Wie Sie die Kosten Ihrer Kur von der Steuer absetzen können

Wie Sie die Kosten Ihrer Kur von der Steuer absetzen können

Kai leidet an chronischer Bronchitis, was zu ständigem Husten und gereizten Atemwegen führt. Sein Hausarzt hat zunächst versucht, die Krankheit selbst zu behandeln, leider ohne Erfolg. Deshalb schickt ihn der Mediziner jetzt zur Kur. Da die Kur zur Heilung oder Linderung seiner Krankheit notwendig ist, kann Kai sämtliche Kosten, die nicht von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen werden, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Die Aufwendungen für die Kur tragen Sie seit dem Steuerjahr 2019 in das Formular in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Vor 2019 gehörten diese Angaben in den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung.

Zuerst belegen Sie die Notwendigkeit der Kur

Bevor Kai die Reise antritt, muss er ein Attest erhalten, das die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt. Dieses Attest muss jedoch vom Amtsarzt oder der Amtsärztin ausgestellt sein, nicht vom Hausarzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Unterkunft und die Verpflegung bezuschusst. In diesem Fall gehen die Finanzbeamten davon aus, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen die medizinische Notwendigkeit der Kur bereits im Vorfeld geprüft und anerkannt hat.

Unterschiede zwischen einer stationären und ambulanten Kur

Bei einer stationären Kur werden die Patienten in einer Kurklinik oder einem Sanatorium untergebracht und führen alle Maßnahmen unter ärztlicher Kontrolle durch. Kai hat sich jedoch für eine ambulante Kur entschieden und wohnt in einer privaten Unterkunft. In diesem Fall muss er darauf achten, dass seine Heilbehandlung unter ärztlicher Kontrolle stattfindet, zum Beispiel durch einen schriftlichen Kurplan und eine laufende Kontrolle durch einen Kurarzt oder eine Kurärztin. Andernfalls erkennt der Fiskus die Kosten nicht an und geht von einer privaten Erholungsreise aus.

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Erstattungen dürfen nicht angegeben werden

Wenn Ihnen Ihre Kranken- oder Rentenversicherung einen Teil der Kosten erstattet hat, dürfen Sie diesen Teil nicht mehr in der Steuer geltend machen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Ziehen Sie alle Zuschüsse, die Sie für die Kur erhalten haben, von Ihren Ausgaben ab. Diese Zuschüsse können vom Arbeitgeber, der gesetzlichen Krankenkasse, der Beihilfestelle, der privaten Krankenversicherung oder der Unfall- bzw. Rentenversicherung stammen. Nur mit dem Rest dürfen Sie weiterrechnen.
  2. Da die Kosten für die Kur zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, müssen Sie Ihre individuelle zumutbare Belastung errechnen. Nur den Betrag, der darüber hinausgeht, können Sie in der Steuererklärung angeben. Falls Ihnen das kompliziert erscheint, erklärt Ihnen unser Artikel “Was sind außergewöhnliche Belastungen?” wie das funktioniert.

Das gehört zu den Kurkosten

Sie können nicht nur die Kosten für Arztbesuche und Medikamente, sondern auch Aufwendungen für Kur- und Heilmittel wie Massagen oder Bäder, Kurtaxe, Gebühren für ärztliche Bescheinigungen und Atteste, Kosten für den Aufenthalt in der Kurklinik oder im Sanatorium, Kosten der privaten Unterbringung, Kosten der Verpflegung, Fahrtkosten für die Anreise und Abreise, Fahrtkosten am Kurort sowie Unfallkosten mit dem Privat-Pkw angeben.

Kur wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zählt zu den Werbungskosten

Wenn ein Arbeitsunfall, ein Unfall während einer Dienstreise oder eine Berufskrankheit eine Kur dringend erforderlich macht, handeln es sich bei den Aufwendungen nicht um außergewöhnliche Belastungen, sondern um Werbungskosten. Diese Kosten können Sie in der Anlage Werbungskosten eintragen (vor 2019: Anlage N).

Steuerliche Besonderheiten bei Kinderkuren

Häufig müssen auch Kinder zur Kur, zum Beispiel bei Asthma oder Neurodermitis. Wenn Sie Ihr Kind begleiten und die Kosten von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie sich an strenge Bedingungen halten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel “Wie gebe ich die Kosten der Kinderkur in der Steuererklärung an?”.