Welche Krankenversicherung benötigt man für ein duales Studium?

In welche Krankenversicherung muss man bei einem dualen Studium?

Du bist bereit, dich auf ein duales Studium einzulassen. Nun stellt sich die Frage: Kannst du wie bei einem regulären Studium zwischen einer studentischen privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen? Oder bist du aufgrund deiner Arbeit bei einem Unternehmen verpflichtet, dich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern? Lass uns einen Blick auf deine Möglichkeiten und die aktuellen Regelungen werfen.

In welche Krankenversicherung muss man bei einem dualen Studium?
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Unsere Antwort:

Die Vorteile eines dualen Studiums sind unbestreitbar: Es verbindet das Studieren und das Erlernen von Wissen mit einem hohen Maß an Praxisbezug. Im besten Fall wird die Übernahme in ein Anstellungsverhältnis unmittelbar nach dem erfolgreichen Studienabschluss gesichert. Die meisten Arbeitgeber honorieren ein duales Studium auch mit einer Vergütung, von der andere Studierende nur träumen können. Aufgrund der höheren Einnahmen der Studierenden hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 einige Änderungen bezüglich der Krankenversicherungswahl vorgenommen.

In Deutschland besteht seit 2007 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht

Die meisten Versicherungen wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder eine Hausratsversicherung sind in Deutschland freiwillig. Es gibt jedoch nur wenige Beispiele für eine Pflichtversicherung, die von jedem abgeschlossen werden muss. Seit 2007 zählt die Krankenversicherung für jeden einzelnen Menschen dazu – sie beginnt bereits ab der Geburt.

Eingeschränkte Wahlfreiheit der Krankenversicherung für duale Studiengänge

Bei einem herkömmlichen Master- oder Bachelor-Studiengang kann sich der Studierende auf Wunsch von der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und bereits in jungen Jahren in die private Krankenversicherung eintreten. Diese Möglichkeit besteht jedoch seit 2012 nicht mehr für duale Studiengänge: Aufgrund der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Du hast also nur innerhalb dieser Gruppe von Krankenversicherungen eine Wahlmöglichkeit.

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Wenn du bisher über deine Eltern privat versichert warst, hast du die Möglichkeit, eine Anwartschaft auf den späteren Wiedereintritt in die private Krankenversicherung zu sichern. Dies ist möglich, wenn du bestimmte Einkommensgrenzen überschreitest oder wenn du dich nach dem dualen Studium selbstständig machen möchtest.

Übergangskriterien von der Familienmitversicherung zum eigenen Beitrag

Für eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Übergangskriterien, die entscheidend sind, ob du eine eigene Krankenversicherungsmitgliedschaft begründen und Beiträge zahlen musst. Hier sind zwei entscheidende Kriterien:

Die Altersgrenze beeinflusst die kostenlose Familienmitversicherung

Wenn du von deinem Unternehmen nur Zahlungen unterhalb der genannten Einkommensgrenzen erhältst, spielt die Altersgrenze bei der Wahl der Krankenversicherung eine Rolle. In der Regel wird die kostenlose Familienmitversicherung nur bis zum 25. Lebensjahr angeboten. Danach endet die kostenlose Familienmitversicherung.

Überschreiten der Einkommensgrenze oder der Arbeitszeit

Neben dem Alter und dem Status als dualer Student ist auch das monatliche Einkommen ein entscheidender Faktor für die kostenlose Familienmitversicherung. Für jeden Studierenden (unabhängig davon, ob du dich in einem dualen Studiengang, einem Master- oder Bachelor-Studiengang eingeschrieben hast) ist das monatliche Einkommen von Bedeutung. Sobald du mehr als 405 Euro pro Monat verdienst, fallen eigene Beiträge an. Diese Grenze ist nur bei Minijobs höher und beträgt dort 450 Euro pro Monat. Wenn du diese Grenze überschreitest oder während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du dich um deine eigene Krankenversicherung kümmern.

Freie Wahl der Krankenkasse für alle Arbeitnehmer und duale Studierende

Wenn du deine eigene Krankenversicherung abschließen musst, kannst du die Krankenkasse frei wählen. Dadurch soll der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen angeregt werden und zu zusätzlichen Angeboten führen. Die meisten Regelungen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auszubildende. Dein Arbeitgeber kann dir keine Krankenkasse vorschreiben. Das Angebot einer Betriebskrankenkasse ist daher optional und schränkt deine Wahlfreiheit nicht ein.

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Du wählst eine Krankenkasse aus und teilst dies der Personalabteilung deines Arbeitgebers mit. Diese überweist die Beiträge direkt, die dann auch auf deiner Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das duale Studium in Bezug auf die Krankenversicherung weitgehend den Regelungen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses entspricht. Die beitragsabhängigen Beiträge bieten den vollen medizinischen Versorgungsumfang, den auch andere Versicherte haben.