Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge

Wichtige neue Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge

Am 1. Dezember 2021 wurden wichtige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wirksam. Diese Änderungen betreffen Telefon-, Internet-, und Handyverträge und bringen zahlreiche Verbesserungen für die Kundenrechte mit sich. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Verständliche Zusammenfassung vor Vertragsabschluss

Ab sofort sind die Anbieter verpflichtet, Ihnen vor Abschluss eines Telefonvertrags eine Vertragszusammenfassung in Textform zur Verfügung zu stellen. Darin müssen die Kontaktdaten des Anbieters, die wichtigsten Informationen zu den Diensten, Aktivierungsgebühren sowie die Laufzeit und Bedingungen für Kündigung und Verlängerung aufgeführt sein. Falls Ihnen diese Informationen beim Vertragsschluss nicht ausgehändigt werden können, müssen sie Ihnen unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Neue Verträge können weiterhin für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Allerdings haben Sie nun das Recht, den Vertrag nach Ablauf dieser Laufzeit jederzeit mit einer einmonatigen Frist zu kündigen. Für bereits bestehende Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, gilt diese Regelung ebenfalls. Wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist, können Sie zum Zeitpunkt der Kündigung beim Anbieter kündigen.

Recht auf schnelles Internet

Das neue Gesetz beinhaltet auch das “Recht auf schnelles Internet”. Leider fehlt bisher eine Mindestbandbreite, die diesen Anspruch konkret definiert. Verbraucherverbände haben Forderungen formuliert, die eine Mindestversorgung von 30 Mbit/s im Download und 2,3 Mbit/s im Upload beinhalten. Diese Forderungen werden derzeit diskutiert und müssen noch festgelegt werden.

Entschädigungen bei Störungen des Anschlusses

Im Falle einer Störung haben Verbraucher:innen das Recht auf eine schnelle Beseitigung. Wenn die Störung länger als einen Kalendertag dauert, muss der Anbieter Sie darüber informieren. Ab dem dritten Kalendertag haben Sie bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung beträgt 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts für den dritten und vierten Tag, und 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts ab dem fünften Tag. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Anbieter Kundendienst- oder Installationstermine versäumt.

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Weitere Änderungen

Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Kündigung bei Vertragsänderungen seitens des Anbieters, Informationen zum optimalen Tarif, Möglichkeiten zur Kündigung oder Minderung bei schlechter Leistung des Anbieters, Kosten für Drittanbieter auf der Rechnung, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, sowie die Umlage von Kosten für Glasfaseranschlüsse auf Mieter:innen.

Diese Neuerungen sind ein großer Schritt in Richtung bessere Kundenrechte bei Telefon-, Handy- und Internetverträgen. Sie geben den Verbraucher:innen mehr Transparenz und ermöglichen eine bessere Kontrolle über ihre Verträge. Beachten Sie jedoch, dass die genauen Details und Bedingungen im Gesetz nachgelesen werden sollten. Bei Fragen oder Problemen stehen Ihnen die Verbraucherzentralen als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Quelle: Originalartikel