Wie Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten und mit der Niederlassungserlaubnis leben können

Wie Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten und mit der Niederlassungserlaubnis leben können

Willkommen zu unserem Insider-Guide für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland! Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Traum von einem dauerhaften Aufenthaltstitel zu verwirklichen. Keine Sorge, wir haben alle geheimen Tipps und Tricks für dich!

Grundvoraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, musst du einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten:

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Du musst die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Diese Kenntnisse kannst du beispielsweise durch einen Integrationskurs, einen Schulabschluss oder einen Einbürgerungstest nachweisen.

  • Ausreichender Wohnraum: Du musst über ausreichend Wohnraum für dich und deine Familie verfügen. Für jede Person über 6 Jahre benötigst du mindestens 12 m², für ein Kind unter 6 Jahren reichen 10 m². Abweichungen von 10 % sind erlaubt.

Ausnahmen und Sonderregelungen für die Niederlassungserlaubnis

Neben den allgemeinen Voraussetzungen gibt es für die Niederlassungserlaubnis je nach Aufenthalts- und Schutzstatus Ausnahmen und Sonderregelungen. Hier sind einige Beispiele:

  • Ehepartner oder Lebenspartner deutscher Staatsbürger: Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kannst du bereits nach 3 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Voraussetzung dafür sind unter anderem familiäre Gründe und ausreichende Deutschkenntnisse.

  • Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit: Wenn du in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hast, kannst du zusammen mit deinem Kind eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dafür musst du bereits 3 Jahre in Deutschland leben, eine Aufenthaltserlaubnis als Elternteil haben und regelmäßigen Kontakt zum Kind haben.

  • Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge müssen ihren Lebensunterhalt nur zu mindestens 51 % durch eigene Einkünfte decken. Für sie reichen A2-Kenntnisse der deutschen Sprache aus. Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist bereits nach 3 Jahren möglich, sofern sich die Situation im Herkunftsland nicht ändert und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anerkennung nicht widerruft. In diesem Fall sind jedoch C1-Deutschkenntnisse erforderlich.

  • Erkrankte Personen: Menschen mit psychischer oder physischer Erkrankung bzw. Behinderung müssen nicht alle Bestimmungen erfüllen. Je nach Beeinträchtigung sind sie von einigen Auflagen befreit, wie der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts, Deutschkenntnissen oder Einzahlungen in die Rentenkasse.

  • Personen in Ausbildung: Wenn du eine Ausbildung machst, die zu einem anerkannten Bildungsabschluss führt, musst du keine 60 Rentenbeiträge nachweisen. Du kannst zudem staatliche Unterstützung, wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld, beantragen.

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium in Deutschland: Ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule, die bereits 2 Jahre eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur Beschäftigung oder selbstständigen Arbeit haben, können bereits nach 2 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

  • Inhaber einer Blauen Karte EU: Diese können nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung den unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen. Mit B1-Deutschkenntnissen ist der unbefristete Aufenthaltstitel sogar schon nach 21 Monaten möglich.

  • Besonders Hochqualifizierte: Diese können aufgrund ihrer Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt direkt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, zum Beispiel Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen.

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Ein unbefristeter Aufenthaltstitel wird Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit also nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Wenn du eine gute Berufsausbildung hast oder als Fachkraft auf dem deutschen Arbeitsmarkt gebraucht wirst, hast du in der Regel gute Chancen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten. Dieser ist die Grundlage für eine Einbürgerung.

3. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis – das brauchen Sie dafür

Wenn du einen EU-Daueraufenthalt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen möchtest, benötigst du grundsätzlich zunächst einen gültigen Aufenthaltstitel. Dieser kann befristet (wie ein Visum) oder unbefristet (wie die Niederlassungserlaubnis) sein. Wichtig ist, dass du den Aufenthaltstitel seit mindestens 5 Jahren besitzt und während dieser Zeit dauerhaft in Deutschland gewohnt hast.

Für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Form des EU-Daueraufenthalts ist das jeweilige Landesamt für Einwanderung der Bundesländer zuständig.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form des EU-Daueraufenthalts zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antrag: Sie können einen formlosen Antrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen.

  • Aufenthaltstitel: Sie können Ihren 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland durch einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen, wie beispielsweise eine Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit.

  • Einkommensnachweise: Arbeitnehmer können ihr Einkommen durch einen Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung des Arbeitgebers und Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate nachweisen. Selbstständige und Freiberufler können ihren letzten Steuerbescheid einreichen.

  • Miet- oder Kaufvertrag: Sie müssen die Wohnfläche, Monatsmieten bzw. die Wohnkosten Ihrer eigenen Immobilie nachweisen.

  • Altersvorsorge: Sie können Ihre Beiträge durch Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, vergleichbare Leistungen, eine private Renten- oder Lebensversicherung oder den Nachweis von eigenem Vermögen belegen.

  • Krankenversicherung: Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.

  • Nachweis über Hauptwohnsitz: Eine Meldebestätigung oder ein Mietvertrag und eine Einzugsbestätigung des Vermieters sind erforderlich.

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Zusätzlich benötigen Sie einen gültigen Reisepass und ein aktuelles biometrisches Foto für die Beantragung.

Das kostet ein Daueraufenthalt-EU

Für die Beantragung des Daueraufenthalts-EU fallen Kosten an, die je nach Bundesland variieren können. Wenn der Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt wird, können ebenfalls Kosten anfallen. In der Regel liegen die Kosten für einen Daueraufenthalt-EU zwischen 109 und 135 Euro.

4. Wie beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis?

Auch für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis müssen Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein. Sie müssen alle erforderlichen Dokumente und einen formlosen Antrag einreichen. Beantragen Sie die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig, bevor Ihr bisheriger Aufenthaltstitel abläuft.

Benötigte Unterlagen für eine Niederlassungserlaubnis

Um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form einer Niederlassungserlaubnis zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Antrag: Sie müssen einen formlosen Antrag stellen und alle erforderlichen Dokumente beifügen.

  • Aufenthaltstitel: Sie können Ihren 5-jährigen Aufenthalt in Deutschland durch einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen, wie beispielsweise eine Arbeitsgenehmigung, Berufsausübungserlaubnis oder Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit.

  • Einkommensnachweise: Um Ihr Einkommen nachzuweisen, können Sie beispielsweise eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags, Gehaltsnachweise, den Steuerbescheid oder Rentenbescheid einreichen.

  • Altersvorsorge: Sie müssen eine Bescheinigung über die gezahlten Rentenbeiträge oder eine vergleichbare private Altersvorsorge einreichen.

  • Krankenversicherung: Den Nachweis der Krankenversicherung können Sie bei gesetzlich Versicherten über die Bescheinigung der Krankenkasse erbringen, bei privat Versicherten durch Vorlage der Versicherungspolice.

  • Miet- oder Kaufvertrag: Sie müssen die Wohnfläche, Monatsmieten bzw. die Wohnkosten Ihrer eigenen Immobilie nachweisen.

  • Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweis

  • Schwerbehindertenausweis

  • Bescheinigung zum Integrationskurs (sofern vorhanden): Den Nachweis können Sie beispielsweise durch das “Zertifikat Integrationskurs” über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder eine Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests erbringen.

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Wir hoffen, dass du mit diesen Informationen einen guten Start für deine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hast. Viel Erfolg bei deinem Antrag und deinem neuen Lebensabschnitt!