Papierkram kann eine lästige Aufgabe sein, bei der man schnell fertig werden möchte. Dabei besteht die Gefahr, versehentlich Dokumente zu entsorgen, die unbedingt aufbewahrt werden sollten. Eine solche Lohnabrechnung kann schnell im Müll landen – obwohl sie zu den wichtigen Dokumenten gehört, die beispielsweise auch bei Behördengängen benötigt werden.
Wie bekomme ich eine Ersatz-Lohnabrechnung?
Wenn Ihnen eine Lohnabrechnung fehlt, sollten Sie zuerst die Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers kontaktieren. Dort werden alle Unterlagen aufbewahrt und können eingesehen werden. Normalerweise ist es kein Problem, eine Lohnabrechnung erneut auszustellen, wenn sie verloren gegangen ist.
Warum sollte ich Lohnabrechnungen aufbewahren?
Die Lohnabrechnung enthält detaillierte Informationen darüber, was Sie im jeweiligen Abrechnungszeitraum geleistet haben und welchen Lohn Sie dafür erhalten haben. Sie enthält auch Angaben zu steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Lohnabrechnung ist daher das zentrale Dokument für Ihren eigenen Lohn und sollte sowohl von Ihnen auf ihre Richtigkeit geprüft als auch sorgfältig aufbewahrt werden.
Lohnabrechnungen dienen auch als Nachweis für die Rentenversicherung. Bei der Übermittlung der erforderlichen Daten vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger können Fehler auftreten. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Nachweis erbringen können, um diese Fehler zu korrigieren.
Was tun, wenn mein Arbeitgeber keinen Ersatz für die Lohnabrechnung bereitstellt?
Im Falle eines verlorenen Lohnabrechnung ist Ihr Arbeitgeber der erste Ansprechpartner für einen Ersatz. Allerdings ist dies nicht immer möglich, zum Beispiel wenn sich Arbeitgeber und -nehmer im Streit getrennt haben. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bei einer verloren gegangenen Lohnabrechnung behilflich zu sein.
Wie lange habe ich Zeit, um eine verlorene Lohnabrechnung erneut anzufordern?
Wenn die Lohnabrechnung endgültig verloren gegangen ist, sollten Sie die Personalbuchhaltung rechtzeitig um einen Ersatz bitten. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Geschäftsunterlagen aufzubewahren. Je nach Art der Unterlagen kann sich eine unterschiedliche Aufbewahrungsfrist ergeben, die in der Regel entweder sechs oder zehn Jahre beträgt.
Im Falle einer Lohnabrechnung, die die Lohnsteuer betrifft, gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, Lohnabrechnungen für mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Sie haben also mindestens diese Zeitspanne die Möglichkeit, als Arbeitnehmer eine erneute Lohnabrechnung anzufordern.
Was ist mit meiner Steuererklärung, wenn ich meine Lohnabrechnung verloren habe?
Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer mit einer verlorenen Lohnabrechnung: Die Erstellung der Steuererklärung ist trotzdem möglich. Denn gemäß § 370 der Abgabenordnung kann es zu einer Steuerhinterziehung kommen, wenn die Einkommensteuererklärung verspätet abgegeben wird.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – das Steuerstrafrecht sieht empfindliche Sanktionen vor.
Fragen rund um die Lohnabrechnung und steuerrechtliche Themen können oft juristisch brisant sein. In diesem Fall ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Dieser kann zuverlässig und fundiert Fragen beantworten und mögliche Optionen aufzeigen.
Source: klugo.de