Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können für Arbeitnehmer oft eine Herausforderung sein. Eine der häufigsten Fragen betrifft die Kosten und wer letztendlich dafür aufkommen muss. In diesem Artikel werden die speziellen Kostengrundsätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren verständlich erklärt. Denn Kostenfragen sollten kein Mysterium sein. Manchmal ist es gerade dieses Thema, das die meisten Menschen interessiert – dieser Artikel wurde bereits über 100.000 Mal aufgerufen!
Kostenpositionen im Arbeitsgerichtsverfahren
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gibt es grundsätzlich drei Kostenpositionen: a) die eigenen Anwaltskosten, wenn man einen Anwalt beauftragt, b) die Anwaltskosten des Prozessgegners (in der Regel der Arbeitgeber) und c) die Gerichtskosten.
Kostentragung im arbeitsgerichtlichen Verfahren
In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz gelten einige Besonderheiten. Normalerweise werden alle Kostenpositionen der unterlegenen Partei auferlegt oder anteilig verteilt, wenn eine Partei teilweise obsiegt und teilweise unterliegt. Im Arbeitsgerichtsverfahren ist dies anders. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert. Selbst eine Einigung (Vergleich) ändert nichts an dieser Kostenverteilung. Jede Partei zahlt ihren Anwalt selbst – eine Kostenerstattung durch den Gegner ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Warum trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst?
Diese Regelung dient vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer, die oft als Kläger vor den Arbeitsgerichten auftreten. Sie sollen ihre Ansprüche ohne Angst vor den Anwaltskosten des Arbeitgebers geltend machen können. Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist aus sozialpolitischen Gründen auf Kostengünstigkeit ausgelegt: Die Gerichtskosten sind im Vergleich zu anderen Verfahren geringer. Es gibt auch Kostenprivilegien, wie beispielsweise den Wegfall der Gerichtskosten bei einem Vergleich. Anders als in anderen Gerichtsverfahren muss vor dem Arbeitsgericht keine Vorschusszahlung geleistet werden.
Kostenverteilung außerhalb von arbeitsgerichtlichen Verfahren
In einem normalen Zivilprozess außerhalb des Arbeitsgerichts trägt in der Regel die unterliegende Partei die Gesamtkosten. Wenn man das Verfahren nur teilweise gewinnt, wird oft eine Kostenquote entsprechend dem Unterliegen gebildet. Die zu tragenden Kosten umfassen die Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen sowie die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten.
Nachteil der eigenen Anwaltskosten
Der Vorteil, dass einem grundsätzlich keine Anwaltskosten des Arbeitgebers auferlegt werden können, hat auch einen Nachteil. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, muss man die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen. Das Kostenrisiko besteht dann aus der Tragung der eigenen Anwaltskosten und einem Teil der Gerichtskosten.
Praktische Auswirkungen und Gerichtsgebühren
Diese Kostenregelung bedeutet, dass man im Fall eines Vergleichs bedenken sollte, dass man trotzdem die eigenen Anwaltskosten bezahlt hat oder noch bezahlen muss. Es ist wichtig zu überlegen, ob nach Abzug der Anwaltskosten und Steuern noch etwas vom Vergleichsbetrag übrig bleibt. Zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten muss man auch die Gerichtsgebühren berücksichtigen. Im Arbeitsgerichtsprozess zahlt der Unterlegene die Gerichtsgebühren, während der Gewinner keine Gebühren zahlen muss. Im Fall eines teilweisen Unterliegens zahlt man die Gerichtsgebühren nur anteilig.
Finanzierungsmöglichkeiten und Rechtsschutzversicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kosten zu finanzieren, wenn man kein Geld hat. Eine Rechtsschutzversicherung ist besonders vorteilhaft, da sie die Kosten übernimmt, sofern der Fall vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann man im Arbeitsrecht wie auch in anderen Gerichtsbarkeiten Prozesskostenhilfe beantragen. Bei Bewilligung dieser Hilfe werden die Gerichts- und Anwaltskosten vollständig übernommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass man seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss. Prozesskostenhilfe kann auch mit Ratenzahlungen bewilligt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Gericht nachträglich überprüft, ob die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern.
Abschließend lässt sich sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht von großem Vorteil ist. Sie übernimmt sämtliche Kosten und bietet finanzielle Sicherheit. Dennoch sollte man sich immer bewusst sein, welche Kosten im Falle eines Vergleichs oder einer Niederlage auf einen zukommen können.