Du möchtest dich einvernehmlich scheiden lassen und fragst dich, wie lange das Verfahren dauert? Keine Sorge, ich habe alle Antworten für dich! Eine einvernehmliche Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Prozesses. Wenn wesentliche Punkte wie Unterhalt und Vermögensverteilung bereits außergerichtlich geklärt sind, spart das nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und Nerven.
Einvernehmliche Scheidung
Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, müssen die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehepartner müssen die Scheidung beantragen oder einer Zustimmung des anderen Ehepartners zustimmen. Getrennt leben bedeutet, dass einer der Ehepartner aus der Ehewohnung auszieht oder innerhalb der gemeinsamen Wohnung keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Wichtig ist, dass jeder Ehepartner einen eigenen räumlichen Bereich hat und kein gemeinsames Leben mehr stattfindet. Versöhnungsversuche, bei denen die Ehegatten vorübergehend zusammenleben, führen nicht zu einer Unterbrechung des Trennungsjahres.
Einvernehmlich geregelte Punkte
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen die Ehegatten auch bestimmte Punkte einvernehmlich geregelt haben. Dazu gehören Fragen zum Umgang und Kindesunterhalt bei gemeinsamen Kindern, der nacheheliche Unterhalt, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats.
Dauer einer Scheidung ohne Versorgungsausgleich
Das Familiengericht muss in der Regel über den Versorgungsausgleich entscheiden. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass jeder Ehegatte die Hälfte der Altersrente des anderen Ehepartners erhält, die während der Ehezeit erworben wurde. Ist kein Versorgungsausgleich durchzuführen, beträgt die Dauer einer Scheidung in der Regel maximal 4 Monate.
Dauer einer Scheidung mit Versorgungsausgleich
Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, verlängert sich die Dauer der Scheidung. Das Familiengericht muss die Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen, was zwischen 3 und 6 Monate dauern kann.
So verkürzt du die Scheidungsdauer
Es gibt Möglichkeiten, die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung zu verkürzen. Online-Scheidungen sind zum Beispiel eine praktische Option. Hier findet die Zusammenstellung der benötigten Angaben online statt und das persönliche Aufsuchen eines Anwalts entfällt.
Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, sollten die Ehegatten bereits im Trennungsjahr Anträge auf Kontenklärung bei den Versorgungsträgern stellen und die Formulare für den Versorgungsausgleich dem Scheidungsantrag beifügen. Der Anwalt kann den Scheidungsantrag auch schon zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres stellen, wenn die Auskünfte der Versorgungsträger noch ausstehen.
Wie du siehst, gibt es einige Möglichkeiten, die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung zu verkürzen. Informiere dich am besten frühzeitig bei einem Anwalt, um das Verfahren so reibungslos wie möglich ablaufen zu lassen.