Freiberufler und Freelancer werden oft als Synonyme für selbstständige Tätigkeiten verwendet. Doch es gibt Unterschiede zwischen den beiden Bezeichnungen. In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen.
Der Freelancer
Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter, der für verschiedene Unternehmen Aufträge ausführt. Besonders in technischen Branchen wie der IT oder den Medien ist diese Bezeichnung gebräuchlich. Aber auch Kreative wie Musiker oder Werbefachleute nennen sich oft Freelancer. Sie bieten ihre Expertise frei auf dem Markt an. Unternehmen bevorzugen Freelancer, da sie dadurch den Organisationsaufwand und die Lohnnebenkosten für neue Mitarbeiter sparen. Oft werden Freelancer auch als Honorarkräfte bezeichnet.
Der freie Mitarbeiter
Ein freier Mitarbeiter hingegen arbeitet einen Großteil der Zeit für einen einzigen Auftraggeber. Ist der Auftrag erledigt, sucht er sich einen neuen Kunden. Es ist empfehlenswert, als freier Mitarbeiter nicht mehr als 40 Prozent der Einnahmen von einem einzigen Kunden zu haben. Sowohl Freelancer als auch freie Mitarbeiter müssen sich in Bezug auf Sozialversicherung (wie z.B. Arbeitslosenversicherung) selbst absichern. Die Sozialabgaben werden nicht vom Auftraggeber übernommen.
Honorarkräfte
Honorarkräfte sind zeitlich begrenzt für einen Auftraggeber tätig und nutzen dessen Räume. Dies trifft zum Beispiel auf Dozenten oder Lehrkräfte zu. Auch Pauschalisten erhalten ein festes Honorar für eine bestimmte Tätigkeit in einem festgelegten Zeitraum, wie zum Beispiel freie Journalisten.
Der Freelancer und seine Projekte
Ein Freelancer muss darauf achten, gleichzeitig verschiedene Projekte zu betreuen. Andernfalls besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit, was für den Auftraggeber nachteiliger ist als für den Freelancer selbst. Im Ernstfall muss der Auftraggeber die fälligen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Daher ist eine gute Planung und ein professionelles Zeitmanagement unerlässlich. Oft ist auch Wochenendarbeit nötig, um Projekte termingerecht abzuschließen.
Freelancer und Gewerbe
Ein Freelancer muss nicht zwangsläufig als Freiberufler angemeldet sein. Es ist auch möglich, dass er als Gewerbetreibender tätig ist. Wenn das Finanzamt die Tätigkeit nicht als freien Beruf einstuft, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Dennoch kann ein Gewerbetreibender als Freelancer arbeiten und seine Dienste an verschiedene Auftraggeber vermitteln. Eine entsprechende Abstimmung von Marketing und Werbung ist dabei wichtig.
Um sich von anderen selbstständigen Dienstleistern abzugrenzen, sollten Gewerbetreibende deutlich machen, welche Dienstleistungen sie anbieten.
Im Bereich der Medien ist der Begriff “Freelance” weit verbreitet, zum Beispiel für die Programmierung und Entwicklung von Websites.
Dieser Artikel klärt die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Freelancern und gibt einen Überblick über die verschiedenen Tätigkeitsbereiche.