Wer kann unter Abschnitt 80DD eine Steuerermäßigung geltend machen?

Wer kann unter Abschnitt 80DD eine Steuerermäßigung geltend machen?

Deduktionen gemäß Abschnitt 80DD des Einkommenssteuergesetzes sind für Residenten oder HUFs (Hindu Undivided Family) zulässig, wenn sie für eine abhängige Person beansprucht werden, die behindert ist und vollständig von der Einzelperson (oder HUF) für Unterstützung und Unterhalt abhängig ist.

Voraussetzungen, um die Steuerermäßigung gemäß Abschnitt 80DD in Anspruch zu nehmen

Nachfolgend sind die Voraussetzungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, um diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können:

  • Die Ermäßigung ist für einen Angehörigen des Steuerzahlers und nicht für den Steuerzahler selbst zulässig.
  • Die Ermäßigung kann nur von Residenten in Indien beantragt werden.
  • Dem Steuerzahler ist diese Ermäßigung nicht gestattet, wenn der Angehörige bereits eine Ermäßigung gemäß Abschnitt 80U für sich selbst beantragt hat.
  • Angehörige im Falle eines einzelnen Steuerzahlers sind der Ehepartner, die Kinder, die Eltern, die Brüder und Schwestern des Steuerzahlers. Im Falle von HUF handelt es sich um ein Mitglied der HUF.
  • Der Steuerzahler hat Ausgaben für medizinische Behandlung (einschließlich Pflege), Schulung und Rehabilitation des behinderten Angehörigen oder der Steuerzahler hat möglicherweise in eine Versicherung der LIC oder eines anderen Versicherers zur Unterhaltung des Angehörigen eingezahlt.
  • Das Handicap des Angehörigen beträgt mindestens 40%.
  • Behinderung wird in Abschnitt 2(i) des Gesetzes über Menschen mit Behinderungen von 1995 definiert.
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Was ist der maximale Betrag der Steuerermäßigung gemäß Abschnitt 80DD?

Feste Beträge an Steuerermäßigungen sind gemäß Abschnitt 80DD zulässig, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben. Die Höhe der Ermäßigung hängt jedoch von der Schwere der Behinderung ab.

  • Wenn die Behinderung mehr als 40% und weniger als 80% beträgt: Rs 75.000.
  • Wenn die Behinderung mehr als 80% beträgt: Rs 1.25.000.

Hinweis: Vor dem Finanzjahr (FY) 2015-16 (FY 2014-15 und frühere Jahre) betrug die Höchstgrenze für die Ermäßigung Rs 50.000, wenn die Behinderung mindestens 40% betrug, und Rs 1.00.000, wenn die Behinderung mehr als 80% betrug.

Erforderliche Dokumente für den Anspruch auf Steuerermäßigung gemäß Abschnitt 80DD

Um Steuervorteile gemäß Abschnitt 80DD des Einkommenssteuergesetzes von 1961 geltend machen zu können, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

  • Ärztliches Attest: Um eine Steuerermäßigung gemäß Abschnitt 80DD in Anspruch zu nehmen, muss der Steuerzahler eine Kopie des ärztlichen Attests vorlegen, das als Nachweis für die Behinderung des Angehörigen dient.
  • Formular 10-IA: Wenn der Angehörige mit Behinderung von Autismus, Zerebralparese oder mehrfacher Behinderung betroffen ist, muss das Formular Nr. 10-IA eingereicht werden.
  • Selbstdeklaration: Steuerzahler müssen eine Selbstdeklaration abgeben, in der die für die medizinische Behandlung, einschließlich Pflege, Rehabilitation und Schulung, des behinderten Angehörigen angefallenen Kosten angegeben werden.
  • Quittungen für gezahlte Versicherungsprämien: Während eine Selbstdeklaration für die meisten Ausgaben in der Regel ausreicht, ist es wichtig, die tatsächlichen Quittungen aufzubewahren, wenn der Steuerpflichtige Ausgaben für Versicherungspolicen für den behinderten Angehörigen geltend macht.

Unterschied zwischen Abschnitt 80U und Abschnitt 80DD

Abschnitt 80U ermöglicht es einer Person, die als behindert zertifiziert ist, die Ermäßigung für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Abschnitt 80DD hingegen ermöglicht Steuervergünstigungen, wenn medizinische Ausgaben für einen behinderten Angehörigen anfallen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Ermäßigung gemäß Abschnitt 80DD nicht beantragt werden kann, wenn der Angehörige bereits eine Ermäßigung gemäß Abschnitt 80U für sich selbst beansprucht hat.

Behindertenarten, die gemäß Abschnitt 80DD abgedeckt sind

Folgende Behinderungen sind gemäß Abschnitt 80DD des Einkommensteuergesetzes von 1961 abgedeckt:

  • Geisteskrankheit
  • Hörbeeinträchtigung
  • Geistige Behinderung
  • Zerebralparese
  • Leprosy-Geheilt
  • Autismus
  • Locomotorische Behinderung
  • Blindheit
  • Sehbehinderung

Wer ist für die Ausstellung des ärztlichen Attests für einen behinderten Angehörigen verantwortlich?

Die folgenden medizinischen Behörden können eine Person als behindert zertifizieren:

  • Der Leitende Arzt oder Chefmediziner (CMO) eines staatlichen Krankenhauses.
  • Ein Neurologe mit einem Doktortitel (MD) in Neurologie. Im Falle eines Kindes ein pädiatrischer Neurologe mit einem entsprechenden Abschluss.

Dinge, die man beachten sollte:

  • Wenn ein Angehöriger verstirbt und Sie Gelder aus einer Versicherungspolice erhalten, unterliegen diese Erträge der Einkommensteuerermäßigung basierend auf den entsprechenden Steuersätzen.
  • Die Ermäßigung gemäß Abschnitt 80DD gilt zusätzlich zu anderen Steuerermäßigungen, die gemäß verschiedenen Abschnitten des Gesetzes beansprucht werden.
  • Das aktuelle abzugsfähige Einkommenslimit von Rs. 75.000 wurde ab dem Geschäftsjahr 2015-2016 genehmigt, während es zuvor Rs. 50.000 betrug. Darüber hinaus wurde das Limit für schwerbehinderte Personen von Rs. 1,00,000 auf Rs. 1,25,000 erhöht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie viel Abzug kann ich geltend machen, wenn ich Ausgaben von INR 15.000 habe?
Sie können den vollen Abzug von Rs 75.000 oder 1.25.000 geltend machen, unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben.

Welche Art von Ausgaben sind gemäß Abschnitt 80DD abgedeckt?
Sie können Ausgaben für Behandlung, Pflege, Schulung, Rehabilitation des Angehörigen sowie Versicherungsprämien, die für den Angehörigen angefallen sind, geltend machen.

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Welche Dokumente sind erforderlich, um den Abzug gemäß Abschnitt 80DD geltend zu machen?
Um den Abzug gemäß Abschnitt 80DD geltend zu machen, müssen Sie ein Attest in Form 10IA einreichen, das von einer medizinischen Behörde beglaubigt wird. Dieses Attest dient zur Bestätigung der “Person mit Behinderung”, “schwerer Behinderung”, “Zerebralparese”, “Autismus” und “mehrfache Behinderung” im Sinne von Abschnitt 80DD.