Weiterbildung LKW: Erfahren Sie, wie Sie die Schlüsselzahl 95 in 5 Modulen erhalten

Weiterbildung LKW: in 5 Modulen zur Schlüsselzahl 95

Weiterbildung LKW: in 5 Modulen zur Schlüsselzahl 95

Willst du mehr über die Weiterbildung LKW erfahren und die Schlüsselzahl 95 erhalten? In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Regelungen und Voraussetzungen

  • Seit dem 10.09.2009 besteht für LKW-Fahrer eine gesetzliche Weiterbildungspflicht.
  • Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft alle gewerblichen Fahrer unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
  • Die 35 Stunden können in einem geschlossenen Lehrgang oder in Blöcken von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.
  • Laut § 5 Abs. 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) muss die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein.
  • Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 stattfinden.

Die fünf Module der Weiterbildung

Die Weiterbildung besteht aus insgesamt fünf Modulen, von denen jedes innerhalb eines Fünf-Jahres-Zyklus einmal absolviert werden muss:

  • Modul 1 LKW: Eco-Training
  • Modul 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5 LKW: Ladungssicherung

Erhalten Sie die Schlüsselzahl 95 für Ihren Führerschein

Unser Team besteht aus fachkundigen Kraftverkehrsmeistern mit langjähriger Erfahrung. Wir bieten praxisorientierte Weiterbildungen gemäß den Anforderungen des BKrFQG an. Absolvieren Sie eine BKF-Fortbildung bei uns und schließen Sie alle Module für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung erfolgreich ab. Damit erhalten Sie die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein!

Zögern Sie nicht und melden Sie sich noch heute für unsere professionellen Weiterbildungsangebote an.

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Fahrerlaubnisklassen: C1, C1E, C, CE

Liste der Kenntnisbereiche laut Anlage 1 der BKrFQV

In der Weiterbildung werden folgende Kenntnisbereiche vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Wenn Sie mehr über diese Kenntnisbereiche erfahren möchten, kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.

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