Wie Sie eine Lohnpfändung vermeiden können

Wie Sie eine Lohnpfändung vermeiden können

Die Lohnpfändung ist ein effektives Instrument zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen Schuldner. Doch anstatt sich mit einer drohenden Zwangsvollstreckung auseinanderzusetzen, sollten Sie lieber vorbeugen. Denn nicht nur besteht die Gefahr, dass Sie sich strafbar machen, sondern die Lohnpfändung greift auch direkt beim Arbeitgeber an und der gepfändete Lohn erreicht Sie gar nicht erst.

Keine vereitelten Vollstreckungsmaßnahmen

Die Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wenn Sie beispielsweise eine Lohnabtretung oder Lohnumschichtung vornehmen, ohne dass ein voller Gegenwert in Ihr Vermögen gelangt, laufen Sie Gefahr, sich strafbar zu machen. Deshalb sollten Sie äußerst vorsichtig sein, wenn bereits eine Zwangsvollstreckung droht.

Lohnabtretung als Sicherheitsinstrument

Die Lohnabtretung ist ein Sicherungsinstrument, das durch einen Vertrag zwischen Schuldner und einem Dritten entsteht. Dabei tritt der Schuldner seine pfändbaren Lohnansprüche an den Dritten ab, um die Zahlung von Raten oder anderen Forderungen sicherzustellen. Beachten Sie jedoch, dass viele Arbeitsverträge Klauseln enthalten, die eine Lohnabtretung ausschließen. Falls Sie im Ernstfall auf die Lohnabtretung zurückgreifen möchten, sollten Sie diese Klausel mit Ihrem Arbeitgeber abändern.

Den Lohn in nicht pfändbare Leistungen umwandeln

Wenn Ihr Lohn die Pfändungsfreigrenze nicht übersteigt, läuft die Lohnpfändung ins Leere. Denn die Hälfte der für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens darf nicht gepfändet werden. Zudem können auch Zahlungen wie Urlaubsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Weihnachtsgelder bis zu einer bestimmten Höhe nicht gepfändet werden. Wenn Sie also solche Leistungen statt eines höheren Nettogehalts erhalten, sind Sie bei einer Lohnpfändung im Vorteil.

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Wechsel der Lohnsteuerklasse

Ehepartner haben die Möglichkeit, in eine andere Steuerklasse zu wechseln. Jedoch darf dieser Wechsel nicht willkürlich erfolgen. Wenn Sie beispielsweise aufgrund Ihres höheren Einkommens in Steuerklasse III sind, sollten Sie nicht mit Ihrem Ehepartner in die Steuerklasse V wechseln. In diesem Fall kann der Gläubiger zumindest eine Veranlagung nach Steuerklasse IV verlangen. Doch insgesamt ist diese Veranlagung für beide Ehepartner besser, da dem unverschuldeten Ehepartner dadurch mehr Netto bleibt und Sie unter die Pfändungsfreigrenze fallen können.

Fazit

Um eine Lohnpfändung zu verhindern, ist Vorsorge besser als Nachsorge. Vermeiden Sie vereitelte Vollstreckungsmaßnahmen, setzen Sie auf die Lohnabtretung als Sicherheitsinstrument und nutzen Sie mögliche Wege, um den Lohn in nicht pfändbare Leistungen umzuwandeln. Durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse können Sie ebenfalls positive Auswirkungen auf Ihr Gesamtergebnis erzielen. Behalten Sie diese Tipps im Hinterkopf und schützen Sie sich vor einer Lohnpfändung.