Wer haftet für Brandschäden an Elektroautos?

Wer haftet für Brandschäden an Elektroautos?

Die Elektromobilität erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Jedoch sorgen sich viele Menschen um die Brandgefahr von Elektrofahrzeugen und stellen sich die Frage: Wer kommt für die Kosten auf, wenn ein E-Auto in Flammen steht? In diesem Artikel widmen wir uns genau dieser Thematik.

Elektroauto und Verbrenner im Vergleich

Es gibt immer wieder Berichte, die behaupten, dass Elektrofahrzeuge anfälliger für Brände sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Doch Experten widerlegen diese Annahme. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es keine statistischen Hinweise darauf, dass E-Autos häufiger brennen als Verbrenner. Die Angst vor Bränden bei Elektroautos beruht oft auf der relativen Neuheit der Technologie und den spektakulären Bildern, die bei Bränden entstehen. Tatsächlich gibt es keine Belege dafür, dass von E-Auto-Akkus eine erhöhte Brandgefahr ausgeht. Dennoch kann es sowohl bei Verbrennern als auch bei E-Autos zu Bränden kommen. In solchen Fällen ist die Haftung bei Elektroautos teilweise noch juristisches Neuland.

Wer haftet bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem E-Auto übernimmt in der Regel die Kfz-Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Sollte das Fahrzeug jedoch durch den Unfall in Brand geraten und weitere Schäden entstehen, kann unter bestimmten Bedingungen auch die Teilkaskoversicherung einspringen. Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Folgeschäden, vorausgesetzt das Fahrzeug hat keinen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Wenn es hingegen um Sachmängel geht, wie beispielsweise einen Kurzschluss, der einen Schmorschaden verursacht, kann es einen Anspruch auf Produkthaftung gegen den Hersteller geben.

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Brandschäden während des Ladevorgangs

Es kommt immer wieder zu Bränden während des Ladevorgangs von Elektroautos. Solange die genaue Ursache nicht festgestellt werden kann, haftet die Kfz-Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug. Wenn auch eine öffentliche Ladesäule betroffen ist, muss im Einzelfall ermittelt werden, wer für den Schaden aufkommt. Hier gibt es bisher keine einheitliche Regelung, da die Teilkaskoversicherung grundsätzlich nur den eigenen Schaden abdeckt. Sollte jedoch nachgewiesen werden, dass die Ladesäule den Schaden verursacht hat, muss der Betreiber beziehungsweise dessen Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten tragen.

Brandstiftung und weitere Kosten

Im unwahrscheinlichen Fall einer Brandstiftung an Ihrem Elektroauto können hohe Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Selbst wenn Sie versichert sind, müssen Sie immer noch Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen, falls der Täter nicht ermittelt wird. Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto haben, müssen Sie den Schaden vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Problem betrifft jedoch nicht nur Elektroautos, sondern auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Feuerwehreinsatz und Schadensbegleichung

Bei einem Fahrzeugbrand entstehen oft auch weitere Kosten, die beglichen werden müssen. Sollte beispielsweise die Fahrbahn aufgrund von Brandschäden repariert werden müssen, tritt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in Kraft. Da E-Autos einen erhöhten Löschaufwand erfordern, können die Kosten für den Feuerwehreinsatz höher ausfallen. Hier kommen sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung für eine Haftung in Betracht. Der beschädigte Akku muss entsprechend der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung vom Hersteller zurückgenommen und entsorgt werden.

Schäden an anderen Fahrzeugen und Gebäuden

Ein Fahrzeugbrand betrifft oft auch die unmittelbare Umgebung. Wenn Ihr Elektroauto oder sein Zubehör, wie zum Beispiel das Ladekabel, den Brand verursacht, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen. Die Haftung für Schäden an Gebäuden wird im Einzelfall betrachtet, abhängig davon, ob das Fahrzeug in Betrieb war oder der Brand während des Ladevorgangs ausgelöst wurde. Die Gebäudeversicherung haftet in der Regel zuerst und ermittelt dann den Verursacher. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Stellplatz in der Nähe von Wohngebäuden oder in einer Tiefgarage liegt und Kollateralschäden entstanden sind.

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Brandgefahr bei Elektroautos gering

Trotz Berichten über Brände in Parkhäusern ist das Risiko eines Fahrzeugbrands bei Elektroautos eher gering. Die verbauten Akkus sind durch verschiedene Schutzmechanismen abgesichert, um das Risiko eines Brandes zu minimieren. Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind keine brennbaren Treibstoffe oder Betriebsflüssigkeiten an Bord, die sich entzünden können. Bei einem Defekt oder einer Verformung an der Batterie wird der Stromfluss innerhalb des E-Autos automatisch unterbrochen, was das Risiko eines Brandes zusätzlich verringert.

Allgemeine Verhaltensregeln

Im Falle eines Fahrzeugbrands sollten Sie immer die Feuerwehr hinzuziehen, auch wenn es bei Elektroautos seltener zu Bränden kommt. Eine Rettungskarte kann der Feuerwehr helfen, die an Bord befindlichen Systeme manuell auszuschalten und weitere Schäden zu verhindern. Beachten Sie auch die allgemeinen Verhaltensregeln bei einem Brand und nehmen Sie einen geeigneten Sicherheitsabstand ein. Die Risiken bei einem Elektroauto sind nicht größer als bei einem Verbrenner, da beide Fahrzeugtypen über interne Schutzmechanismen verfügen.