Wechselkennzeichen: Clevere Lösung für Autofahrer mit zwei Fahrzeugen

Wechselkennzeichen: Clevere Lösung für Autofahrer mit zwei Fahrzeugen

Hast du zwei Autos, aber nutzt immer nur eines davon? Dann könnte ein Wechselkennzeichen die ideale Lösung für dich sein. Mit einem Wechselkennzeichen sparst du dir zwar keine Kfz-Steuer, aber Versicherungsunternehmen berücksichtigen, dass nur eines der beiden Fahrzeuge tatsächlich genutzt wird. Diese Option ist besonders interessant für Besitzer von Wohnmobilen, Cabrios für die Sommermonate oder vielleicht sogar Oldtimern.

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

1. Wie viele Autos dürfen sich ein Wechselkennzeichen teilen?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge beantragt werden. Allerdings müssen beide Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das bedeutet, dass ein Auto sich zum Beispiel nicht mit einem Anhänger ein Wechselkennzeichen teilen kann, da sie nicht zur gleichen Klasse gehören. Motorräder hingegen können sich ein Nummernschild teilen.

2. Kann ein Auto sich ein Wechselkennzeichen mit einem Motorrad teilen?

Nein, das ist nicht möglich, da Autos und Motorräder unterschiedlichen Fahrzeugklassen angehören. Ein Wechselkennzeichen kann jedoch für ein Auto und einen Pkw-Oldtimer, ein Auto und ein Wohnmobil oder ein Motorrad und ein Leichtkraftrad beantragt werden.

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3. Welche Fahrzeuge können ein Wechselkennzeichen bekommen?

Wechselkennzeichen werden für folgende EU-Fahrzeugklassen vergeben:

  • M 1 (Pkw bis 8 Personen + Fahrer und Wohnmobile)
  • L (Motorräder)
  • O 1 (Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg)

Diese Fahrzeuge werden in der Regel privat genutzt. Außerdem können auch Oldtimer mit einem sogenannten “H-Kennzeichen” ein Wechselkennzeichen erhalten. Ein “H-Kennzeichen” wird an Kraftfahrzeuge vergeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und weitestgehend im Originalzustand (oder professionell restauriert) sind. Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen sind hingegen nicht für Wechselkennzeichen zugelassen.

4. Wie werden Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen versichert?

Versicherungen bieten auch für Wechselkennzeichen spezielle Kfz-Versicherungen an. Beide Fahrzeuge müssen jeweils eine eigene Versicherung haben. Für solche Wechselkennzeichenflotten bieten Versicherungen oft individuell angepasste Tarife an, die berücksichtigen, dass beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig genutzt werden. Die Fahrzeugnutzung wird in Deutschland teilweise bereits in anderen Tarifmerkmalen wie der Kilometer-Fahrleistung oder der Typklasse berücksichtigt.

5. Was muss bei der Zulassung beachtet werden?

Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen muss die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) geeignet sein. Falls deine eVB nicht explizit für ein Wechselkennzeichen ausgestellt wurde, solltest du dich bei deiner Versicherung erkundigen, ob sie für ein solches Nummernschild gültig ist. Für jedes Fahrzeug der Wechselflotte wird eine eigene eVB benötigt.

6. Wie sieht das Kennzeichen aus?

Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, und einem gemeinsamen Wechselteil für beide Fahrzeuge. Das Wechselteil muss jeweils am Fahrzeug angebracht werden, das im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Nur beide Komponenten zusammen ergeben ein vollständiges Wechselkennzeichen.

7. Dürfen Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen gleichzeitig gefahren werden?

Nein, nur das Fahrzeug mit dem vollständigen Wechselkennzeichen darf im Straßenverkehr bewegt werden. Fahrzeuge ohne vollständiges Wechselkennzeichen dürfen nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und müssen auf einem privaten Grundstück oder in einer Garage abgestellt werden.

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8. Was passiert bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen?

Verursacht ein Fahrer mit einem Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen einen Unfall, stellt dies eine Pflichtverletzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung dar. In diesem Fall kann der Versicherer die Schadenaufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom verantwortlichen Fahrer oder Halter zurückverlangen. Das Unfallopfer wird jedoch selbstverständlich vollständig entschädigt.

9. Gibt es Bußgelder oder Punkte für die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen im Verkehrsraum?

Ja, der Betrieb eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wird ein solches Fahrzeug lediglich auf einer öffentlichen Straße abgestellt, beträgt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog 40 Euro sowie einen Punkt.

10. Wie teuer ist ein Wechselkennzeichen?

Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen fallen einmalige Verwaltungsgebühren von etwa 65 Euro an. Die Kosten für zwei komplette Nummernschildsätze belaufen sich auf etwa 40 Euro.

Ein Wechselkennzeichen bietet eine praktische und kostengünstige Möglichkeit für Autofahrer mit zwei Fahrzeugen, nur ein Kennzeichen zu nutzen. Wenn du zu dieser Gruppe gehörst, lohnt es sich, die Möglichkeiten und Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen genauer anzuschauen.