Sie haben sich entschieden, sich den Traum von einem Eigenheim oder einem lang ersehnten Auto mit einem Kredit zu erfüllen? Dann kommen Sie nicht um das Thema Kreditsicherheiten herum. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die verschiedenen Arten von Kreditsicherheiten und ihre Unterschiede. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Sicherheiten von Banken am häufigsten von ihren Kunden verlangt werden und worauf Sie achten sollten.
Was sind Kreditsicherheiten?
Für Banken bleibt die Kreditvergabe ein risikoreiches Geschäft. Es kommt immer wieder vor, dass Kreditnehmer aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Umstände zahlungsunfähig werden und ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Um sich für diesen Fall abzusichern, verlangen Banken Kreditsicherheiten von ihren Schuldnern. Dadurch können sie im Falle eines Zahlungsausfalls auf die vereinbarten Sicherheiten zurückgreifen.
Die Überprüfung der Kreditsicherheiten erfolgt nach einem bestimmten Schema:
- Zunächst wird die Bonität des Kreditantragstellers überprüft.
- Anschließend werden die erforderlichen Sicherheiten mit dem Kunden besprochen und angefordert. Dabei handelt es sich in der Regel um Dokumente, Nachweise und Urkunden (z.B. Grundbucheintragungen), die als Absicherung für den Kredit dienen.
Wann sind Dinge als Kreditsicherheiten geeignet?
Nicht jeder Vermögensgegenstand eignet sich als Kreditsicherheit. Um von einer Bank akzeptiert zu werden, müssen Sicherheiten bestimmte Kriterien erfüllen:
- Ein eventueller Wertverlust sollte minimal sein.
- Die Sicherheit sollte einen stabilen Wert haben und kaum schwanken.
- Der Wert sollte leicht und ohne großen Aufwand ermittelt werden können.
- Im Falle eines Zahlungsausfalls sollte die Sicherheit schnell und unkompliziert veräußerbar sein.
- Sie darf keinen Einfluss auf die finanzielle Lage oder die berufliche Tätigkeit des Kreditnehmers haben.
Warum gibt es Kreditsicherheiten?
Oft empfinden Kunden die Forderung nach Kreditsicherheiten als Misstrauen der Bank, insbesondere wenn sie als bonitätsschwach eingestuft werden. Es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Bankenaufsichtsregeln, die die Bestellung von Sicherheiten im Kreditgeschäft regeln. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Banken vor Risiken und möglichen Bankenpleiten aufgrund von “faulen Krediten”. Sie schützen die Kunden vor folgenschweren Fehleinschätzungen, wenn sie sich einen Kredit objektiv betrachtet nicht leisten können und eine Kündigung des Kredits droht.
Die verschiedenen Kreditsicherheiten im Überblick
Banken haben je nach Art des Kredits verschiedene Arten von Kreditsicherheiten zur Verfügung. Es wird zwischen Real- und Personalsicherheiten unterschieden:
Realsicherheiten
Realsicherheiten sind dingliche Rechte eines Gläubigers (Bank) an konkreten Vermögensgegenständen des Schuldners (Kreditnehmer, Kunde) oder einer anderen Person. Dabei räumt der Sicherungsgeber (Kunde) dem Kreditgeber (Bank) ein oder mehrere dingliche Rechte zur Sicherheit ein. Im Falle des Zahlungsausfalls hat der Gläubiger Zugriff auf den vereinbarten Vermögensgegenstand.
Realsicherheiten können an Sachen (wie Autos oder Häuser) oder an Rechten (wie Patente oder Forderungen) bestehen. Zu den Realsicherheiten zählen Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, Grundpfandrechte und Eigentumsvorbehalte.
Personalsicherheiten
Personalsicherheiten sind schuldrechtliche Zahlungsansprüche, die der Kreditgeber (Bank) gegenüber einer dritten Person (meist dem Kreditnehmer nahestehend) hat. Dabei kann eine oder mehrere Privatpersonen oder juristische Personen (Firmen, Gesellschaften) mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Schuldners (Kunde) haften. Zu den Personalsicherheiten zählen Bürgschaften, Garantien und Schuldbeitritte.
Akzessorische und Fiduziarische Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten sind an den abzusichernden Kredit und seine Höhe gekoppelt. Beispiele hierfür sind die Hypothek, bei der die Sicherheit entfällt, wenn das Darlehen vollständig abgezahlt ist.
Fiduziarische Sicherheiten hingegen bestehen unabhängig von der zu sichernden Forderung. Sie können auch ohne einen Kredit oder Schulden existieren. Beispiele hierfür sind die Grundschuld und die Sicherungsübereignung.
Welche Kreditsicherheiten sind banküblich?
In der Praxis verwenden Banken für die Vergabe von Krediten in der Regel vier Formen von Kreditsicherheiten:
Bürgschaften
Die Bürgschaft ist die häufigste Form der Personalsicherheiten. Dabei verpflichtet sich eine dritte Person (Bürge) dazu, im Falle eines Zahlungsausfalls für die Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Die Bürgschaft kann entweder eine Ausfallbürgschaft sein (bei der der Bürge erst zur Zahlung herangezogen wird, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt) oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft (bei der der Bürge sofort in Anspruch genommen werden kann).
Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung übereignet der Sicherungsgeber (Kunde) eine (bewegliche) Sache oder Vermögensgegenstand an den Sicherungsnehmer (Bank), um die Geldforderungen aus dem Kreditvertrag abzusichern. Die Eigentumsübertragung erfolgt nur vorübergehend, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Verwertungsrecht an einer Immobilie und gehört zu den fiduziarischen Sicherheiten. Sie ermöglicht dem Gläubiger (Bank) im Falle eines Zahlungsausfalls den Zugriff auf die Immobilie des Schuldners (Kreditnehmer, Kunde).
Hypothek
Die Hypothek ist an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt und wird im Grundbuch eingetragen. Im Falle eines Zahlungsausfalls wird die mit der Hypothek besicherte Forderung fällig und die Bank kann die Zwangsvollstreckung veranlassen, um ihre Forderungen aus dem Verkaufserlös zu decken.
Fazit: Klären Sie Fakten über Kreditsicherheiten im Voraus
Es ist ratsam, sich rechtzeitig vor einem Kreditantrag über das Thema Kreditsicherheiten zu informieren. Dadurch vermeiden Sie mögliche Schwierigkeiten und Hindernisse im weiteren Verlauf der Kreditfinanzierung. Im Zweifelsfall sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.