Für Praxisinhaber und potenzielle Käufer ist die Ermittlung des Praxiswerts oft eine Herausforderung. Es gibt keine verbindliche Methode, aber einige klare Richtlinien, denen man folgen sollte. Der Umsatz allein reicht nicht aus, um den Wert einer Arztpraxis zu bestimmen. Es gibt auch andere Faktoren, die eine Rolle spielen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich auf bewährte Methoden erfahrener Gutachter zu verlassen.
Der Bundesgerichtshof bevorzugt das modifizierte Ertragswertverfahren
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das reine Ertragswertverfahren als unzureichend erachtet und auf die individuelle Berechnung des Unternehmerlohns hingewiesen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat darauf aufbauend das modifizierte Ertragswertverfahren als geeignet anerkannt. Tatsächlich wird diese Methode bei der Ermittlung von Praxiswerten in Gutachten oft angewendet.
Das modifizierte Ertragswertverfahren
Das modifizierte Ertragswertverfahren orientiert sich am IDWS 1 2008-Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer. Es ist derzeit das marktübliche Verfahren zur Bewertung von Arztpraxen. Im Vergleich zum herkömmlichen Ertragswertverfahren zeichnet es sich durch eine angemessene Berücksichtigung des Substanzwerts und eine arztpraxisgerechte Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums aus.
Die beiden gängigsten Arten der Praxiswertermittlung
Bei der Bewertung einer Arztpraxis gibt es zwei anerkannte Aspekte:
- Die “Praxis-Rekonstruktion” bezieht sich darauf, wie lange es dauern würde, die bewertete Praxis komplett neu aufzubauen.
- Die “Goodwill-Verflüchtigung” betrifft den Zeitraum, in dem der Käufer die Beziehungen zu den Patienten der Praxis übernimmt und seinen eigenen Goodwill aufbaut.
Experten bevorzugen oft den Aspekt der Praxis-Rekonstruktion, da er materiell bemessen werden kann und eine große Hilfe bei der Wertermittlung darstellt.
Was ist für die Ermittlung des Praxiswerts wichtig?
Das modifizierte Ertragswertverfahren zielt darauf ab, die zukünftigen Mehrerträge zu ermitteln, die ein potenzieller Käufer erzielen könnte, und diese auf die Gegenwart abzuzinsen. Dabei werden die Vergangenheit, individuelle Erlöse und Kosten, Prognoserechnungen, Unternehmerlohn, Goodwill-Reichweite und Inventarwert berücksichtigt. Der ermittelte Wert wird durch Marktwerte und Erfahrungswerte auf Plausibilität überprüft.
Vertrauen Sie nur einem neutralen Gutachter
Trotz ausreichendem Hintergrundwissen ist es ratsam, einen Gutachter oder Sachverständigen einzuschalten, da Verkäufer und Käufer oft unterschiedliche Vorstellungen vom Goodwill und dem Wert des Inventars haben.
Die Ermittlung des Praxiswerts ist keine leichte Aufgabe, aber mit Hilfe des modifizierten Ertragswertverfahrens und professioneller Unterstützung kann eine fundierte und nachvollziehbare Bewertung vorgenommen werden. So können Sie einen realistischen Preis erzielen.
Dieser Beitrag könnte Sie ebenfalls interessieren: Checkliste Praxisverkauf: Das muss in den Übergabe-Vertrag