Wie du deinen Widerspruch gegen die Erwerbsminderungsrente einlegst

Gegen die Erwerbsminderungsrente Widerspruch hiermit einlegen

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Anträge auf Erwerbsminderungsrente täglich bei der Rentenversicherung eingehen. Doch leider werden viele dieser Anträge abgelehnt. Lass dich jedoch nicht entmutigen, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Rentenversicherung ihre Entscheidung ändert, wenn du dagegen vorgehst.

Mustervorlage: Widerspruch gegen die Erwerbsminderungsrente

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Es scheint oft so, als ob die Rentenversicherung grundsätzlich Anträge auf Erwerbsminderungsrente ablehnt, unabhängig von der Schwere der Krankheit oder Behinderung. Doch das ist nicht richtig. Die Erwerbsminderungsrente ist an bestimmte versicherungsrechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Dennoch werden viele Anträge aus zweifelhaften Gründen abgelehnt. Daher solltest du nicht aufgeben, sondern stattdessen Widerspruch einlegen! Unser Widerspruchsgenerator bietet dir Hilfe bei der Formulierung.

Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Damit du eine Erwerbsminderungsrente erhalten kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Neben medizinischen Gründen gehören dazu auch versicherungsrechtliche Bedingungen. Du kannst eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, wenn:

Der Antragsprozess

Anhand dieser Informationen wird festgestellt, wie es um deine Leistungsfähigkeit steht. Kommt die Rentenversicherung zu dem Schluss, dass deine Arbeitskraft nicht wiederhergestellt werden kann und es auf dem Arbeitsmarkt keine Tätigkeit gibt, die du noch ausüben kannst, wird dir die volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Wenn deine Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass du weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kannst, wird die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Ist die Rentenversicherung jedoch der Meinung, dass du noch in irgendeiner Weise arbeiten kannst, wird sie dich auf diese Tätigkeit verweisen und deinen Antrag ablehnen.

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Was tun, wenn deine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Einige Anträge werden abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen diese Ablehnung kannst du leider nicht viel unternehmen. Du solltest jedoch prüfen, ob du möglicherweise andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen kannst. Viele Anträge werden jedoch abgelehnt, weil die vorliegenden Erkrankungen und Gesundheitsstörungen angeblich nicht so stark einschränken, dass keinerlei Arbeit mehr möglich ist. Die Rentenversicherung nennt dann Tätigkeiten, die du ihrer Meinung nach trotz deiner Krankheit ausüben kannst. Es spielt keine Rolle, in welchem Beruf du zuvor gearbeitet hast. Die Rentenversicherung kann dich auf jede zumutbare Tätigkeit verweisen. Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, weil die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kannst du Widerspruch einlegen. Du solltest diese Möglichkeit nutzen, wenn du die Entscheidung für falsch hältst. Das Widerspruchsverfahren ist für dich kostenlos und du hast nichts zu verlieren!

Was passiert nach meinem Widerspruch?

Einwand Erwerbsminderungsrente

Sobald dein Widerspruch eingegangen ist, beginnt das Widerspruchsverfahren, auch Vorverfahren genannt. Die Rentenversicherung überprüft dann erneut ihre Entscheidung. Normalerweise werden erneut Stellungnahmen von deinen Ärzten eingeholt und ein weiteres Gutachten veranlasst. Wenn die Rentenversicherung nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass dein Widerspruch berechtigt ist, wird diesem stattgegeben. Du erhältst dann einen Abhilfebescheid und deine Erwerbsminderungsrente wird bewilligt. Wenn sich das Ergebnis der Prüfung nicht ändert, wird dein Widerspruch an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Hier wird der Sachverhalt erneut überprüft. Wenn die Entscheidung bestehen bleibt, wird ein Widerspruchsbescheid erlassen und dein Widerspruch abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung werden im Widerspruchsbescheid genannt. Du musst den Widerspruchsbescheid jedoch nicht akzeptieren und kannst Klage vor dem Sozialgericht erheben.

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Insgesamt besteht also durchaus die Möglichkeit, dass deine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, auch wenn dein Antrag zunächst abgelehnt wurde. Nutze die Chance, Widerspruch einzulegen, und lass dich nicht entmutigen!