Wer für längere Zeit kein Auto gefahren oder besessen hat, kann seinen vorherigen Schadensfreiheitsrabatt in der SF-Klasse bei einem Neuabschluss anrechnen lassen. Die Prozente verfallen nämlich nicht.
Schadensfreiheitsrabatt
Die Dauer, wie lange der alte Schadensfreiheitsrabatt bei der neuen Versicherung angerechnet wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. In der Regel sind es sieben bis 10 Jahre. In dieser Zeit kann der Kunde seinen alten Rabatt noch nutzen.
Es gibt auch Versicherungen, bei denen sich mit einer Bescheinigung der Schadensfreiheitsrabatt nicht nach sieben bis 10 Jahren auflöst, sondern dann unbegrenzt wieder reaktiviert werden kann. Es ist jedoch auch möglich, dass die Versicherung die Daten des alten Kunden nach rund sechs Jahren löscht. In diesem Fall hilft es nur, wenn der Kunde mit seinen alten Unterlagen seine vorherige SF-Klasse nachweisen kann.
Unterbrechungen des Versicherungsschutzes, wie Vertragskündigung oder Stilllegung eines Fahrzeugs, haben Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Es gelten folgende Fristen, bei denen der SFR bei der Autoversicherung verfällt:
- Bis zu 6 Monaten: SFR wird behandelt, als wenn es keine Unterbrechung gab.
- 6 Monate bis zu 7 Jahren: In der SF-Klasse bleibt der Vertrag bestehen.
- Nach 7 Jahren: SFR gilt als beendet und verfällt.
Tipp
Wie niedrig oder hoch die SFR-Klasse nach einer Pause beurteilt wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Daher sollte sich der Kunde vor Vertragsabschluss mit den Details der eventuell neuen Versicherung befassen oder nach Möglichkeiten für eine Versicherungs- und Fahrpause fragen.
Schadensfreiheitsklassen – wie lange bleiben sie gültig?
In der Versicherungsbranche gibt es keine einheitlichen Regelungen, nach welcher Zeit SF-Klassen verfallen. Jede Versicherung legt dies individuell fest. Früher waren sieben Jahre üblich, mittlerweile gilt bei den meisten Versicherungen eine Frist von 10 Jahren oder sogar ein unbegrenzter SF-Rabatt.
Den Problemen gelöschter Daten vorbeugen
Um unabhängig von den Speicherfristen der einzelnen Versicherungen zu sein, ist es ratsam, bei der Kündigung der Kfz-Versicherung ein Zertifikat gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Dies bestätigt die Dauer des Vertragsverhältnisses, Daten und gemeldete Schäden schriftlich.
Versicherungen sind verpflichtet, die Vertragsdaten ehemaliger Kunden mindestens sechs Jahre zu speichern. Wenn die Frist endet, kann der Kunde problemlos seine SF-Klasse zu einer anderen Versicherung mitnehmen, wenn diese bessere Konditionen bietet.
Den alten Schadensfreiheitsrabatt reaktivieren
Die Versicherung rechnet nur alte Rabatte an, wenn der Kunde den alten Schadensfreiheitsrabatt nachweisen kann. Deshalb ist es wichtig, die alten Versicherungsunterlagen nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufzubewahren. Nur so kann der Kunde die alte Vertragsnummer bei der neuen Versicherung angeben, wenn er sein Auto dort anmelden möchte.
Einige Versicherungen verlangen vom Kunden eine Kopie des Führerscheins, um sicherzustellen, dass er während der Unterbrechung über einen Führerschein verfügte. Andernfalls wird der Versicherungsvertrag für jedes angefangene Unterbrechungsjahr um eine Schadensklasse zurückgestuft. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich für eine andere Versicherung bei der Neuanmeldung entscheidet. Hier kann er jedoch seine SF-Klasse übertragen lassen.
Die neue Versicherung fragt dann beim Vorversicherer nach der Höhe der angesammelten SF-Klassen. Unterbrechungszeiten unter sechs Monaten sind unproblematisch und werden fortgesetzt, als ob es keine Pause gegeben hätte.
Beispiel: Ein Autofahrer mit SF-Klasse 12, der sein Fahrzeug im Oktober verkauft hat, rutscht automatisch in die SF-Klasse 13, wenn er im Februar ein neues Auto anmeldet. Wenn die Anmeldung jedoch erst im Mai erfolgt, bleibt er in SF-Klasse 12.