Was unterscheidet Fachanwälte von Rechtsanwälten?

Was unterscheidet Fachanwälte von Rechtsanwälten?

Rechtsanwälte und Fachanwälte – beide Begriffe sind in der deutschen Rechtslandschaft bekannt. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden? In diesem Artikel werden wir die Unterschiede und Anforderungen zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt untersuchen.

Was macht einen Rechtsanwalt aus?

Um den Titel Rechtsanwalt in Deutschland führen zu dürfen, ist eine umfangreiche Ausbildung notwendig. Hierfür muss das Jura-Studium abgeschlossen werden, inklusive des ersten Staatsexamens und des anschließenden Rechtsreferendariats mit dem zweiten Staatsexamen. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens kann der Volljurist sich zur Rechtsanwaltschaft zulassen lassen. Es gibt keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.

Was unterscheidet einen Rechtsanwalt von einem Fachanwalt?

Während des Jura-Studiums erwerben angehende Volljuristen ein breites Wissen in verschiedenen juristischen Fachrichtungen. Ein Rechtsanwalt kann daher in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein.

Anforderungen für den Fachanwaltstitel

Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, muss ein Rechtsanwalt besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet nachweisen. Die Anforderungen variieren je nach Rechtsgebiet. In der Regel sind 120 Stunden Fortbildung und das Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren erforderlich, um den theoretischen Anforderungen gerecht zu werden. Zusätzlich muss der angehende Fachanwalt nachweisen, dass er eine bestimmte Anzahl von Fällen in seinem Fachgebiet bearbeitet hat. Die erforderliche Fallanzahl reicht von 50 Fällen im Steuerrecht bis zu 160 Fällen im Verkehrsrecht. Vor der Beantragung des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre aktiv in dem entsprechenden Rechtsgebiet praktiziert haben.

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Damit Mandanten sich auf die fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt verlassen können, müssen Fachanwälte jedes Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung in ihrem Fachgebiet nachweisen.

Rechtsgebiete für Fachanwälte

Es gibt insgesamt 21 anerkannte Rechtsgebiete, in denen ein Fachanwaltstitel erworben werden kann. Diese umfassen unter anderem Agrarrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht. Ein Rechtsanwalt darf jedoch nur drei Fachanwaltstitel führen.

Gibt es Vorteile, einen Fachanwalt zu beauftragen?

Eine Untersuchung der Bundesrechtsanwaltskammer hat ergeben, dass zum 01.01.2014 nur knapp 25% aller Rechtsanwälte über einen oder mehrere Fachanwaltstitel verfügten. Die Erlangung des Fachanwaltstitels erfordert hohe Anforderungen. Einige Rechtsanwälte befürchten zudem, dass sie als zu spezialisiert angesehen werden könnten, wenn sie einen Fachanwaltstitel führen. Es ist wichtig zu betonen, dass Rechtsanwälte mit Fachanwaltstitel genauso wie ihre Kollegen ohne Titel in der Lage sind, Mandate zu bearbeiten, die sich nicht auf ihr Fachgebiet beziehen.

Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts sollten Sie immer klären, ob er über die erforderliche Sachkunde verfügt, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Falls ein Rechtsanwalt aufgrund mangelnder Sachkunde die Bearbeitung ablehnt und Sie an einen anderen Kollegen verweist, sollten Sie diesem ehrlichen Rat danken, da er Ihnen unnötige Kosten ersparen kann.

Rechtsanwalt und Fachanwalt

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