Wer ist verantwortlich für Brände in E-Auto-Einstellhallen?

Wer ist verantwortlich für Brände in E-Auto-Einstellhallen?

Einleitung: In der Schweiz wurden im letzten Jahr 229.403 Autos zugelassen, darunter 40.507 reine Elektrofahrzeuge. Während Benzin- und Dieselfahrzeuge zurückgingen, stiegen Elektrofahrzeuge um 26,5 Prozent. Mit dieser steigenden Beliebtheit von E-Autos stellt sich die Frage: Wer ist verantwortlich, wenn ein E-Auto in einer Einstellhalle Feuer fängt?

Ladestationen in Mehrfamilienhäusern

In neuen Mehrfamilienhäusern werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge oft standardmäßig installiert. In älteren Gebäuden fehlen diese jedoch oft. Wenn jemand ein E-Auto besitzt und eine Ladestation in der Einstellhalle haben möchte, muss er die Kosten selbst tragen und die Zustimmung der Hausverwaltung einholen. Es wurde bereits mehrmals berichtet, dass Batteriebrände bei Elektroautos auch im Ruhezustand auftreten können. Solche Brände können enorme Schäden verursachen, wenn sie auf andere Autos und das Gebäude übergreifen.

Wer zahlt, wenn ein E-Auto in einer Einstellhalle brennt?

Wenn ein E-Auto in einer Einstellhalle Feuer fängt, können nicht nur andere Fahrzeuge und das Gebäude betroffen sein, sondern auch die Entsorgung des verunreinigten Löschwassers hohe Kosten verursachen. Normalerweise deckt in den meisten Kantonen die obligatorische Gebäudeversicherung solche Schäden ab. Wenn ein abgestelltes Elektrofahrzeug in Brand gerät, kann auch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers für den Schaden aufkommen. Allerdings kann die Haftpflichtversicherung einen Brand in einem nicht betriebsbereiten E-Fahrzeug im Vergleich zu Verbrennungsmotoren ausschließen.

Was sagt die führende Autoversicherung der Schweiz?

Die AXA, die Nummer 1 Autoversicherung der Schweiz, wurde gefragt, ob ihre Haftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt. Die Antwort der AXA lautet: “Grundsätzlich kommt die Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung nicht zum Tragen, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist.” Die Versicherung deckt demnach den Batteriebrand eines geparkten Autos in einer Tiefgarage nicht ab. Jedoch können AXA-Kunden die Zusatzdeckung “E-Mobilität Batterie” in ihrer Motorfahrzeugversicherung abschließen, um Sachschäden, die durch einen Batteriebrand verursacht werden, bis zu einer Höhe von 100.000 Schweizer Franken zu versichern. Dies könnte insbesondere für Eigentümer von Stockwerkeigentum relevant sein.

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Auf wen kann die AXA gegebenenfalls Regress nehmen?

Wenn ein Versicherungsnehmer die Zusatzdeckung “E-Mobilität Batterie” abgeschlossen hat, nimmt die AXA grundsätzlich niemanden in Regress, da die Sachschäden auch dann gedeckt sind, wenn keine gesetzliche Haftpflicht besteht. In bestimmten Fällen, in denen die Privathaftpflicht- oder die Gebäudeversicherung einspringen würde, müsste geprüft werden, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wenn dies der Fall ist, könnte die Versicherung einen Teil des Schadens vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

Zahlt der Fahrzeughersteller bei Personenschäden?

Die Zusatzdeckung “E-Mobilität Batterie” der AXA deckt Sachschäden an anderen durch einen Batteriebrand verursachten Schäden ab, jedoch nicht Personenschäden. Diese müssen von der Versicherung individuell geprüft werden. Der Versicherer geht davon aus, dass bei Personenschäden in der Regel eine Leistungspflicht von Sozialversicherungen besteht, ergänzt durch private Versicherungen. Ob der Fahrzeughersteller für Schäden aufkommen muss, hängt vom individuellen Fall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Einhaltung der Brandschutzvorschriften in Einstellhallen

Damit Versicherungen zahlen, müssen die Brandschutzvorschriften in Einstellhallen eingehalten werden. Der TCS empfiehlt, dass in einer Einstellhalle maximal ein Satz Reifen, zum Fahrzeug gehörendes Material und sperriges Material gelagert werden dürfen. Für Pflege- und Betriebsmaterial des Autos wird ein spezieller Schrank benötigt. Die Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen sollte von einem Fachmann installiert werden. Potenziell gefährliche Tätigkeiten wie das Nachfüllen von Benzin sind in der Garage gänzlich verboten.

Binci Heeb