Weiterbildung: Warum der Praktische Arzt doch kein Facharzt ist

Weiterbildung: Warum der Praktische Arzt doch kein Facharzt ist

Eine Weiterbildungsbefugnis kann für Hausärzte von großem Wert sein. Vielleicht brauchen sie Unterstützung oder wollen einen Nachfolger für ihre Praxis finden. Oder sie möchten ihre Begeisterung für die hausärztliche Arbeit an die nächste Generation weitergeben.

Ein Praktischer Arzt wandte sich an uns und erzählte uns von seiner Enttäuschung. Er ist seit über 30 Jahren niedergelassen und hat bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gestellt. Er hatte bereits eine Kollegin in Betracht gezogen, die für die Weiterbildung infrage käme. Sowohl die räumlichen Voraussetzungen als auch die Patientenzusammensetzung waren gegeben, und aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung ging er natürlich davon aus, über die notwendige Kompetenz zur Weiterbildung zu verfügen. Dennoch wurde sein Antrag von der Ärztekammer Westfalen-Lippe abgelehnt.

Der Praktische Arzt ist enttäuscht: “Meine Motivation ist es, junge Kolleginnen und Kollegen für unser Fachgebiet zu begeistern.” Trotz des Hausärztemangels musste er seiner Kollegin jetzt absagen. Aber er fragt sich immer noch, ob die Ablehnung aus formellen Gründen zwingend erforderlich war.

Ist die Ablehnung des Arztes gerechtfertigt?

Auf Nachfrage teilte uns die Kammer in Münster mit, dass der Hausarzt gemäß EU-Richtlinie 86/457/EWG den Titel “Facharzt für Allgemeinmedizin” führen darf. Dies berechtigt ihn jedoch nicht zu weiteren Tätigkeiten – er hat formal keine Weiterbildung absolviert.

Gemäß § 5 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe kann die Weiterbildungsbefugnis nur erteilt werden, wenn der Arzt die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann. Für eine Weiterbildungsbefugnis sind also nicht nur Eignung und Titel erforderlich, sondern auch die Tätigkeit “nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung”. Leider kann unser Praktischer Arzt das nicht nachweisen.

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Für die Entschlossenen gibt es jedoch einen Weg zur Weiterbildungsbefugnis, so die Kammer. Der Praktische Arzt kann sich der Herausforderung stellen und die Prüfung für den Facharzt für Allgemeinmedizin nachträglich ablegen. Alternativ kann er sich einem Fachgespräch unterziehen, das ihn ausschließlich für die Weiterbildungsbefugnis qualifiziert.

Inhaltlich gibt es zwischen diesen beiden Formen des alternativen Zugangs keine großen Unterschiede, so der geschäftsführende Arzt der Ärztekammer, Dr. Markus Wenning. Die abgefragten Inhalte beziehen sich auf Themen wie DMP, Familienmedizin oder kleine Chirurgie. “So etwas kann da schon mal fehlen”. In beiden Fällen wird der Praktische Arzt einer dreiköpfigen Prüfkommission gegenüberstehen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei einem Fachgespräch möglicherweise die Prüfgebühr erlassen werden kann. Die Entscheidung für oder gegen Prüfung oder Fachgespräch hängt also davon ab, ob es dem Arzt nur um die Weiterbildungsbefugnis geht oder ob ihm die Prüfung zum Allgemeinmediziner in seinem weiteren Berufsleben noch nützlich sein kann.

Hausärztemangel darf nicht an Versorgungsqualität kratzen

Warum wird es den weiterbildungswilligen Praktischen Ärzten so schwer gemacht? Trotz des bestehenden Hausärztemangels darf die Qualitätssicherung in der hausärztlichen Versorgung nicht außer Acht gelassen werden, betont der Vertreter der Ärztekammer. Eine Nachprüfung kann diesen Standard gewährleisten. Außerdem darf man nicht vergessen: In NRW gibt es über 1000 Weiterbilder in Allgemeinmedizin, also gibt es keinen Mangel an Weiterbildern.

Die Hürde scheint auch nicht unüberwindbar hoch zu sein: Die Kammer erhält zwei bis drei Anträge auf Weiterbildungsbefugnis von Praktischen Ärzten pro Woche. Einige Antragsteller springen zwar ab, wenn sie die Bedingungen erfahren, aber die meisten unterziehen sich dem Fachgespräch oder der Prüfung. In der Regel mit Erfolg.

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