Wie Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen

Wie Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen

Jugendliche, die in Deutschland ins Berufsleben einsteigen möchten, müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt alle Vorschriften fest, an die sich Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe halten müssen. Diese umfassen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, Pausen, Schichtarbeit, Urlaub und Überstunden.

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit

Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche nicht mehr als sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich arbeiten. Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sind acht Arbeitsstunden pro Tag und 40 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt. Falls in Ausnahmefällen Mehrarbeit erforderlich ist, wird diese nicht bezahlt, sondern mit Freizeit ausgeglichen. Das nennt man “Abbummeln der Überstunden”.

Berufsschule als Arbeitszeit

Die Berufsschule ist klar im Gesetz geregelt. Wenn Jugendliche pro Tag mehr als fünf Stunden Berufsschule haben, wird dies als voller Arbeitstag angerechnet. Bei Blockunterricht mit mindestens 25 Wochenstunden gilt der Besuch der Berufsschule als volle Arbeitswoche mit der vereinbarten Stundenzahl.

Ruhe- und Pausenzeiten

Für Jugendliche gilt eine einstündige Pause pro Arbeitstag, wenn sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Bei Arbeitstagen unter sechs Stunden beträgt die gesetzliche Pausenzeit eine halbe Stunde. Die Pausenzeit kann aufgeteilt werden, aber die erste Pause muss spätestens viereinhalb Stunden nach Arbeitsbeginn eingelegt werden. Jugendliche haben Anspruch auf eine durchgängige Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden zwischen den Arbeitstagen.

Wochenendarbeit und andere Besonderheiten

In der Regel gilt für Jugendliche die Fünf-Tage-Woche, von Montag bis Freitag. Es gibt jedoch Ausnahmen in bestimmten Branchen wie Gastronomie, Friseurhandwerk, Hotellerie, medizinische und pflegende Einrichtungen. Zwei Wochenenden pro Monat müssen Jugendliche frei haben und die Arbeitswoche darf nicht mehr als fünf Tage betragen.

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Feiertagsarbeit und Urlaub

Die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für Wochenendarbeit gelten auch für Feiertagsarbeit bei Beschäftigten unter 18 Jahren. Wenn Jugendliche an einem Feiertag arbeiten müssen, müssen sie an einem anderen regulären Arbeitstag freigestellt werden. Urlaub steht Jugendlichen entsprechend ihrem Alter zu: unter 16 Jahren mindestens 30 Tage, unter 17 Jahren mindestens 27 Tage und unter 18 Jahren mindestens 25 Tage. Jugendliche haben Anspruch auf mindestens zehn zusammenhängende Urlaubstage.

Gefährliche Arbeiten

Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten oder Maschinen beschäftigt werden, für die eine spezielle Ausbildung und die Volljährigkeit erforderlich sind. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einweisung in den Arbeitsschutz. Dabei muss das mangelnde Sicherheitsbewusstsein und die erhöhte Risikobereitschaft von Jugendlichen berücksichtigt werden. Bestimmte Tätigkeiten sind daher bis zur Volljährigkeit untersagt.

Diese Informationen basieren auf dem Jugendarbeitsschutzgesetz und geben einen Überblick darüber, wie Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten dürfen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe diese Bestimmungen einhalten, um die Sicherheit und das Wohlergehen junger Arbeitnehmer zu gewährleisten.