Es gibt immer wieder Diskussionen über die richtige Schreibweise von Eigennamen wie Firmennamen, Marken, Titeln und Produktbezeichnungen. Oftmals halten sich diese Namen nicht an die Rechtschreibung und Grammatik und ziehen dadurch Aufmerksamkeit auf sich. Doch wie sollen wir als Schreibende damit umgehen? Müssen wir die kreativen Schreibweisen der Namensgeber akzeptieren oder sollten wir sie den üblichen Rechtschreibregeln unterwerfen?
Laut den offiziellen Rechtschreibregeln werden Eigennamen so geschrieben, wie es der Schöpfer des Namens im Sinn hatte. Firmennamen sind Eigennamen und unterliegen daher nicht den herkömmlichen Rechtschreibregeln. Allerdings stoßen wir in der Praxis oft an Grenzen, wenn die Schreibweisen zu abstrus werden und die Grammatik zerstören. In solchen Fällen tendieren viele Schreibende dazu, sich an die üblichen Regeln zu halten. Denn lustig geschriebene Wörter stören den Lesefluss und führen oft zu grammatikalischen Sackgassen.
Die Meinungen von Wörterbuchverlagen zu diesem Thema gehen auseinander. Der Duden dokumentiert lediglich kontrovers diskutierte gestalterische Schreibweisen, während die Wahrig-Sprachberatung die Schreibweise nach amtlicher Vorgabe empfiehlt. Letztendlich liegt es jedoch in unserer Entscheidung, ob wir Eigennamen den Rechtschreibregeln gemäß schreiben oder nicht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Dilemma der kaputten Grammatik oder störenden Schreibweisen zu umgehen. Anführungszeichen können verwendet werden, um die Besonderheit des Eigennamens zu betonen, sowohl bei “korrekter” als auch bei “falscher” Schreibweise. Sie kennzeichnen die Abweichung vom üblichen Schreibgebrauch und machen auf die Falschschreibung aufmerksam.
Kursive Schrift kann ebenfalls verwendet werden, um ein Wort im Text zu betonen und auf abweichende oder tatsächliche Originalschreibweisen hinzuweisen. Anführungszeichen und Kursivschrift sollten jedoch nicht gleichzeitig verwendet werden, da dies doppeltgemoppelt wäre. Kapitälchen, also Wörter komplett in Großbuchstaben, sind eine Alternative zu Anführungszeichen oder Kursivschrift und eignen sich besonders für Namen in Großbuchstaben. Sie geben den Eigenname wieder, nehmen jedoch optisch etwas den betonenden Effekt. Wenn alles andere scheitert, bleibt nur noch die Umschreibung des Eigennamens.
Es liegt in unserer Verantwortung als Schreibende, die Leserinnen und Leser zu berücksichtigen, nicht die Wünsche der Rechts- und Markenabteilungen von Firmen. Fehler-Haft.de empfiehlt daher im Zweifelsfall die “korrekte” Schreibung nach den geltenden Rechtschreibregeln. Eine einmalige Kennzeichnung der Originalschreibweise in Anführungszeichen, Kapitälchen oder Kursivschrift kann hilfreich sein, ist jedoch kein Muss.
Letztendlich bleibt die Entscheidung bei uns, ob wir uns an die kreative Schreibweise von Eigennamen halten oder sie den üblichen Rechtschreibregeln unterwerfen. Wir können wählen, ob wir “DIE ZEIT” oder “die Zeit” schreiben möchten. Wichtig ist dabei, dass wir den Lesefluss nicht stören und die Grammatik intakt bleibt.