Wie schütze ich meinen Firmennamen?

Wie schütze ich meinen Firmennamen?

Haben Sie endlich den perfekten Namen für Ihr Unternehmen gefunden, sollten Sie in jedem Fall darüber nachdenken, ihn als Marke schützen zu lassen. Der Schutz des Firmennamens als Marke ermöglicht es Ihnen, exklusive Rechte an diesem Namen in Ihrem spezifischen Bereich zu erlangen. Dadurch haben Sie einen erheblichen Vorteil im Umgang mit Konkurrenten, die Ihren Firmennamen missbrauchen möchten.

Nachahmung ist weit verbreitet

Dies ist ein häufiges Problem für Start-ups: Wenn Sie eine innovative Idee für ein Produkt oder eine Dienstleistung haben und damit erfolgreich sind, finden sich oft Nachahmer, die Ihren Erfolgsnamen schamlos für sich nutzen. Sie können beispielsweise auf Plattformen wie Amazon oder eBay Angebote finden, die mit Ihrem Firmennamen als Lockmittel deklariert sind. Wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke registriert haben, können Sie diese Angebote relativ einfach löschen lassen, indem Sie den Plattformbetreibern Ihre Markenurkunde vorlegen. Einige Online-Handelsplattformen verfügen sogar über eigene Tools zur Markenüberwachung, wie z. B. die Amazon-Markenregistrierung oder das VeRI-Meldetool von eBay.

Wenn ein Konkurrent Ihren Namen in derselben oder einer ähnlichen Branche verwendet, können Sie nicht nur eine Unterlassung erzwingen, sondern möglicherweise auch Schadensersatz verlangen, z. B. in Form von Verletzergewinnen. Um die Höhe der Verletzergewinne zu berechnen, muss der Gewinn ermittelt werden, den der “Verletzer” aus der Verletzung des Markenschutzes erzielt, und ob bestimmte Kosten davon abgezogen werden können.

Welche Firmennamen können Sie rechtlich schützen lassen?

Um festzustellen, ob ein Firmenname für den Markenschutz geeignet ist, sollten Sie vor der Markenanmeldung unbedingt überprüfen, ob der Name folgende Kriterien erfüllt:

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Unterscheidungskraft

“Allgemeine Begriffe” wie “Bürostuhl” beim Verkauf von Bürostühlen oder “Pasta” beim Verkauf von Nudelsorten eignen sich nicht als Firmennamen. Auch Attribute wie “günstig” oder “lecker”, die häufig in der Werbung verwendet werden, haben nicht genug Unterscheidungskraft, um als geschützte Namen zu gelten.

Verfügbarkeit

Überprüfen Sie unbedingt, ob Ihr gewünschter Firmenname noch verfügbar ist. Konsultieren Sie alle verfügbaren Markenregister aus Ihrem Geschäftsbereich und prüfen Sie, ob ähnliche oder identische Namen bereits unter Markenschutz stehen. Berücksichtigen Sie auch das Handelsregister, da dort häufig Firmen registriert sind, die noch keinen Markenschutz beantragt haben. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie in einem solchen Fall entweder einen anderen Namen wählen oder sich schnellstmöglich als Marke registrieren lassen. Manchmal können ähnliche Markennamen koexistieren, was jedoch oft schwer abzuschätzen ist.

Eine umfangreiche Namensrecherche sollte immer vor der Verwendung eines Firmennamens durchgeführt werden, nicht erst, wenn ein Antrag auf Markenschutz gestellt wird. Die Gebühren für fehlgeschlagene Anmeldungen werden von den Markenämtern nicht erstattet! Während der Recherche sollten Sie auch überprüfen, ob Domains mit Ihrem Namen noch verfügbar sind. Achten Sie dabei am besten auf alternative Schreibweisen und Tippfehler.

Keine Hoheitszeichen enthalten

Ihr Firmenname darf keine Symbole der Staatshoheit enthalten, wie z. B. “Bundeskanzler” oder “Bundesgerichtshof”. Die unzulässige Nutzung solcher Hoheitszeichen wird strafrechtlich verfolgt.

Kein Verstoß gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung

Sie können keinen sittenwidrigen Namen schützen lassen. Das bedeutet, dass Wörter, die gegen die gängige Sozial- und Rechtsmoral verstoßen, nicht als Firmennamen angemeldet werden dürfen. Die Verunglimpfung bereits existierender Firmennamen und realer Personen in Ihrem Firmennamen ist ebenfalls tabu. Andernfalls müssen Sie Schadensersatz zahlen.

Irreführung ausschließen

Sie können keinen Namen markenrechtlich schützen lassen, der Ihre Kunden in die Irre führen könnte. Ihr Firmenname darf beispielsweise keine Ortsattributen enthalten, die nicht auf Ihren Standort zutreffen, oder eine ökologische Produktion suggerieren, wenn diese tatsächlich konventionell erfolgt.

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Schutz auch für das Firmenlogo!

Der Markenschutz ist nicht nur für den Firmennamen wichtig. Das Firmenlogo ist oft das Erste, was Kunden von Ihrem Unternehmen wahrnehmen, und somit Ihr wichtigstes Aushängeschild. Da die Gestaltung eines markanten und attraktiven Firmenlogos viel Zeit und Geld durch eine Fachperson erfordert, ist es umso wichtiger, dieses Logo schützen zu lassen. Denn auch hier besteht die Gefahr, dass Nachahmer Ihr Logo missbrauchen und sich auf Ihre Kosten bereichern. Wenn Sie Ihr Firmenlogo als Bildmarke schützen lassen, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte gegen diese Nachahmer einzuleiten und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.

Es gelten die gleichen Regeln für den Markenschutz von Firmenlogos wie für Firmennamen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Unterscheidungskraft
  • Verfügbarkeit
  • Keine Hoheitszeichen enthalten
  • Weder sitten- noch ordnungswidrig
  • Nicht irreführend

Firmennamen als Marke schützen lassen: Anmeldung in Deutschland

Um Ihren Firmennamen zu schützen, empfiehlt es sich, eine Wortmarke anzumelden. Eine Wortmarke schützt eine Abfolge von Buchstaben, Zahlen und/oder Sonderzeichen. Wenn Sie ein Firmenlogo schützen möchten, sollten Sie eine Wort-/Bildmarke anmelden, um sowohl den Schriftzug als auch die Illustration zu schützen.

Für die Anmeldung Ihres Firmennamens oder Firmenlogos in Deutschland als Marke stellen Sie einen Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Die Anmeldung kann per Post, persönlich, per Fax oder online erfolgen. Nach etwa drei bis vier Monaten ist Ihr Firmenname registriert und Sie können Ihre Schutzrechte durchsetzen. Eine in Deutschland angemeldete Marke bietet zuverlässigen rechtlichen Schutz und kann als Grundlage für internationale Markenanmeldungen dienen.

Markenanmeldung innerhalb und außerhalb der EU

Wenn Ihr Unternehmen innerhalb der EU tätig ist, empfiehlt es sich, den Firmennamen als Unionsmarke oder Unionsgewährleistungsmarke anzumelden. Dazu müssen Sie sich bei der European Union Intellectual Property Organization (EUIPO) anmelden. Die Anmeldung kann per Post, persönlich oder elektronisch erfolgen.

Wenn Sie Ihren Firmennamen oder Ihr Logo außerhalb der EU registrieren möchten, können Sie eine IR-Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) anmelden. Dabei wählen Sie die Vertragsstaaten des Madrider Abkommens aus, in denen Ihre Anmeldung gelten soll. Da internationale Anmeldungen jedoch teuer sind und eine aufwändigere Recherchearbeit erfordern, sind sie für Neugründer nicht zu empfehlen.

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Prüfen Sie auch verfügbare Domains

Vergessen Sie nicht, vor der Markenanmeldung zu überprüfen, ob die gewünschte Domain für Ihren Firmennamen noch verfügbar ist! Der beste Name nützt Ihnen nichts, wenn Sie ihn nicht für Ihre Website verwenden können oder Verwechslungen vorprogrammiert sind.

Wie lange ist der Markenschutz gültig?

Wenn ein Antrag zum Schutz einer Marke angenommen wird, gilt die Markeneintragung zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden. Beachten Sie jedoch, dass jede Verlängerung mit Kosten verbunden ist. Beispielsweise kostet die Verlängerung einer Marke mit drei Klassen beim DPMA 750 Euro.

Eintragung des Firmennamens im Handelsregister?

Die Eintragung im Handelsregister schützt grundsätzlich nicht davor, dass jemand anders den Namen für sich beansprucht. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Firmenname jedoch allein durch die Benutzung als Unternehmenskennzeichen geschützt werden. Dieser Schutz gilt, wenn ein Großteil der Kunden die Marke einem bestimmten Unternehmen zuordnet. In der Praxis ist es jedoch oft schwer, dies zu beweisen. Es wird daher empfohlen, den Firmennamen oder das Firmenlogo als Marke schützen zu lassen. Bei diesem Schutz ist es rechtlich wesentlich einfacher, einem anderen Unternehmen die Verwendung des Firmennamens zu verbieten.

Eine freiwillige Eintragung im Handelsregister ist zwar sinnvoll, aber nicht erforderlich, um Ihren Firmennamen zu schützen. Es gibt jedoch einige andere Gründe, warum eine Eintragung sinnvoll oder sogar verpflichtend sein kann. Wenn Ihr Unternehmen “einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert”, ist eine Eintragung im Handelsregister verpflichtend. Dies bedeutet, dass Ihr Unternehmen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegt. Als Einzelunternehmer ist der Handelsregistereintrag nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Dabei gibt es Vor- und Nachteile:

Vorteile einer Eintragung ins Handelsregister:

  • Verwendung von Fantasienamen anstelle des vollständigen Namens des Inhabers
  • Gewinn von Vertrauen bei Banken und Unternehmen
  • Schutz des Firmennamens im Bereich des zuständigen Amtsgerichts

Nachteile einer Eintragung ins Handelsregister:

  • Kosten für Notar und Amtsgericht
  • Bilanzierungspflicht und doppelte Buchführung
  • Unternehmen unterliegt strengeren Regeln des HGB