Bist du bereit, dein eigenes Unternehmen zu gründen und dein eigener Chef zu werden? In Deutschland ist dies durch die Gewerbefreiheit möglich. Solange du in Deutschland gemeldet bist und mindestens 18 Jahre alt bist, hast du das Recht, dich selbstständig zu machen. Und es ist eigentlich gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Oft reicht es aus, deine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, und schon kannst du loslegen.
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen sind bestimmte Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes erforderlich. Zum Beispiel kann eine bestimmte Qualifikation oder eine Genehmigung erforderlich sein. Es lohnt sich daher, einen frühen Blick in die Gewerbeordnung zu werfen, um späteren bürokratischen Ärger und lästige Verzögerungen zu vermeiden.
Persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
In einigen Fällen wird von Gründern verlangt, ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dafür müssen sie in der Regel mehrere Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Prüfung der Betriebsräume
In anderen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine Behörde deine Betriebsräume prüft, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel sind das Ordnungsamt oder das Bauamt (bei baulichen Veränderungen) für diese Prüfung zuständig.
Kläre die Auflagen im Voraus
Es ist wichtig, im Voraus zu klären, ob und welche Auflagen in deinem Fall gelten und welche Unterlagen du für die Gewerbeanmeldung benötigst. Informiere dich auch darüber, wo du diese Unterlagen bekommst. Plane genug Zeit für Behördengänge ein und denke daran, dass damit häufig auch Kosten verbunden sind.
Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt
Wenn du einen Gewerbebetrieb eröffnen möchtest, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Fülle dafür ein kurzes Formular aus und zahle eine geringe Gebühr. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das Finanzamt, die zuständige Kammer und andere relevante Behörden, die bei deiner Gründung ein Mitspracherecht haben.
Handwerker gehen zur Handwerkskammer
Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, musst du dich zuerst in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Anschließend kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Freie Berufe informieren das Finanzamt
Wenn du dich mit einem freien Beruf selbstständig machen möchtest, genügt es, das Finanzamt über deine Gründung zu informieren. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit.
Eintragung in spezielle Register
Einige Rechtsformen erfordern nach der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in ein spezielles Register. Zum Beispiel musst du eine GmbH nach der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen. Gleiches gilt für alle Kaufleute. Wenn du eine Partnerschaftsgesellschaft gründest, ist ein Eintrag in das Partnerschaftsregister erforderlich.
Steuerliche Erfassung
Nach der Anmeldung deiner Gründung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du unter anderem an, für welche Rechtsform du dich entschieden hast und mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest. Außerdem gibst du an, ob du dich im Haupt- oder im Nebengewerbe selbstständig machst und ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Letztere erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit, da du, wenn dein Umsatz weniger als 22.000 EUR pro Jahr beträgt, von der Umsatzsteuer und der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden kannst.
Abschluss
Nachdem das Finanzamt deine Angaben ausgewertet hat, teilt es dir deine Steuernummer mit, die du fortan auf allen geschäftlichen Rechnungen angeben musst. Außerdem legt das Finanzamt fest, ob du als freiberuflich oder als gewerbetreibend eingestuft wirst.
Jetzt bist du bereit, durchzustarten und deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen!
Bist du bereit, dein eigenes Unternehmen zu gründen und dein eigener Chef zu werden? In Deutschland ist dies durch die Gewerbefreiheit möglich. Solange du in Deutschland gemeldet bist und mindestens 18 Jahre alt bist, hast du das Recht, dich selbstständig zu machen. Und es ist eigentlich gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Oft reicht es aus, deine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, und schon kannst du loslegen.
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen sind bestimmte Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes erforderlich. Zum Beispiel kann eine bestimmte Qualifikation oder eine Genehmigung erforderlich sein. Es lohnt sich daher, einen frühen Blick in die Gewerbeordnung zu werfen, um späteren bürokratischen Ärger und lästige Verzögerungen zu vermeiden.
Persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
In einigen Fällen wird von Gründern verlangt, ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dafür müssen sie in der Regel mehrere Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Prüfung der Betriebsräume
In anderen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine Behörde deine Betriebsräume prüft, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel sind das Ordnungsamt oder das Bauamt (bei baulichen Veränderungen) für diese Prüfung zuständig.
