Widerspruch & Einspruch einlegen: Eine Anleitung

Widerspruch & Einspruch einlegen: Eine Anleitung

Es gibt Situationen im Leben, in denen wir mit Entscheidungen nicht einverstanden sind. Doch zum Glück haben wir die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder Einspruch zu erheben. Aber was genau ist der Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch? In diesem Artikel erfahren Sie, wann und wie Sie Widerspruch oder Einspruch einlegen können.

Wo muss ich Widerspruch einlegen – und wo Einspruch?

Ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist, hängt davon ab, gegen welche Entscheidung Sie vorgehen möchten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht:

Widerspruch einlegen gegen:

  • Verwaltungsentscheidungen (z.B. vom Versorgungsamt und Schulamt)
  • Mahnbescheid
  • Krankenkassen-Bescheid
  • Kündigung eines Mietvertrags
  • Fehlentscheidungen des Arbeitgebers

Einspruch erheben gegen:

  • Steuerbescheid
  • Bußgeldbescheid
  • Versäumnisurteil
  • Vollstreckungsbescheid
  • Strafbefehl
  • Erteiltes Patent

Es ist nicht schlimm, wenn Sie die Begriffe im Anfechtungsschreiben verwechseln. Ihr Anliegen darf deshalb nicht zurückgewiesen werden. Im Zweifel finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids den Hinweis, ob Widerspruch oder Einspruch einzulegen ist.

Wann kann ich Widerspruch einlegen?

Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie mit einem behördlichen oder anderen Bescheid nicht einverstanden sind. Hier einige Beispiele:

Widerspruch gegen Rentenbescheid

Wenn Sie vermuten, dass bei der Berechnung Ihrer Rente Fehler aufgetreten sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Bescheid dann noch einmal. Hierfür haben Sie 1 Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit.

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Widerspruch gegen Krankenkassen-Bescheid

Krankenversicherte haben Anspruch auf die Übernahme medizinisch notwendiger Behandlungen. Wenn die Krankenkasse Krankengeld, Reha oder Zahnersatz nicht zahlen will, können Sie Widerspruch einlegen. Für einen Krankenkassen-Widerspruch haben Sie ab Erhalt des Ablehnungsbescheids 1 Monat Zeit. Fehlen Ihnen relevante Dokumente (z.B. ärztliche Gutachten), können Sie diese innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachreichen.

Kita-, Schul- & Studienplatz-Widerspruch

Wenn Sie mit einer Entscheidung des Schulamts oder einer anderen Behörde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Führt dies nicht zum Erfolg, können Sie Ihren Anspruch per Klage durchsetzen. So können Sie z.B. den Kitaplatz einklagen oder den Schulplatz einklagen, wenn das Schulamt Ihrem Kind diesen verwehrt. Dies gilt auch nach dem Schulabschluss, wenn eine Universität die Aufnahme ablehnt, obwohl noch Kapazitäten frei sein müssten.

Widerspruch gegen Entscheidung des Versorgungsamtes

Wenn das Versorgungsamt Ihren Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt oder einen zu geringen Grad der Behinderung festgelegt hat, können Sie Widerspruch einlegen. Pflegebedürftige Menschen haben außerdem Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Wenn diese die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad genehmigt, ist ebenfalls ein Widerspruch möglich.

Widerspruch im Arbeitsverhältnis

Arbeitnehmer können einer ungerechtfertigten oder fehlerhaften Abmahnung widersprechen. Wenn der vermeintliche Pflichtverstoß nicht dokumentiert oder nachgewiesen wurde oder die Abmahnung nicht eindeutig formuliert ist, können Arbeitnehmer dagegen Widerspruch einlegen. Es gibt keine Frist für den Widerspruch. Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt und der Arbeitgeber nicht von der Abmahnung abweicht und dennoch kündigt, können Sie eine Kündigungsschutzklage bzw. eine Klage auf Wiedereinstellung einreichen.

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Widerspruch gegen Versicherung

Wenn Ihre Versicherung Zahlungen nach einem Unfall, einem Sturm- oder Wasserschaden oder im Falle einer Berufsunfähigkeit verweigert, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat ab Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Die Versicherung prüft den Fall erneut. Sie können während des Verfahrens neue Beweise vorbringen, um Ihren Anspruch auf Leistungserbringung zu begründen.

Mahnbescheid-Widerspruch

Wenn ein Mahnverfahren gegen Sie läuft, weil Sie angeblich eine Rechnung nicht bezahlt haben, können Sie gegen den erlassenen Mahnbescheid Widerspruch erheben. Dafür haben Sie ab Erhalt des Mahnbescheids 2 Wochen Zeit. Wenn der Gläubiger trotz Widerspruchs nicht von seiner unberechtigten Forderung abweicht, können Sie den Sachverhalt gerichtlich überprüfen lassen. Das zuständige Gericht entscheidet dann, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Widerspruch gegen Kündigung eines Mietvertrags

Sie können auch gegen die Kündigung eines Mietvertrags Widerspruch einlegen. Dafür muss jedoch ein Härtegrund vorliegen, der einen Widerspruch rechtfertigt. Beispiele für Härtegründe sind fehlender Ersatzwohnraum, hohes Alter des Mieters, Krankheit oder Gebrechen, Schwangerschaft oder die vorherige Zusage einer langen Mietzeit durch den Vermieter. Der Widerspruch gegen die Kündigung muss spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich beim Vermieter eingereicht werden. Gegen eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung (z.B. aufgrund von Zahlungsverzug) ist kein Widerspruch möglich.

Wann kann ich Einspruch einlegen?

Der Einspruch ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte behördliche und gerichtliche Entscheidungen. In folgenden Fällen ist ein Einspruchsverfahren möglich:

Einspruch gegen Steuerbescheid

Wenn wichtige Angaben zu Ihren Einkünften fehlen oder falsch berechnet wurden, können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Das Finanzamt prüft den Bescheid dann erneut. Sollte die zweite Prüfung zu Ihrem Nachteil ausfallen, können Sie den Einspruch zurückziehen.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Auch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch erheben. Wenn Sie beispielsweise bei einem Rotblitzer Augenblicksversagen im Straßenverkehr nachweisen können, lassen sich mit dem Einspruch Punkte, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot möglicherweise umgehen. Ihr Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, unabhängig davon, ob er fehlerhaft ist oder nicht.

Einspruch gegen Strafbefehl

Bei leichter Kriminalität kann die Strafverfolgungsbehörde auf eine mündliche Verhandlung im Strafverfahren verzichten und stattdessen einen Strafbefehl aussprechen. Wenn Sie diesen nicht akzeptieren möchten, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben. Nach dem Einspruch kommt es zur mündlichen Gerichtsverhandlung mit Zeugenbefragung. Das Gericht fällt anschließend ein Urteil, das das Strafmaß reduzieren oder erhöhen kann.

Da das Urteil auch zu Ihren Ungunsten ausfallen kann, kann es sinnvoll sein, vor dem Einspruch gegen den Strafbefehl eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Strafrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen, Nutzen und Risiken abwägen und Handlungsempfehlungen geben.

Insgesamt ist es wichtig zu wissen, dass das Einlegen von Widerspruch oder Einspruch ein Recht ist, auf das Sie nicht verzichten sollten, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Nutzen Sie dieses Recht, um Ihre Interessen zu wahren.