Wie man den Nutzungswert beim Elektroauto berechnet: Ein Beispiel

Wie man den Nutzungswert beim Elektroauto berechnet: Ein Beispiel

Das Berechnen des Nutzungswerts beim Elektroauto kann kompliziert erscheinen. Aber keine Sorge, in diesem Artikel werde ich dir anhand eines Beispiels zeigen, wie du den Wert der privaten Nutzung eines Elektroautos ganz einfach berechnen kannst.

Ermittlung des Nutzungswerts beim Elektroauto

Wenn eine GmbH ihrem Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter ein Elektroauto zur privaten Nutzung überlässt, muss der Nutzungswert als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das gilt auch, wenn ein selbständiger Unternehmer oder Freiberufler ein Elektroauto privat nutzt.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um den Umfang und den Wert der privaten Nutzung eines Elektroautos zu ermitteln: die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch.

Nutzungswert beim Elektroauto auf Basis der 1%-Regelung

Bei einem reinen Elektroauto wird der Nutzungswert monatlich pauschal mit 1,0 % von einem Viertel des Listenpreises angesetzt. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Das Elektroauto wurde nach dem 1.1.2019 angeschafft (vorläufig befristet bis 31.12.2030).
  2. Der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektroautos, einschließlich der Kosten für Sonderausstattung und Umsatzsteuer, darf nicht höher als 60.000 Euro sein.

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ein Zuschlag berechnet, entweder mit monatlich 0,03 % von einem Viertel des Listenpreises pro Entfernungskilometer oder mit den tatsächlichen Kosten der Fahrten, wenn es weniger als 15 Fahrten im Monat gibt.

Diese Neuregelung wurde durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 eingeführt und durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz ergänzt. Es ist wichtig zu beachten, dass Hybrid-Elektroautos nicht von diesen Vergünstigungen profitieren.

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Ein Beispiel zur Berechnung des Nutzungswerts beim Elektroauto

Nehmen wir an, eine GmbH hat am 01.04.2021 ein Elektroauto für 44.000 Euro gekauft, einschließlich Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer (entspricht dem inländischen Listenpreis). Das Elektroauto wird dem Geschäftsführer zur Nutzung überlassen, und die Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer. Der Geschäftsführer entscheidet sich für die Versteuerung der privaten Nutzung unter Anwendung der 1%-Regelung.

Der geldwerte Vorteil der Kfz-Nutzung, den der Geschäftsführer monatlich versteuern muss, beträgt 110 Euro (44.000 Euro / 4 = 11.000 Euro x 1 %). Zusätzlich wird für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Zuschlag von 2,20 Euro (44.000 Euro / 4 = 11.000 x 0,002 %) hinzugerechnet.

Steuerfreier Auslagenersatz für Ladestrom

Zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2030 kann der Arbeitgeber dem Geschäftsführer für das Aufladen des Elektroautos (Ladestrom) zusätzlich folgenden Auslagenersatz steuerfrei gewähren:

  • 30 Euro für Elektroautos mit zusätzlicher Lademöglichkeit am Sitz der GmbH.
  • 70 Euro für Elektroautos ohne Lademöglichkeit am Sitz der GmbH.

Wenn der Geschäftsführer eine Ladestation am Sitz der GmbH zum Aufladen des Elektroautos nutzen kann, ist der vom Unternehmen bereitgestellte Ladestrom bereits mit der 1%-Regelung abgegolten.

Kostendeckelung gilt auch beim Elektroauto

Auch bei der Nutzung eines Elektroautos kann eine Kostendeckelung zum Tragen kommen, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die Pauschale nach der 1%-Regelung. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen im BMF-Schreiben vom 18.11.2009, BStBl. 2009 I S. 1326, Tz. 18 festgehalten sind.

Elektroauto

Und voilà, das war ein Beispiel zur Berechnung des Nutzungswerts beim Elektroauto. Ich hoffe, dieser Artikel hat dir geholfen, das Thema besser zu verstehen und mögliche Vergünstigungen zu erkennen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

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