Wie berechnet man die monatlichen und täglichen Arbeitsstunden?

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Immer wieder stellt sich die Frage, wie man aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen kann. In diesem Artikel finden Sie einige Informationen dazu.

Tägliche Arbeitszeit errechnen

Um die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu berechnen, benötigt man zwei Informationen:

  1. Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. 5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche)
  2. Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit

Durch einfache Division lässt sich die Zeit ermitteln, die ein Mitarbeiter durchschnittlich pro Arbeitstag erbringen muss. Die Formel dafür lautet:

Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit / Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen. Also 40 Stunden dividiert durch 5 Arbeitstage. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitszeit an 5 Tagen á 8 Stunden erbracht wird oder ob man montags bis donnerstags 9 Stunden und am Freitag nur 4 Stunden arbeitet. Eigentlich relativ einfach und selbsterklärend 😉

Monatliche Arbeitszeit errechnen

Für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit aus der wöchentlichen Arbeitszeit benötigt man den sogenannten Wochenfaktor. Ein guter Näherungswert ergibt sich aus folgender Berechnung:

52 Wochen / 12 Monate = 4,333 Wochen pro Monat

Die Berechnung des exakten Wochenfaktors ist etwas komplexer, da hier über einen Zeitraum von 400 Jahren auch die Schaltjahre berücksichtigt werden. Am Ende kommt ein Wert von 4,348125 dabei heraus. Gerundet beläuft sich der Wochenfaktor also auf 4,348 bzw. 4,35. In verschiedenen Tarifverträgen sind Werte in diesem Größenbereich festgelegt. Die Lohnsteuerrichtlinie gibt einen Wert von 4,35 vor.

Um nun mit dem Wochenfaktor die monatliche Arbeitszeit zu berechnen, muss man lediglich die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Wochenfaktor multiplizieren. In unserem Beispiel nehmen wir den Wert 4,35:

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Wöchentliche Arbeitszeit * Wochenfaktor = Monatliche Arbeitszeit

Beispiel: 40 Wochenstunden multipliziert mit 4,35 ergeben 174 Stunden pro Monat. Das heißt also, dass bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich 174 Arbeitsstunden erbracht werden müssen.

Last, but not least, möchten wir noch kurz auf den Tagesfaktor eingehen. Dieser berechnet sich aus den oben ermittelten Werten wie folgt:

Anzahl der Wochentage * Wochenfaktor = Anzahl der Arbeitstage pro Monat

Beispiel: 5 Wochentage multipliziert mit 4,35 Wochen pro Monat ergeben 21,75 Arbeitstage pro Monat. Das heißt also, dass man bei einer 5-Tage-Woche im Schnitt 21,75 Arbeitstage pro Monat leistet.

Arbeitszeit an gesetzlichen Feiertagen

Gemäß §2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

In der Praxis bedeutet das, dass wenn ein Arbeitnehmer in der Regel an 5 Tagen pro Woche arbeitet und ein gesetzlicher Feiertag auf einen Mittwoch fällt, der Arbeitgeber diesen Arbeitsausfall vergüten muss. In diesem Fall reduziert sich die tägliche Arbeitszeit um den Wert der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit.

Beispiel: Bei einer 40-Stunden-Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche beträgt die tägliche Arbeitszeit genau 8 Stunden. Ist also ein Tag aufgrund eines gesetzlichen(!) Feiertages arbeitsfrei, reduziert sich die Arbeitszeit auf 40 Stunden – 8 Stunden = 32 Stunden.

Es ist wichtig zu beachten, dass laut §2, Absatz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage haben.

Stundenlohn berechnen (Mindestlohn-Check)

Der kalkulatorische Stundenlohn kann mit den oben erklärten Werten und folgender Formel ermittelt werden:

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Monatliches Gehalt / Monatliche Arbeitszeit = Stundenlohn

Bitte beachten Sie, dass das Bruttogehalt unter Umständen Zuschläge oder Zulagen enthält. Welche davon bei der Berechnung des Stundenlohnes berücksichtigt werden dürfen, sollten Sie im Einzelfall klären.

Wenn Sie zum Beispiel prüfen möchten, ob Ihr kalkulatorischer Stundenlohn tatsächlich über dem im Mindestlohn geforderten Wert von 9,35 € pro Stunde liegt, können Sie das nun ganz leicht tun. In unserem Beispiel wäre der Wert folgendermaßen:

2.500 € Bruttolohn pro Monat / 174 Stunden pro Monat

Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass der monatliche Mindestlohn bei den oben genannten Bedingungen (5-Tage-Woche, Wochenfaktor = 4,35) 1.626,90 € beträgt. Zahlen sind doch etwas Schönes 😉

Auf unserer Website finden Sie übrigens einen Mindestlohnrechner, der diese Berechnungen für Sie durchführt. Zudem haben wir einen Stundenlohnrechner, mit dem Sie Ihren Stundenlohn berechnen können.

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel ausschließlich Allgemeinwissen zusammenfasst und keine Rechtsberatung darstellt.

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