Was Sie über Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung wissen sollten

Was Sie über Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung wissen sollten

Die durchgezogene Linie im Straßenverkehr hat verschiedene Funktionen und sollte nicht überfahren werden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder, sogar ein Fahrverbot von einem Monat. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum hohe Bußgelder von bis zu 300 Euro verhängt werden können.

Die durchgezogene Linie in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung regelt die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge und Verkehrsteilnehmer. Unter dem Verkehrszeichen 295 befindet sich die durchgezogene Linie, die Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung markiert. Die StVO legt fest, dass Verkehrsteilnehmer nicht teilweise oder komplett über die Fahrstreifenbegrenzung fahren dürfen.

Parken und Halten bei durchgezogener Linie

Die durchgezogene Linie zeigt an, dass hier nicht geparkt werden darf, es sei denn, es besteht ein drei Meter großer Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 30 Euro. Zudem darf links von der Fahrstreifenbegrenzung nicht gehalten werden, wenn rechts ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg vorhanden ist.

Die durchgezogene Linie am Kreisverkehr

Die Mittelinsel eines Kreisverkehrs besitzt oft eine Fahrbahnbegrenzung. Sie sollte nicht überfahren werden, es sei denn, das Fahrzeug ragt wegen seiner Abmessungen bauartbedingt über die Fahrbahnbegrenzung. In diesem Fall darf die Mittelinsel überfahren werden, sofern keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht.

Ausnahmen beim Überfahren der durchgezogenen Linie

Es gibt bestimmte Ausnahmesituationen, in denen die durchgezogene Linie befahren werden darf. Zum Beispiel, wenn das Verkehrszeichen 223.1 das Befahren eines Seitenstreifens anordnet. Auch das Überfahren der durchgezogenen Linie ist erlaubt, wenn dahinter nicht anders erreichbare Parkstände oder eine Grundstückszufahrt liegen.

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Überholen bei durchgezogener Linie

Das Überholen bei einer durchgezogenen Linie ist nicht gestattet. Bei Straßen mit zwei durchgezogenen Linien ist das Überholverbot noch deutlicher gekennzeichnet. Es gibt jedoch Ausnahmen für das Überholen von Motorrädern, Fahrrädern usw., solange die Fahrstreifenbegrenzung nicht überfahren wird.

Die Strafen für das Überfahren einer durchgezogenen Linie

Das Überholen bei einer durchgezogenen Linie kann mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro geahndet werden. Zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und es kann zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder ein Unfall verursacht wird. Das Bußgeld für das Überfahren einer durchgezogenen Linie beim Linksabbiegen beträgt 30 Euro und erhöht sich bei Gefährdung oder Unfallverursachung. Auch das Parken ohne ausreichenden Abstand zur Fahrstreifenbegrenzung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Merken Sie sich also: Die durchgezogene Linie sollte im Straßenverkehr nicht überfahren werden, um hohe Bußgelder und weitere Strafen zu vermeiden.