Wohnen ist zweifellos eines der grundlegenden Bedürfnisse des Menschen. Ein befristetes oder sogar lebenslanges Wohnrecht bedeutet in erster Linie Sicherheit für den Berechtigten. Aber mit diesem Recht gehen auch Pflichten einher. Damit der Wohnberechtigte und der Eigentümer harmonisch zusammenleben können, informiert KLUGO über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wohnungsrecht und Wohnrecht sind unterschiedliche Rechtsbegriffe, die es zu kennen gilt.
- Das Wohnungsrecht, in § 1093 BGB geregelt, gibt dem Berechtigten das Nutzungsrecht für eine Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers.
- Das Wohnrecht hingegen beinhaltet lediglich ein Mitbenutzungsrecht.
- Bei Fragen hilft ein Fachanwalt für Mietrecht weiter.
Was sind die Unterschiede zwischen Wohnungsrecht und Wohnrecht?
Oft werden die Begriffe Wohnungsrecht und Wohnrecht synonym verwendet, ohne sie voneinander zu unterscheiden. Die Unterschiede sind jedoch sehr gravierend. Beim Wohnrecht wird ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, bei dem der Berechtigte einen Teil des Hauses oder der Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Wohnungsrecht hingegen schließt die Nutzung des Eigentümers aus, und die Wohnung bzw. das Haus wird ausschließlich vom Berechtigten genutzt.
Wie wird das Wohnrecht rechtssicher gestaltet?
Ein Hausbesitzer möchte seine Immobilie verkaufen und einen Teil des Gebäudes weiterhin bewohnen. Die Eltern übergeben den landwirtschaftlichen Betrieb an den Sohn und verfügen, dass seine Schwester die erste Etage des Wohnhauses bis zu ihrer Hochzeit bewohnen darf. In beiden Fällen geht es darum, einer Person ein Wohnrecht einzuräumen. Dieses Wohnrecht endet nicht mit dem Verkauf oder der Vererbung des Gebäudes.
Um das dingliche Recht einzuräumen, ist ein Grundbucheintrag zwingend erforderlich. Nur so wirkt das Recht auch gegenüber dem Käufer. Besteht lediglich ein schuldrechtlicher Vertrag über das Wohnrecht und wurde kein Grundbucheintrag vorgenommen, gilt dies nicht gegenüber dem neuen Käufer, und das Wohnrecht erlischt.
Die Bedeutung von Wohnungsrecht und Wohnrecht
Paragraph 1093 BGB regelt das Wohnungsrecht. Ein Wohnungsrecht bedeutet, dass der Berechtigte das Grundstück oder einen Teil davon zum Wohnen nutzt. Das Recht schließt auch Räume wie den Wäscheraum oder den Fahrradkeller ein.
Ein Recht auf Wohnen kann befristet oder lebenslang gelten. In beiden Fällen ist ein Eintrag im Grundbuch notwendig. Aus diesem Grund spricht man auch von eingetragenem Wohnrecht oder Wohnungsrecht. Die Eintragung ins Grundbuch ist mit Notar- und Grundbuchkosten verbunden.
Das Recht ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Abgrenzung: Nießbrauch und Wohneigentumsgesetz
Wer über ein eingetragenes Wohnrecht verfügt, darf das Objekt nur selbst oder zusammen mit Familie oder Lebenspartner nutzen. Der Berechtigte darf keinen Gewinn daraus ziehen und den Wohnraum nicht vermieten. Im Rahmen des Nießbrauchs, geregelt im § 1030 BGB, wäre dies hingegen möglich.
Eine andere Situation ergibt sich, wenn ein Gebäude auf mehrere Eigentümer, zum Beispiel Geschwister, aufgeteilt wird. Hier gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG). Dies ist vom Wohnrecht und Wohnungsrecht abzugrenzen.
Was bedeutet Wohnrecht auf Lebenszeit?
Verfügt eine Person über ein Wohnrecht auf Lebenszeit, hat sie eine stärkere Position als ein Mieter. Der Eigentümer kann dem Berechtigten zum Beispiel nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.
Der Berechtigte geht folgende Verpflichtungen ein:
- Er muss die Nebenkosten und Betriebskosten anteilig tragen (Wasser, Heizung, Strom, etc.).
- Schönheitsreparaturen führt der Berechtigte selbst durch oder gibt sie in Auftrag.
- Er steht für anfallende Reparaturen am Haus oder an der Wohnung ein.
- Die Instandhaltung muss ebenfalls der Berechtigte übernehmen.
Dieser Beitrag zeigt, dass das Wohnrecht Rechte und Pflichten mit sich bringt. Es kann jedoch auch wieder beendet werden, wenn sich beide Parteien darüber einig sind, das Wohnrecht aus dem Grundbuch zu streichen. Das ist oft der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll. Wir von KLUGO bieten bei Rechtsfragen rund um das Thema Wohnrecht umfangreiche Unterstützung und eine Erstberatung. Besteht über die Erstberatung hinaus Beratungsbedarf, klären unsere Partner-Anwälte für Mietrecht in einem ersten Gespräch all Ihre weiteren Fragen auf.