Nichtsahnend fährt man mit dem Auto und plötzlich rennt ein Tier vor das Fahrzeug. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, wie man sich korrekt verhält. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie ein Haustier oder Kleintier überfahren haben.
Sollte man anhalten?
Die Realität zeigt, dass die meisten Autofahrer bei einem Unfall mit einem Hund oder einer Katze nicht anhalten. Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, den Vorfall zu melden, empfiehlt es sich aus Gründen des Tierschutzes und der Tierbesitzer, nachzuprüfen, ob das Tier verletzt oder tot ist. In Wohngebieten besteht möglicherweise die Möglichkeit, den Besitzer des Tieres zu ermitteln. Achten Sie beispielsweise auf Hinweise am Halsband.
Falls Sie sich dazu in der Lage fühlen, können Sie versuchen, das verletzte Tier von der Straße zu ziehen oder zum Tierarzt zu bringen.
Wichtige Verhaltenstipps
Beachten Sie folgende Verhaltenstipps, wenn Sie an der Unfallstelle anhalten:
- Schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck.
- Schützen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, indem Sie eine Warnweste tragen.
- Decken Sie Ihre Hände und Arme ab, bevor Sie ein verletztes Tier anfassen. Dadurch schützen Sie sich vor unvorhersehbaren Reaktionen des Tieres.
- Wenn Sie ein verletztes Tier zum Tierarzt bringen möchten, verwenden Sie einen geeigneten Behälter wie einen Karton, Korb oder eine Box.
Wann sollte die Polizei informiert werden?
Es ist ratsam, die Polizei zu informieren, wenn Folgendes zutrifft:
- Personen wurden durch den Unfall verletzt.
- Das verletzte oder tote Tier stellt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, da es beispielsweise mitten auf der Fahrbahn liegt.
- Sie sich überfordert fühlen, sich um das verletzte Tier zu kümmern oder den Kadaver von der Fahrbahn zu entfernen.
- Der Halter des Tieres ermittelt werden soll, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- Sie einen Wildunfall mit Schalenwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) hatten. In den meisten Bundesländern sind solche Unfälle meldepflichtig.
- Eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung benötigt wird.
Darf man ein angefahrenes Tier von seinen Qualen erlösen?
Nein, die Entscheidung darüber, ob ein Tier von seinen Qualen erlöst werden sollte, obliegt allein einem Tierarzt oder dem zuständigen Jäger.
Ist es Unfallflucht, wenn man weiterfährt?
Rechtlich gesehen kann ein Haustier als “fremde Sache” betrachtet werden. Da Haustiere immer einen Besitzer haben, handelt es sich bei einem Unfall mit einem Haustier, bei dem der Fahrer weiterfährt, um eine mögliche Unfallflucht. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der Polizei nachfragen, bevor Sie weiterfahren.
Wenn Sie das verletzte Tier seinem Schicksal überlassen und weiterfahren, besteht die Möglichkeit, dass Sie wegen Tierquälerei angezeigt werden. Dies kann zu einem Bußgeld führen.
Wer haftet für den Schaden durch ein Haustier?
Der Tierhalter ist für einen Unfall, den sein Haustier verursacht, verantwortlich. Haftpflichtversicherungen können unter Umständen für den entstandenen Schaden aufkommen. Es ist wichtig, die Polizei einzuschalten und Fotos von der Unfallstelle zu machen.
Trotz der Liebe zu Tieren sollte die Verkehrssicherheit immer Vorrang haben. Es ist ratsam, nur dann auszuweichen, wenn keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer besteht. Vollbremsungen aufgrund von Kleintieren oder Haustieren können zu Auffahrunfällen führen, für die die Versicherungen oft keinen Schadenersatz leisten.
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