Kläre die Auflagen im Voraus
Es ist wichtig, im Voraus zu klären, ob und welche Auflagen in deinem Fall gelten und welche Unterlagen du für die Gewerbeanmeldung benötigst. Informiere dich auch darüber, wo du diese Unterlagen bekommst. Plane genug Zeit für Behördengänge ein und denke daran, dass damit häufig auch Kosten verbunden sind.
Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt
Wenn du einen Gewerbebetrieb eröffnen möchtest, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Fülle dafür ein kurzes Formular aus und zahle eine geringe Gebühr. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das Finanzamt, die zuständige Kammer und andere relevante Behörden, die bei deiner Gründung ein Mitspracherecht haben.
Handwerker gehen zur Handwerkskammer
Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, musst du dich zuerst in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Anschließend kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Freie Berufe informieren das Finanzamt
Wenn du dich mit einem freien Beruf selbstständig machen möchtest, genügt es, das Finanzamt über deine Gründung zu informieren. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit.
Eintragung in spezielle Register
Einige Rechtsformen erfordern nach der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in ein spezielles Register. Zum Beispiel musst du eine GmbH nach der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen. Gleiches gilt für alle Kaufleute. Wenn du eine Partnerschaftsgesellschaft gründest, ist ein Eintrag in das Partnerschaftsregister erforderlich.
Steuerliche Erfassung
Nach der Anmeldung deiner Gründung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du unter anderem an, für welche Rechtsform du dich entschieden hast und mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest. Außerdem gibst du an, ob du dich im Haupt- oder im Nebengewerbe selbstständig machst und ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Letztere erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit, da du, wenn dein Umsatz weniger als 22.000 EUR pro Jahr beträgt, von der Umsatzsteuer und der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden kannst.
Abschluss
Nachdem das Finanzamt deine Angaben ausgewertet hat, teilt es dir deine Steuernummer mit, die du fortan auf allen geschäftlichen Rechnungen angeben musst. Außerdem legt das Finanzamt fest, ob du als freiberuflich oder als gewerbetreibend eingestuft wirst.
Jetzt bist du bereit, durchzustarten und deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen!
Bist du bereit, dein eigenes Unternehmen zu gründen und dein eigener Chef zu werden? In Deutschland ist dies durch die Gewerbefreiheit möglich. Solange du in Deutschland gemeldet bist und mindestens 18 Jahre alt bist, hast du das Recht, dich selbstständig zu machen. Und es ist eigentlich gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Oft reicht es aus, deine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, und schon kannst du loslegen.
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen sind bestimmte Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes erforderlich. Zum Beispiel kann eine bestimmte Qualifikation oder eine Genehmigung erforderlich sein. Es lohnt sich daher, einen frühen Blick in die Gewerbeordnung zu werfen, um späteren bürokratischen Ärger und lästige Verzögerungen zu vermeiden.
Persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
In einigen Fällen wird von Gründern verlangt, ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dafür müssen sie in der Regel mehrere Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Prüfung der Betriebsräume
In anderen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine Behörde deine Betriebsräume prüft, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel sind das Ordnungsamt oder das Bauamt (bei baulichen Veränderungen) für diese Prüfung zuständig.
Kläre die Auflagen im Voraus
Es ist wichtig, im Voraus zu klären, ob und welche Auflagen in deinem Fall gelten und welche Unterlagen du für die Gewerbeanmeldung benötigst. Informiere dich auch darüber, wo du diese Unterlagen bekommst. Plane genug Zeit für Behördengänge ein und denke daran, dass damit häufig auch Kosten verbunden sind.
Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt
Wenn du einen Gewerbebetrieb eröffnen möchtest, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Fülle dafür ein kurzes Formular aus und zahle eine geringe Gebühr. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das Finanzamt, die zuständige Kammer und andere relevante Behörden, die bei deiner Gründung ein Mitspracherecht haben.
Handwerker gehen zur Handwerkskammer
Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, musst du dich zuerst in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Anschließend kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Freie Berufe informieren das Finanzamt
Wenn du dich mit einem freien Beruf selbstständig machen möchtest, genügt es, das Finanzamt über deine Gründung zu informieren. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit.
Eintragung in spezielle Register
Einige Rechtsformen erfordern nach der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in ein spezielles Register. Zum Beispiel musst du eine GmbH nach der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen. Gleiches gilt für alle Kaufleute. Wenn du eine Partnerschaftsgesellschaft gründest, ist ein Eintrag in das Partnerschaftsregister erforderlich.
