Tiere sind schutzbedürftig und können sich nicht selbst verteidigen. Deshalb sind wir als aufmerksame Bürger gefragt, wenn es um den Schutz von Tieren geht. Wenn wir Zeuge von Misshandlungen, Vernachlässigungen oder rechtswidriger Tierhaltung werden, sollten wir nicht einfach wegsehen. In diesem Artikel erfährst du, was du tun kannst, um als Zeuge eines Tierschutzverstoßes aktiv zu werden und den Tieren zu helfen.
Tierquälereien und übrige Widerhandlungen
Leider hört man immer wieder von Tiermisshandlungen, auch von Hunden, oder von Tieren, die unter unwürdigen Bedingungen gehalten werden. Im Tierschutzgesetz werden solche Straftaten in zwei Kategorien eingeteilt: Tierquälereien und übrige Widerhandlungen. Tierquälereien umfassen schwerwiegendere Delikte wie Misshandlungen, Vernachlässigungen, qualvolle oder mutwillige Tötungen, das Aussetzen von Tieren oder die Missachtung der Tierwürde. Leichtere Verstöße wie die Unterschreitung von Mindestgehegegrößen oder der Handel mit Tieren ohne die erforderliche Genehmigung werden als übrige Widerhandlungen eingestuft.
Ohne Hinweise aus der Bevölkerung können die Behörden in den meisten Fällen nicht handeln und den Tieren nicht helfen oder die Täter zur Verantwortung ziehen. Daher ist es wichtig, bei beobachteten Tierschutzverstößen aktiv zu werden und sie nicht einfach zu ignorieren.
Strafanzeige bei der Polizei
Wenn du Zeuge einer Straftat gegen Tiere wirst, versuche zunächst, den Täter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihn davon abzubringen. Es kann auch hilfreich sein, andere Anwesende um Unterstützung zu bitten. Eine direkte Konfrontation mit dem Täter ist jedoch nur dann angebracht, wenn die Umstände es zulassen und er nicht aggressiv oder gar bewaffnet ist. Andernfalls solltest du sofort die Polizei unter der Notrufnummer 117 informieren. Die Polizei ist auch zuständig, wenn sich Tiere in unmittelbarer Lebensgefahr befinden oder dringend vor weiteren Übergriffen geschützt werden müssen. Das gilt auch, wenn tote Tiere gefunden werden und der Verdacht besteht, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Eine Strafanzeige kann mündlich bei der Polizei oder schriftlich bei einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) erstattet werden. Da alle Verstöße gegen das Tierschutzrecht sogenannte Offizialdelikte sind, müssen die Behörden ihnen nachgehen, sobald sie davon Kenntnis haben. Wenn eine solche Meldung anonym bei ihnen eingeht und glaubwürdig erscheint, müssen sie ebenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
Meldung beim Veterinäramt
Beobachtungen von Verstößen in der Tierhaltung, Zucht oder im Tierhandel sollten vorrangig den kantonalen Veterinärdiensten gemeldet werden. Diese sind für die Überwachung dieser Bereiche zuständig. Wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzrecht vorliegen, veranlassen die Veterinärbehörden eine Kontrolle vor Ort.
Worauf ist bei einer Strafanzeige oder Meldung zu achten?
Sowohl bei einer Strafanzeige als auch bei einer Meldung an die Veterinärbehörde ist es wichtig, die Situation so genau wie möglich zu schildern. Wenn es weitere Zeugen oder Beweismittel wie Fotos oder Filmaufnahmen gibt, sollten diese unbedingt genannt oder beigefügt werden, da sie bei den Ermittlungen hilfreich sein können. Je genauer der Vorfall beschrieben und dokumentiert wird, desto größer ist die Chance, dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden können.
Hohe Strafen möglich, aber oft nicht ausgeschöpft
Das Tierschutzgesetz sieht hohe Strafen vor, um Tierquälerei angemessen zu bestrafen und präventiv zu wirken. Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von theoretisch über einer Million Franken sind für vorsätzliche Tierquälerei möglich. Übrige Widerhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Franken geahndet werden.
In der Praxis wird der Strafrahmen jedoch oft nicht ausgeschöpft. Die Täter kommen häufig mit bedingten Geldstrafen oder Bußgeldern davon, die dem Leid der betroffenen Tiere nicht gerecht werden und andere potenzielle Tierquäler nicht abschrecken. Trotzdem solltest du jeden Tierschutzverstoß anzeigen, da die Strafverfolgungsbehörden sonst keine Kenntnis davon haben und die Täter nicht zur Verantwortung ziehen können. Die Behörden sind aufgefordert, angemessene Strafen zu verhängen, die die Täter wirklich treffen. Insbesondere sollten auch Freiheitsstrafen häufiger verhängt werden.
Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Tierschutzverstöße auch zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen führen. Dies kann die Erteilung von Haltungsauflagen, die Beschlagnahmung vernachlässigter Tiere oder ein Tierhalteverbot umfassen.
Fazit
Tierschutzdelikte dürfen nicht toleriert werden und sind keine Privatsache. Als Tierfreunde und verantwortungsbewusste Bürger dürfen wir nicht einfach wegschauen. Die betroffenen Tiere sind darauf angewiesen, dass Zeugen dafür sorgen, dass ihr Leid beendet wird, die Taten ans Licht kommen und untersucht werden. Lass uns zusammen gegen Tierquälerei vorgehen und den Schutz der Tiere gewährleisten!