Wie kann ich mich scheiden lassen?

Wie kann ich mich scheiden lassen?

Du möchtest dich scheiden lassen, aber weißt nicht, was du tun musst? Keine Sorge, ich werde dir alle wichtigen Informationen geben, um den Prozess zu verstehen und deine Fragen zu beantworten.

Die Scheidung beantragen

Die Scheidung einer Ehe erfolgt durch eine gerichtliche Entscheidung. Um diesen Antrag einzureichen, benötigst du die Unterstützung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin. Das Gericht wird die Scheidung erst aussprechen, nachdem es beide Ehepartner zu den Voraussetzungen persönlich angehört hat. In der Regel müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist ebenfalls möglich. Es ist auch möglich, dass der andere Ehepartner der Scheidung ohne Rechtsanwalt zustimmt. Selbst ohne Zustimmung kann das Gericht die Scheidung nach einem Jahr Trennung aussprechen.

Wie kann ich kostengünstig scheiden lassen?

Die Gerichts- und Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Verfahrenswert ab. Je mehr das Gericht entscheiden muss, desto teurer wird das Scheidungsverfahren. Wenn keine Streitigkeiten bestehen oder eine Einigung vor dem gerichtlichen Verfahren erzielt wurde, können Kosten eingespart werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt die Antragsgegnerseite im gerichtlichen Verfahren nicht unbedingt einen Anwalt. Dies ermöglicht es dem Antragsteller, Kosten zu sparen, indem er sich mit der anderen Seite auf die Scheidung verständigt und die Teilung der Gesamtkosten vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist die kostengünstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

Wie kann ich schnell scheiden lassen?

Die schnellste Art, sich scheiden zu lassen, besteht darin, dass beide Ehepartner einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen. Dies ist möglich, wenn kein Streit besteht oder während der Trennungszeit eine Einigung über umstrittene Punkte erzielt wurde. Es gibt keine besonderen Gründe, die ein schnelles Verfahren rechtfertigen. Die Dauer des Verfahrens hängt stark davon ab, wie lange die einzelnen Versorgungsträger benötigen, um dem Gericht Informationen über die von den Ehepartnern während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zur Verfügung zu stellen. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Anfragen des Gerichts und/oder der Rentenversicherung zeitnah und fristgerecht beantwortet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht nach einer dreimonatigen Verfahrensdauer auf Antrag beider Ehepartner das Versorgungsausgleichsverfahren abtrennen und vorab die Scheidung aussprechen.

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Wo lässt man sich scheiden?

Das Gericht, bei dem der beauftragte Anwalt den Scheidungsantrag einreichen muss, ist gesetzlich geregelt. Eine Vereinbarung des Gerichtsorts ist nicht möglich. Wenn minderjährige gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Kinder zusammen mit einem Ehegatten leben. Wenn die Ehegatten keine Kinder haben oder diese bereits volljährig sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die letzte gemeinsame Wohnung befand, vorausgesetzt, mindestens ein Ehegatte lebt noch in diesem Bezirk. Wenn beide Ehepartner nicht mehr im Gerichtsbezirk der Ehewohnung leben, bestimmt der Wohnort der Antragsgegnerseite die Zuständigkeit des Gerichts. Der Ort, an dem die Ehepartner geheiratet haben, spielt keine Rolle. Dies gilt auch dann, wenn die Eheschließung außerhalb Deutschlands stattgefunden hat. Wenn ein Ehepartner weit vom Scheidungsgericht entfernt lebt, kann die Anhörung beim Gericht des Wohnorts beantragt werden. Eine persönliche Anreise zum Scheidungstermin ist dann nicht erforderlich.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Du kannst dich nur durch ein Gericht scheiden lassen, welches aufgrund eines von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt eingereichten Antrags tätig wird.
  • Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben und müssen vor der Entscheidung des Gerichts persönlich angehört worden sein.
  • Bei der Absicht, sich scheiden zu lassen, musst du eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, die/der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht.
  • Benötigt werden als Unterlagen die Eheurkunde sowie bei minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden.

Wenn du noch weitere Fragen zum Thema hast, rufe uns unverbindlich an. Wir sind bundesweit tätig und begleiten dich gerne durch das Scheidungsverfahren.