Steuerliche Erfassung
Nach der Anmeldung deiner Gründung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du unter anderem an, für welche Rechtsform du dich entschieden hast und mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest. Außerdem gibst du an, ob du dich im Haupt- oder im Nebengewerbe selbstständig machst und ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Letztere erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit, da du, wenn dein Umsatz weniger als 22.000 EUR pro Jahr beträgt, von der Umsatzsteuer und der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden kannst.
Abschluss
Nachdem das Finanzamt deine Angaben ausgewertet hat, teilt es dir deine Steuernummer mit, die du fortan auf allen geschäftlichen Rechnungen angeben musst. Außerdem legt das Finanzamt fest, ob du als freiberuflich oder als gewerbetreibend eingestuft wirst.
Jetzt bist du bereit, durchzustarten und deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen!
Bist du bereit, dein eigenes Unternehmen zu gründen und dein eigener Chef zu werden? In Deutschland ist dies durch die Gewerbefreiheit möglich. Solange du in Deutschland gemeldet bist und mindestens 18 Jahre alt bist, hast du das Recht, dich selbstständig zu machen. Und es ist eigentlich gar nicht so kompliziert, wie viele denken. Oft reicht es aus, deine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt anzumelden, und schon kannst du loslegen.
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Fällen sind bestimmte Voraussetzungen für die Ausübung eines Gewerbes erforderlich. Zum Beispiel kann eine bestimmte Qualifikation oder eine Genehmigung erforderlich sein. Es lohnt sich daher, einen frühen Blick in die Gewerbeordnung zu werfen, um späteren bürokratischen Ärger und lästige Verzögerungen zu vermeiden.
Persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit
In einigen Fällen wird von Gründern verlangt, ihre persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dafür müssen sie in der Regel mehrere Dokumente vorlegen, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Prüfung der Betriebsräume
In anderen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine Behörde deine Betriebsräume prüft, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Regel sind das Ordnungsamt oder das Bauamt (bei baulichen Veränderungen) für diese Prüfung zuständig.
Kläre die Auflagen im Voraus
Es ist wichtig, im Voraus zu klären, ob und welche Auflagen in deinem Fall gelten und welche Unterlagen du für die Gewerbeanmeldung benötigst. Informiere dich auch darüber, wo du diese Unterlagen bekommst. Plane genug Zeit für Behördengänge ein und denke daran, dass damit häufig auch Kosten verbunden sind.
Gewerbetreibende gehen zum Gewerbeamt
Wenn du einen Gewerbebetrieb eröffnen möchtest, musst du das beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Fülle dafür ein kurzes Formular aus und zahle eine geringe Gebühr. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das Finanzamt, die zuständige Kammer und andere relevante Behörden, die bei deiner Gründung ein Mitspracherecht haben.
Handwerker gehen zur Handwerkskammer
Möchtest du einen Handwerksbetrieb gründen, musst du dich zuerst in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Anschließend kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
Freie Berufe informieren das Finanzamt
Wenn du dich mit einem freien Beruf selbstständig machen möchtest, genügt es, das Finanzamt über deine Gründung zu informieren. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit deinem Namen, deiner Anschrift und einer kurzen Beschreibung deiner Tätigkeit.
Eintragung in spezielle Register
Einige Rechtsformen erfordern nach der Gewerbeanmeldung eine Eintragung in ein spezielles Register. Zum Beispiel musst du eine GmbH nach der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen. Gleiches gilt für alle Kaufleute. Wenn du eine Partnerschaftsgesellschaft gründest, ist ein Eintrag in das Partnerschaftsregister erforderlich.
Steuerliche Erfassung
Nach der Anmeldung deiner Gründung schickt dir das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du unter anderem an, für welche Rechtsform du dich entschieden hast und mit welchen Umsätzen und Gewinnen du rechnest. Außerdem gibst du an, ob du dich im Haupt- oder im Nebengewerbe selbstständig machst und ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Letztere erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit, da du, wenn dein Umsatz weniger als 22.000 EUR pro Jahr beträgt, von der Umsatzsteuer und der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden kannst.
Abschluss
Nachdem das Finanzamt deine Angaben ausgewertet hat, teilt es dir deine Steuernummer mit, die du fortan auf allen geschäftlichen Rechnungen angeben musst. Außerdem legt das Finanzamt fest, ob du als freiberuflich oder als gewerbetreibend eingestuft wirst.
Jetzt bist du bereit, durchzustarten und deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen!