Mobile.de ist eine beliebte Adresse, wenn es darum geht, ein Fahrzeug zu kaufen oder zu verkaufen. Die Plattform bietet sowohl Privatpersonen als auch Händlern die Möglichkeit, neue oder gebrauchte Fahrzeuge an den Mann oder die Frau zu bringen. Um potenziellen Kunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, bietet Mobile.de seit einigen Jahren die Möglichkeit, Bewertungen abzugeben. Eine gute Sache, aber nur solange positive Bewertungen überwiegen. Was aber tun, wenn ungerechtfertigte negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken?
Das Bewertungssystem von Mobile.de
Bei Mobile.de können nur Händler bewertet werden, nicht jedoch Privatverkäufer. Nachdem ein Kauf oder eine Anfrage getätigt wurde, erhalten die Käufer einige Tage später eine Einladung per E-Mail, um eine Bewertung abzugeben. Auch Händler können Bewertungseinladungen an ihre Kunden senden. Die Bewertenden können Sterne für verschiedene Kategorien vergeben, wie Antwortzeit, Freundlichkeit und Beratung. Zudem können sie angeben, ob das Fahrzeug wie beschrieben vorgefunden wurde und ob sie den Händler weiterempfehlen würden. Die Bewertungen werden öffentlich angezeigt, inklusive Durchschnittsbewertung und Anzahl der Bewertungen.
Wann muss eine schlechte Mobile.de Bewertung gelöscht werden?
Bewertungen müssen gelöscht werden, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Bewertungsgrundsätze von Mobile.de verstoßen. Die Bewertungsgrundsätze besagen unter anderem, dass der Bewertende eine eigene Serviceerfahrung mit dem Händler gemacht haben muss und nicht befangen sein darf. Rezensionen für oder im Auftrag anderer sind nicht gestattet. Auch persönliche Daten oder Teile einer Konversation haben in Bewertungen nichts zu suchen. Bewertungen müssen fair, wahrheitsgemäß und sachlich sein. Jegliche Werbung ist untersagt.
Ist eine teilweise Löschung der Bewertung zulässig?
Mobile.de gibt an, dass bei einem Verstoß nur der betreffende Teil des Bewertungstextes gelöscht wird, nicht jedoch die Sternebewertung. Jedoch kann eine Gerichtsentscheidung dazu führen, dass auch die Sternebewertung gelöscht werden muss, wenn sie auf unwahren Behauptungen basiert.
Wie können Händler gegen schlechte Bewertungen vorgehen?
Händler sollten negative Bewertungen nicht persönlich nehmen und haben die Möglichkeit, dem Bewerter zu antworten. Die Antwort sollte professionell und fair sein, ohne Drohungen, Beleidigungen oder Diskriminierung. Eine gute Antwort kann potenzielle Kunden positiv beeinflussen und die negative Bewertung entkräften. Händler können auch den Kundenservice von Mobile.de kontaktieren, um eine Bewertung zu beanstanden. Wenn eine Bewertung unzulässig ist, wird sie in der Regel gelöscht.
Rechtliche Möglichkeiten und Durchsetzung der Ansprüche
Wenn eine negative Bewertung unzulässig ist, hat der Händler das Recht auf Löschung und unter Umständen auch auf Schadensersatz. Der Anspruchsgegner ist in erster Linie der Verfasser der Bewertung. Eine Abmahnung kann den Verfasser zur Löschung der Bewertung auffordern. Wenn der Verfasser bekannt ist, kann auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt werden. Ansprüche können auch gegen Mobile.de geltend gemacht werden, da sie für die Prüfung und Löschung von Rezensionen verantwortlich sind. In einigen Fällen kann auch eine Strafanzeige gegen den Verfasser gestellt werden.
Eine negative Bewertung auf Mobile.de, die nicht der Wahrheit entspricht, kann den Verkauf sowie das Image schaden. Informieren Sie daher das Portal Mobile.de über unzulässige Bewertungen.
Egal ob Händler oder Verfasser einer Bewertung, es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und fair miteinander umzugehen. Mobile.de bietet sowohl Händlern als auch Kunden die Möglichkeit, eine faire und vertrauensvolle Handelsplattform zu nutzen.