Der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag kann verwirrend sein. In diesem Artikel werde ich Ihnen die wichtigsten Informationen über beide Vertragsarten geben, damit Sie besser verstehen, welcher Vertragstyp in welchem Fall geeignet ist.
Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Unternehmer ein Werk für einen Besteller erstellt. Das Werk kann ein physisches Produkt oder eine Dienstleistung sein. Im Werkvertrag werden die Vereinbarungen über die Beschaffenheit und den Umfang des Werkes festgelegt.
Sachmängel und Rechtsmängel
Ein Werk hat einen Sachmangel, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Es kann auch einen Rechtsmangel haben, wenn ein Dritter gegen den Besteller Ansprüche in Bezug auf das Werk geltend machen kann, die im Vertrag nicht vorgesehen waren.
Beseitigung von Mängeln
Wenn ein Mangel vorliegt, hat der Besteller das Recht auf Nacherfüllung. Er kann den Unternehmer zur Beseitigung des Mangels auffordern. Dabei sollte er eine angemessene Frist setzen und den Mangel genau beschreiben. Wenn der Unternehmer die Nacherfüllung verweigert oder sie unverhältnismäßig teuer ist, kann der Besteller die Vergütung mindern oder Schadensersatz verlangen.
Selbstvornahme und Rücktritt
Wenn der Unternehmer die Pflicht zur Nacherfüllung nicht erfüllt, kann der Besteller den Mangel selbst beseitigen lassen. Dafür muss er dem Unternehmer eine angemessene Frist setzen. In einigen Fällen, wie wenn der Unternehmer die Beseitigung des Mangels endgültig verweigert oder wenn die Nacherfüllung bereits einmal fehlgeschlagen ist, kann der Besteller auch ohne Fristsetzung handeln.
Anstelle der Nacherfüllung kann der Besteller auch vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung der Vergütung verlangen. Ein Rücktritt ist jedoch nur bei erheblichen Mängeln möglich, und wenn der Besteller den Mangel selbst verschuldet hat, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Schadensersatz und Verjährung
Wenn die Nacherfüllung nicht fristgerecht erfolgt, hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem positiven Interesse, das heißt, der Besteller muss so gestellt werden, als hätte der Unternehmer das Werk mangelfrei hergestellt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber je nach Art des Werkes variieren. Besondere Umstände wie arglistig verschwiegene Mängel können die Verjährungsfrist beeinflussen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers kann die Verjährungsfrist nicht verkürzt werden.
Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, den Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!