Die Schadenfreiheitsklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Beiträge für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Wenn Sie genaue Tarifberechnungen mit einem Kfz-Versicherungsrechner durchführen möchten, müssen Sie Ihre korrekte Schadenfreiheitsklasse angeben. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse selbst ermitteln können.
Welche Schadenfreiheitsklasse habe ich derzeit?
Theoretisch können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) selbst berechnen. Die SF-Klasse gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre an, die Ihnen angerechnet werden. Wenn Sie beispielsweise 8 Jahre schadenfrei gefahren sind, wird Ihr Versicherungsvertrag mit SF-Klasse 8 geführt und im Folgejahr auf SF-Klasse 9 erhöht.
Hier sind die Schritte, um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu ermitteln:
- Zählen Sie die Jahre, in denen Sie ein Auto selbst versichert haben.
- Es dürfen keine Schäden in Ihrem Versicherungsvertrag vorliegen.
- Sie müssen der Versicherungsnehmer sein.
- Schadenregulierungen in der Kfz-Haftpflicht betreffen nicht die Vollkasko (und umgekehrt).
Es spielt keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug selbst gefahren haben oder ob es die ganze Zeit geparkt war oder von jemand anderem genutzt wurde. Entscheidend ist nur, dass Sie als Versicherungsnehmer das Fahrzeug versichert haben und es keine Schäden gibt, die vom Versicherer reguliert werden mussten.
Wo finde ich meine Schadenfreiheitsklasse “schwarz auf weiß”?
Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse selbst herausfinden, wenn Sie einen aktuell laufenden Versicherungsvertrag haben. In diesem Fall nehmen Sie einfach Ihre letzte Beitragsrechnung bzw. Beitragsmitteilung zur Hand. Dort ist genau angegeben, welche Schadenfreiheitsklasse Ihr Versicherungsvertrag derzeit hat.
Falls Sie nur eine ältere Versicherungsrechnung besitzen, können Sie einfach die Jahre zählen, in denen Sie schadenfrei gefahren sind, und diese Zahl zur Schadenfreiheitsklasse aus der alten Rechnung oder dem alten Versicherungsvertrag hinzufügen. So erhalten Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse. Sie können aber auch direkt Ihren derzeitigen Kfz-Versicherer kontaktieren und Ihre Schadenfreiheitsklasse erfragen.
Was tun, wenn ich meine Schadenfreiheitsklasse nicht mehr weiß?
Falls Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse vergessen haben und sie nicht in Ihren Unterlagen finden können, ist es leider schwierig. Um eine Schadenfreiheitsklasse für einen neuen Versicherungsvertrag nutzen zu können, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Vorversicherers. Schauen Sie also noch einmal in Ihren Unterlagen nach, wer Ihr letzter Versicherer war, und suchen Sie nach den letzten Beitragsrechnungen oder dem Versicherungsschein. Wir benötigen unbedingt den Namen des Versicherers und die Versicherungsscheinnummer, um Ihnen einen neuen Versicherungsvertrag mit Ihrer tatsächlichen Schadenfreiheitsklasse anbieten zu können.
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Noch nie ein Auto versichert?
Wenn Sie bisher kein Auto selbst versichert haben, besitzen Sie auch noch keine Schadenfreiheitsklasse! Aus Sicht der Versicherer gelten Sie dann – unabhängig von Ihrer Fahrerfahrung – als “Fahranfänger”. Um in höhere Schadenfreiheitsklassen eingestuft zu werden, müssen Sie selbst ein Fahrzeug versichern. Es spielt keine Rolle, wie lange Sie bereits Ihren Führerschein haben, wenn Sie noch nie Versicherungsnehmer für ein Kfz waren.
Wenn Sie jetzt ein Kfz versichern möchten, erfolgt eine erstmalige Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse nach den Regeln für Fahranfänger. Wenn Sie Ihren Führerschein mindestens 3 Jahre besitzen, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Selbst wenn es bereits 10 Jahre sind, ändert das nichts daran! Wenn Sie Ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, erhalten Sie die Schadenfreiheitsklasse 0.
Führerschein ganz neu?
Wenn Sie Ihren Führerschein erst seit kurzer Zeit (weniger als 3 Jahre) besitzen, erhalten Sie regulär die Schadenfreiheitsklasse 0. Das bedeutet, dass Sie noch keine schadenfrei gefahrenen Jahre haben. Die Versicherungsprämie ist dafür natürlich sehr hoch. In unserem Ratgeber für Fahranfänger zeigen wir, wie Sie diesen “Schlamassel” vermeiden können.
Wie erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklassen?
Im Folgenden haben wir für Sie verlinkte Themen, nach denen die Einstufungen in die Schadenfreiheitsklassen erfolgen können. Lesen Sie dazu bitte die entsprechenden Ratgeberseiten weiter:
- Alles zu den Schadenfreiheitsklassen bei der Kfz-Versicherung
- Einstufung nach Führerscheinregelung
- Einstufung bei Zweitwagen wie Erstwagen
- Einstufung während und nach einer Vertragsunterbrechung
- Einstufung für Fahranfänger
- Einstufung nach Partnerregelung
- Einstufung für Zweitwagen
Sondereinstufungen teilweise möglich
Falls Sie ein Fahrzeug versichern möchten und bisher keine Schadenfreiheitsklasse haben, die Sie für den Versicherungsvertrag verwenden können, lassen Sie uns prüfen, ob wir eine Sondereinstufung bei einem Versicherer für Sie erreichen können. Kontaktieren Sie uns bitte und schildern Sie uns Ihre Situation.
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