Werbung im Alltag

Werbung im Alltag

Werbung – sie ist allgegenwärtig und begegnet uns täglich auf vielfältige Weise. Ob auf Plakaten, in Inseraten, Postwurfsendungen, Prospekten, Fernseh- und Radiospots oder im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Online-Spielen. Doch der Einfluss mancher Werbung ist subtiler, als wir annehmen. Viele Konsumenten fühlen sich durch die Flut an Werbung belästigt.

Kundenkarten

Viele größere Unternehmen bieten Kundenkarten an, mit denen sie wertvolle Informationen über ihre Kunden sammeln und sie enger an das Unternehmen binden können. Doch die Grenze zwischen einer positiven Marketingstrategie und dem fragwürdigen Sammeln von Kundeninformationen ist fließend. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, um welche Art von Kundenkarte es sich handelt. Seriöse Kundenkarten erfordern lediglich die Angabe von Namen und Adresse und verlangen keine sensiblen Informationen wie Familienstand, Hobbys oder Einkommen. Manchmal muss man jedoch einen bestimmten Betrag bezahlen, um die beworbenen Vorteile nutzen zu können. Zudem sollte man auch darauf achten, dass die Geschäftsbedingungen keine Weitergabe der Daten an Dritte vorsehen. Leicht missbrauchbare Daten wie Sozialversicherungsnummer, Kontonummer oder Daten von Dritten sollten nicht weitergegeben werden.

Werbebeschränkungen

Gesetzliche Werbeverbote gibt es aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Tabakerzeugnisse und rezeptpflichtige Arzneimittel. Auch bei der Fernsehwerbung, insbesondere für alkoholische Getränke, gibt es Einschränkungen zum Schutz von Minderjährigen.

Der Österreichische Werberat

Der Österreichische Werberat ist das Selbstkontrollorgan der österreichischen Werbewirtschaft und unterwirft sich einem freiwilligen Selbstbeschränkungssystem. Der sogenannte Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft enthält Verhaltensregeln für werbende Unternehmen. Konsumenten können sich mit ihrer Beschwerde direkt an den Werberat wenden, der diese in bestimmten Fällen aufgrund eines Beschwerdeverfahrens bearbeitet.

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Unerwünschte Werbung: per Post oder Werbemittelverteiler

Trotz Werberegeln fühlen sich Konsumenten oft von der Masse an Werbung belästigt. Die große Menge an Werbematerial, das ungelesen im Altpapier landet, wird als unnötige Ressourcenverschwendung angesehen. Um keine persönlich adressierte Werbung mehr zu erhalten, kann man sich in die sogenannte “Robinson-Liste” beim Fachverband für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer eintragen lassen. Diese Liste wird bei Aussendungen von österreichischen Adressverlagen und Direktwerbeunternehmen berücksichtigt. Werbemittelverteiler müssen entsprechende Hinweise auf dem Postkasten beachten. Es besteht die Möglichkeit, den Aufkleber “Flugblattverzichter” der österreichischen Werbewirtschaft zu bestellen oder selbst anzufertigen. Befindet sich ein solcher Aufkleber gut sichtbar an der Wohnungstür und am Postkasten, wird keine unadressierte Werbung mehr zugestellt. In Mehrparteienhäusern müssen die Aufkleber an den einzelnen Wohnungstüren angebracht werden. Bei Verstößen kann innerhalb von 30 Tagen eine Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden.

Mit dem Anbringen des Flugblattverzichters kann verhindert werden, dass der Postkasten in Abwesenheit überquillt und jeder weiß, dass man nicht zu Hause ist. Außerdem muss man nicht ständig Unmengen an ungewünschter Werbung entsorgen.