Wie man eine Strafanzeige stellt – ein Leitfaden für Betroffene

Wie man eine Strafanzeige stellt – ein Leitfaden für Betroffene

Opfer von Straftaten leiden oft unter erheblichen Beeinträchtigungen in verschiedenen Bereichen. Es können Vermögensschäden, Sachschäden oder sogar körperliche und psychische Schäden auftreten. Aus diesem Grund ist es vielen Betroffenen ein starkes Bedürfnis, dass der Täter angemessen bestraft oder zumindest von den Behörden ermittelt wird.

Wenn man nicht darauf vertrauen möchte, dass die Strafverfolgungsbehörden von einer Tat Kenntnis erlangen, sollte man eine Strafanzeige erstatten. Doch was genau ist eine Strafanzeige? Welchen Zweck erfüllt sie und wo kann man sie erstatten? Entstehen Kosten und kann man eine Strafanzeige im Zweifel zurückziehen? Und was ist der Unterschied zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige?

Was ist eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Vorfalls oder eines Sachverhalts, der aus Sicht des Anzeigenerstatters den Tatbestand eines gesetzlich normierten Deliktes erfüllen könnte. Der Mitteilende schildert der Behörde, was seiner Erinnerung und seinem Verständnis nach passiert ist und wer daran beteiligt war.

Nicht nur Opfer von Straftaten können eine Strafanzeige erstatten, sondern auch jeder andere, der Kenntnis über eine Tat erlangt hat. Oft wird eine Anzeige bei der Polizei durch einen Zeugen erstattet. Wenn der Täter nicht namentlich bekannt ist, kann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden. In jedem Fall muss die Behörde ein Verfahren einleiten. Erst wenn der Täter nach erfolglosen Ermittlungen nicht gefunden werden kann, wird das Verfahren eingestellt.

Eine bestimmte Form ist für die Anzeigenerstattung nicht erforderlich. Eine Strafanzeige kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten eingereicht werden. Eine mündliche Anzeige wird zu Protokoll genommen.

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Im Gegensatz zum Strafantrag gibt es für eine Strafanzeige keine Frist. Allerdings kann das zur Anzeige gebrachte Delikt nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verjährt sein, was ein Verfahrenshindernis darstellt.

Welchen Zweck erfüllt eine Anzeige?

Der Zweck einer Strafanzeige besteht darin, die Strafverfolgungsbehörden über einen bestimmten Sachverhalt zu informieren, der möglicherweise den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Dadurch können Ermittlungen gegen den Täter eingeleitet werden. In der Regel erstatten Opfer, deren Angehörige oder Zeugen einer Straftat Anzeigen.

Da viele Straftaten nicht öffentlich stattfinden, wäre es für die ermittelnden Behörden oft schwer, Kenntnis von einer vermeintlichen Straftat zu erlangen.

Strafanzeige: Verfahren

Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die Behörden dazu verpflichtet, dem Anfangsverdacht nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu überprüfen.

Wenn eine Anzeige bei der Polizei eingeht, wird der Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese entscheidet dann, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Im Falle einer Verfahrenseinstellung wird dem Anzeigenerstatter ein schriftlicher Bescheid zugesandt.

Eine Strafanzeige ist für den Mitteilenden mit keinen Kosten verbunden, unabhängig vom Delikt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass niemand aus finanziellen Gründen davon abgehalten wird, einen Straftatbestand anzuzeigen.

Es ist jedoch nicht möglich, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Ein einmal zur Anzeige gebrachter Sachverhalt muss von den Behörden ermittelt werden.

Strafanzeige: Online-Verfahren

Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern in Deutschland möglich, eine Strafanzeige online zu erstatten. Elf Bundesländer bieten diesen Service an.

Folgende Landespolizeibehörden ermöglichen die Online-Erstattung von Strafanzeigen:

  • Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei Berlin
  • Polizei Brandenburg
  • Polizei Hamburg
  • Polizei Hessen
  • Polizei Mecklenburg-Vorpommern
  • Polizei Niedersachsen
  • Polizei Nordrhein-Westfalen
  • Polizei Sachsen
  • Polizei Sachsen-Anhalt
  • Polizei Schleswig-Holstein
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Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei der Strafanzeige handelt es sich lediglich um die Mitteilung des Sachverhalts. Sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag ist hingegen nur bei sogenannten Antragsdelikten erforderlich, damit die Behörden ermitteln können. Wird kein Strafantrag gestellt, stellt dies ein Verfahrenshindernis dar. Es kann dann zu keinem gerichtlichen Verfahren kommen. Die rechtlichen Grundlagen für den Strafantrag sind im Strafgesetzbuch (§ 77 bis 77e) und in der Strafprozessordnung (§ 158) verankert.

Antragsberechtigt ist in der Regel nur derjenige, der aus einer Tat als Geschädigter hervorgeht. Die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate.

Strafanzeige stellen: Muster

Bei der Erstattung einer Strafanzeige ist kein bestimmtes Muster oder ein bestimmter Wortlaut erforderlich. Eine Strafanzeige kann formlos und auch mündlich erstattet werden. Fachanwälte für Strafrecht können dabei ebenfalls helfen.

Wenn Sie dennoch schriftlich Anzeige erstatten möchten, kann Ihnen das folgende Beispiel für eine Strafanzeige wegen Betrugs als Muster dienen.

Quelle: https://www.strafverteidiger.hamburg/strafrecht-lexikon/strafanzeige-erstatten/