Die Versicherung deines Kindes kann eine beträchtliche finanzielle Belastung sein. Aber wusstest du, dass du die monatlichen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes in deiner Steuererklärung absetzen kannst? In diesem Artikel zeigen wir dir, wie das funktioniert und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Verschiedene Regeln je nach Situation
Das Absetzen des Versicherungsbeitrags für dein Kind ist nicht immer einfach. Es hängt davon ab, wer der Versicherungsnehmer ist – du oder dein Kind. Hier sind zwei verschiedene Szenarien:
a) Du bist der Versicherungsnehmer
Angenommen, du hast ein Kind, bekommst Kindergeld, bist zum Unterhalt verpflichtet und zahlst die Versicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung deines Kindes. In diesem Fall kannst du die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Trage die Beiträge in der Anlage Kind unter dem Punkt “Kranken- und Pflegeversicherung” ein.
b) Das Kind ist der Versicherungsnehmer
Wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist, hängt es von den genauen Umständen ab. Hier sind zwei Varianten:
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Dein Kind ist zwar Versicherungsnehmer, aber du erstattest deinem Sprössling die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesem Fall kannst du die Kosten im Rahmen der Sonderausgaben absetzen. Es ist wichtig, dass du zum Unterhalt verpflichtet bist und die Kosten tatsächlich übernommen hast.
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Ist dein Kind Versicherungsnehmer und du übernimmst nur Kost und Logis, nicht aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, kannst du die Kosten nicht in deiner Steuererklärung eintragen. Das hat der Bundesfinanzhof im März 2018 entschieden. Die Finanzverwaltung sieht das jedoch etwas lockerer und erlaubt es, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch dann einzutragen, wenn du nur Kost und Logis übernommen hast.
Auch ohne Anspruch auf Kindergeld profitieren
Du hast keinen Anspruch mehr auf Kindergeld? Kein Problem! Du kannst immer noch von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn du der Versicherungsnehmer bist. In diesem Fall kannst du die von dir gezahlten Versicherungsbeiträge in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Wenn dein Kind selbst Versicherungsnehmer ist, kannst du die von dir gezahlten Versicherungsbeiträge für dein Kind in der Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Wenn dir das alles zu kompliziert erscheint, komm zu uns! Bei der VLH helfen wir dir, alle dir zustehenden Steuervorteile zu sichern. So kannst du mehr Zeit mit deinem Kind verbringen. Finde hier eine Beratungsstelle in deiner Nähe: Beratersuche.
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