat die Überliegefrist zum Ziel?

Die Punkte erhöhen in der Regel nur bis zum Ablauf der Tilgungsfrist den Punktestand. Die Eintragungen während der Überliegefrist dienen jedoch dazu, eine rückblickende Nachberechnung sicherzustellen. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Punkte während der Überliegefrist wieder wirksam werden können.

Die Überliegefrist wurde eingeführt, um Verzögerungstaktiken von Rechtsanwälten zu unterbinden und sicherzustellen, dass Verkehrssünder keine Straferhöhung vermeiden können. Die gespeicherten Eintragungen während der Überliegefrist sind nur für den Punktebesitzer und seinen Rechtsanwalt einsehbar.

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Nach der Überliegefrist werden die Punkte endgültig gelöscht. Die Überliegefrist besteht weiterhin in Flensburg und ist Teil des neuen Flensburg-Punktesystems.

Beispiel Tilgungsfrist und Überliegefrist

Wichtig zu wissen ist, dass im deutschen Verkehrsrecht das Tattagprinzip gilt. Punkte in der Überliegefrist werden oft dann wieder wirksam, wenn der Fahrer bereits einen hohen Punktestand hat und kurz vor der kritischen Acht-Punkte-Marke steht. Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Punkte in der Überliegefrist wieder hinzugezogen werden können.

Die Überliegefrist dient dazu, die getilgten Punkte in besonderen Fällen wieder einzubeziehen. Nach Ablauf der einjährigen Überliegefrist erfolgt die endgültige Löschung der Punkte.

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