Wie man sich in RLP als genesen, geimpft oder getestet ausweist

Wie man sich in RLP als genesen, geimpft oder getestet ausweist

Vor dem Hintergrund zunehmender Fälschungen von Test- und Impfnachweisen ist es wichtig zu wissen, wie man sich in Rheinland-Pfalz als genesen, geimpft oder getestet ausweisen kann. In diesem Artikel erfährst du alles, was du dazu wissen musst.

Nachweise auf Papier, digital oder beides?

In Rheinland-Pfalz ist es sowohl erlaubt, Nachweise in Papierform vorzulegen, als auch digitale Nachweise zu nutzen. Das bedeutet, dass du dich weiterhin mit dem klassischen gelben Impf- oder Genesungsausweis ausweisen kannst. Gleichzeitig werden auch die digitalen Impfzertifikate in den bekannten Corona-Apps akzeptiert. Allerdings solltest du immer deinen Personalausweis oder Reisepass dabei haben, um deine Identität nachweisen zu können.

Nachweise

Wie erhalte ich einen Genesenennachweis?

Um einen Genesenennachweis zu erhalten, musst du eine Infektion mit Sars-Cov-2 durchgemacht haben und ein positives PCR-Testergebnis vorlegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 90 Tage sein und mindestens 28 Tage zurückliegen. Den Genesenennachweis kannst du sowohl in Arztpraxen als auch in Apotheken erhalten. Je nachdem, ob du nur genesen oder auch gegen Corona geimpft bist, erhältst du entweder ein reines Genesenenzertifikat oder ein Genesenenimpfzertifikat. Beide Varianten kannst du in die gängigen Corona-Apps hochladen.

Genesenennachweis

Wie lange ist der Genesenennachweis gültig?

Seit dem 15. Januar ist ein Genesenennachweis nur noch drei Monate lang gültig. Allerdings ist diese Dauer irreführend, da laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) man frühestens 28 Tage nach dem positiven PCR-Test als genesen gilt. Diese 28 Tage werden von den drei Monaten abgezogen, sodass der Genesenenstatus höchstens 62 Tage gültig ist. Dies gilt auch rückwirkend für Personen, deren Genesenennachweise vor dem 15. Januar ausgestellt wurden. Das RKI begründet diese Verkürzung mit dem Unterschied zwischen der Omikron-Variante und der Delta-Variante.

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Gültigkeitsdauer

Neue Vorgabe des RKI seit 3. Februar

Seit dem 3. Februar gilt die Verkürzung der Gültigkeit auf 90 Tage nur für diejenigen Personen, die ungeimpft sind und weder vor noch nach ihrer Infektion geimpft wurden. Geimpfte erhalten weiterhin Genesenenzertifikate mit einer Gültigkeit von 180 Tagen.

Wie erhalte ich einen Impfnachweis?

Corona-Impfungen werden zunächst im gelben Impfausweis vermerkt. Diesen kannst du in vielen Apotheken vorlegen und kostenlos ein Covid-19-Zertifikat in Papierform erhalten. Alternativ kannst du auch die Corona-Apps nutzen und das Zertifikat per QR-Code hochladen. Wenn du dich in einem Impfzentrum impfen lässt, erhältst du nach jeder Impfung ein persönliches Schreiben mit dem QR-Code des Impfzertifikats.

Impfnachweis

Wie lange ist der Impfnachweis gültig?

Die Impfnachweise der EU sind innerhalb Deutschlands bisher unbefristet gültig. Allerdings wird empfohlen, regelmäßige Auffrischungsimpfungen durchzuführen, um den Schutz vor der Omikron-Variante aufrechtzuerhalten und zu erhöhen. Bei Reisen ins EU-Ausland beträgt die Gültigkeitsfrist 270 Tage für die Vollimmunisierung.

Wie lange sind Schnelltests und PCR-Tests gültig?

Ein Antigen-Schnelltest ist höchstens 24 Stunden gültig und wird nur von anerkannten Teststellen durchgeführt. PCR-Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden und werden ebenfalls nur von bestimmten Zentren durchgeführt.

Was muss man bei 2G-Plus vorlegen?

Bei 2G-Plus-Veranstaltungen musst du in der Regel einen Genesenen- oder Impfnachweis sowie einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Ausnahmen gelten für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder deren Zweitimpfung zwischen 15 und 90 Tagen zurückliegt. Frisch Genesene müssen ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag nach dem positiven PCR-Test keinen zusätzlichen Test vorlegen. Gleiches gilt für geimpfte Genesene.

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Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Bei 2G-Plus-Veranstaltungen gelten Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate sowie Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die geimpft oder genesen sind, als geimpft und benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis. Nicht geimpfte oder genesene Jugendliche bis 17 Jahre dürfen bei 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Was ist am Arbeitsplatz zu beachten?

Unternehmen sind verpflichtet, eine betriebliche 3G-Regelung umzusetzen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nur das Betriebsgelände betreten dürfen, wenn sie einen Genesenennachweis, Impfzertifikat oder negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn vor Ort Test- oder Impfangebote vorhanden sind. Auch Selbstständige ohne Beschäftigte müssen sich an diese Regelung halten, wenn sie Kontakte zu Dritten haben.

Arbeitsplatz