Was wählt man mit Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl?

Was wählt man mit Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und viele von uns fragen sich, was es mit der Erststimme und der Zweitstimme auf sich hat. Wir gehen der Sache auf den Grund und erklären, wie die beiden Stimmen bei der Wahl gewertet werden.

Die Erststimme: Direktwahl des Kandidaten

Bei der Bundestagswahl gibt es 299 Wahlkreise in Deutschland. Jeder Wahlkreis repräsentiert eine bestimmte Region und hat einen eigenen Kandidaten. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler, welcher Kandidat aus ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag einziehen soll. Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Kandidaten zur Auswahl. Die meisten Kandidaten sind Mitglieder einer Partei, aber auch parteilose Bewerber können gewählt werden, wenn sie genügend Unterstützung im Wahlkreis haben. Die Erststimme ist also eine persönliche Entscheidung für einen bestimmten Kandidaten.

Die Zweitstimme: Wahl der Partei

Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl ist eine andere Art der Wahl. Hier wählt man keine bestimmte Person, sondern eine Partei. Mit der Zweitstimme bestimmen die Wähler, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhalten soll. Die Parteien stellen ihre Kandidaten über Landeslisten auf. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Bundestag. Die Zweitstimme ist also eine strategische Entscheidung für eine bestimmte Partei.

Der Ausgleich der Gewichtung

Bei der Auszählung der Stimmen kann es zu Ungleichheiten kommen. Eine Partei kann zum Beispiel mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnen als ihr prozentual über die Zweitstimme zustehen würde. Um diese Ungleichheit auszugleichen, gibt es Ausgleichsmandate. Diese zusätzlichen Sitze werden den Parteien so zugewiesen, dass die Sitze im Bundestag dem Ergebnis der Zweitstimmen angemessen entsprechen. Dadurch werden beide Wählerstimmen, Erststimme und Zweitstimme, gleich gewichtet.

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Ungültige Wählerstimmen

Es ist auch möglich, ungültig zu wählen. Eine Stimme kann ungültig sein, wenn zum Beispiel der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist oder verfassungsfeindliche Symbole verwendet werden. Auch Kommentare auf dem Stimmzettel machen die Stimme ungültig. Die Wahlhelfer prüfen jede einzelne Stimme genau auf ihre Gültigkeit.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler die Möglichkeit, mit seiner Erststimme einen Kandidaten direkt zu wählen und mit seiner Zweitstimme eine Partei zu unterstützen. Beide Stimmen sind wichtig und tragen zur Zusammensetzung des Bundestags bei.

Stimmzettel zur Bundestagswahl

(Bildquelle: Rüdiger Rebmann / IMAGO)

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