Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Urheberrecht beweisen? Im Internet und im echten Leben kann es Situationen geben, in denen Zeichner oder Fotografen ihr Urheberrecht an ihren eigenen Bildern beweisen müssen. Obwohl dies selten vorkommt, stellt sich die Frage: Wie kann ich das tun, wenn es doch einmal soweit kommt?

Urheberrecht vs. Künstler

Das Urheberrecht schützt die Arbeit des Künstlers und kann diese auch einschränken, wenn kommerzielle Interessen vor der Kunst stehen. Obwohl “Kunst alles darf”, ist es wichtig zu beachten, dass für Dienstleister strengere Regeln gelten als für reine Künstler.

Wann bin ich Urheber?

Als Fotograf beispielsweise ist man sofort Urheber, sobald man den Auslöser betätigt. Es bedarf keiner besonderen Arrangements oder Bildausschnitte, noch außergewöhnlicher Ideen – sogenannte Lichtbildwerke sind immer geschützt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie der Fall eines Fotografen, der 2014 mit der Wikipedia um die Urheberrechte eines von einem Affen geschossenen Selfies stritt. Da das Tier sich selbst fotografiert hatte, wurde das Urheberrecht des Fotografen verneint. Denn Tiere werden vor dem deutschen und US-amerikanischen Recht als Sachen angesehen, und Sachen können kein Eigentumsrecht haben. Weder der Affe noch der Fotograf haben somit das Urheberrecht an dem besagten Bild.

Bei gezeichneten oder gemalten Bildern schützt das Urheberrecht das Werk ab einer gewissen “Schöpfungshöhe”. In der Regel erreichen aufwendig erstellte Bilder diese Schöpfungshöhe. Bei Zweifeln muss dies jedoch immer von einem Gericht abschließend geklärt werden.

LESEN  So erstellen Sie einen Screenshot auf dem HTC Desire 12

Wann ich mein Urheberrecht beweisen musste

Bisher gab es nur drei Situationen, in denen ich mein Urheberrecht beweisen musste. Und zwar nicht, weil sich jemand über eines meiner Bilder beschwert hätte, sondern weil ich mich selbst beschweren musste.

Beim ersten Mal hatte ein junger Zeichner eines meiner Meerjungfrauen-Tutorials als Video nachgezeichnet und auf YouTube veröffentlicht, ohne meine Seite als Quelle anzugeben oder mich um Erlaubnis zu fragen.

Auch beim zweiten Vorfall handelte es sich um ein YouTube-Video, das eines meiner Handzeichnungen als Vorschaubild nutzte, obwohl es in diesem Video nicht einmal um mein Bild ging. Auch hier wurde ich weder um Erlaubnis gefragt noch als Quelle genannt.

Der dritte Fall war besonders dreist. Ein Webdesigner hatte mehrere meiner Ausmalbilder in seine zweifelhafte Sammlung aufgenommen. Obwohl er die Quelle angegeben hatte, hatte ich der Verwendung nicht zugestimmt. Dieser Vorfall hat mich übrigens zu meinem Artikel “Bild geklaut?!” inspiriert.

Wie kann ich mein Urheberrecht beweisen?

Im Fall von YouTube, das zu Google gehört, kann man die Verletzung seines Urheberrechts an einem Video melden. Ähnlich verfährt Google, wenn man sich über Seiten beschwert, die in den Suchergebnissen angezeigt werden oder beispielsweise AdSense-Partner sind. Anschließend muss man darlegen, dass die Beschwerde berechtigt ist und somit sein Urheberrecht beweisen. Dies wird auch als DMCA-Beschwerde bezeichnet. 😉

Und wie kann man eigentlich beweisen, dass man selbst und nicht der Rechteverletzer der Urheber ist? Bei Fotos helfen sogenannte RAW-Dateien, die man beim Fotografieren aus diesem Grund erstellen sollte.

Doch was macht man bei Zeichnungen, Malereien oder Fotos, bei denen man kein RAW-Format aufgenommen hat? Idealerweise verkleinert man seine Bilder, bevor man sie ins Internet stellt. Die Rechteverletzer können daher nur auf die verkleinerten Versionen der Bilder zugreifen. Da man selbst größere Auflösungen vorweisen kann, befindet man sich im Besitz der “digitalen Originale”.

LESEN  Richtig Fußball schauen: So optimieren Sie Ihr OLED-Bild

Wasserzeichen können eine abschreckende Wirkung erzielen. Zumindest kennzeichnen sie die Bilder und geben gleichzeitig Hinweise auf den Urheber.

Wenn man seine Bilder bereits auf öffentlich zugänglichen Webseiten veröffentlicht hat, kann auch die WaybackMachine ein Indiz dafür sein, dass das Bild älter ist als die widerrechtliche Verwendung. So konnte ich einfach nachweisen, dass es meine Webseite mit dem besagten Meerjungfrauen-Tutorial schon lange vor dem Video gab.

Und im Ergebnis…

Letztendlich musste in jedem Fall die widerrechtliche Nutzung meiner Bilder sofort beendet werden. In zwei der drei Fälle haben die Betreffenden von sich aus meine Bilder entfernt. Bei einem der Videos hat YouTube reagiert und das besagte Video gelöscht. 😉

Weiterführende Links

  • Meine Zusammenfassung über das deutsche Urheberrecht in der Kunst
  • Das Urheberrecht zum Nachlesen
  • Das Kunsturheberrecht zum Nachlesen
  • Bilderreverssuche mit TinEye

Andere Artikel zum Thema

  • Abzeichnen von fremden Bildern
  • Was, wenn meine Bilder geklaut wurden?
  • Ideendiebstahl
  • Trete ich meine Rechte an Facebook ab?

Produktempfehlungen

  • Amazon Partner-Link
  • Zeichenschule Menschen Zeichenschule Menschen
  • Perspektive Grundlagen Perspektive Grundlagen
  • Garantiert zeichnen lernen Grundkurs Zeichnen
  • Buch: Recht im Social Web
  • Buch: Social Media und Datenschutz
  • Buch: User Generated Content
  • Buch: Urheber- und Verlagsrecht
  • Buch: Mein Kind ist bei Facebook
  • eBook: Privat ist anders