Im zweiten Teil unserer Arbeits- und Fehlzeiten-Serie zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen können. Eine korrekte Berechnungsgrundlage ist entscheidend, um das Zeit- und Urlaubskonto Ihrer Mitarbeiter fehlerfrei zu führen.
Urlaubsanspruch berechnen: Allgemeine Regelungen
Ob Vollzeit-, Teilzeit- oder 400-Euro-Mitarbeiter – alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz in Deutschland legt einen Mindestanspruch von 24 Werktagen im Jahr fest. Dies entspricht 4 Wochen (4 x 6 Werktage). Viele Tarifverträge und Einzelarbeitsverträge bieten jedoch günstigere Regelungen an und erhöhen den Jahresurlaub auf 30 oder 36 Werktage, je nach 5- oder 6-Tagewoche.
5- oder 6-Tagewoche: Unterschiede bei der Urlaubsanspruchsberechnung
Oft hört man Mitarbeiter sagen: “Ich habe 30 Tage Urlaub”. Aber was bedeutet das genau? Sind es 30 Tage basierend auf einer 5- oder 6-Tagewoche? Je nach Grundlage entspricht 30 Tage entweder 5 oder 6 Wochen Urlaubsanspruch.
Der Unterschied liegt darin, dass die 5-Tagewoche verwendet wird, wenn die regelmäßigen Arbeitstage von Montag bis Freitag sind und der Samstag grundsätzlich arbeitsfrei ist. In der Industrie und im Handel hingegen wird meistens die 6-Tage-Woche angewendet, bei der von Montag bis Samstag gearbeitet wird und der freie Tag ein beliebiger Wochentag ist.
Beispiel: 6-Tage-Woche & 40 Stunden Arbeitsvertrag
Angenommen, ein Mitarbeiter in Apotheken oder im Handel arbeitet mit einer 6-Tage-Woche und hat insgesamt 5 Wochen Urlaub, dann entspricht dies 30 Werktagen. Wenn der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden pro Woche hat, entspricht eine Urlaubswoche mit 6 Werktagen der Vertragszeit von 40 Stunden. Das bedeutet, ein Urlaubstag ist 6 Stunden und 40 Minuten wert. Insgesamt beträgt der Gesamturlaub also 200 Stunden.
Beispiel: 5-Tage-Woche & 40 Stunden Arbeitsvertrag
In der Industrie oder Verwaltung hat ein Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche im Vergleich “nur” 25 Tage Urlaub. Ein Urlaubstag entspricht hier insgesamt 8 Stunden. Der Gesamturlaub beträgt ebenfalls 200 Stunden.
Urlaubsanspruch richtig abbilden
Die Berechnung von 200 Urlaubsstunden kann zu Verwirrungen führen, wenn man gewerkschaftlichen Aussagen folgt. Laut Bundesurlaubsgesetz spricht man nur von Urlaubstagen und nicht von Urlaubsstunden. Doch wie geht man vor, wenn es Arbeitstage mit unterschiedlichen Stunden gibt?
“Die ziehen mir für den Samstag, an dem ich nur 4 Stunden arbeiten würde, einen ganzen Urlaubstag ab! Das kann doch nicht richtig sein!”, argumentiert ein erboster Mitarbeiter. Tatsächlich ist es aber korrekt, wenn man sich genau an Gesetz und manche Tarifverträge hält.
Um die unterschiedlichen Arbeitstage im Handel und Apotheken abzubilden, wird häufig die Durchschnittsmethode angewendet (40 Stunden / 6 Werktage = 6 Stunden und 40 Minuten). Jeder Urlaubstag hat somit den gleichen Wert, unabhängig davon, ob der geplante Arbeitstag 9 oder 4 Stunden betragen hätte. Ein Urlaubstag wird mit 6 Stunden und 40 Minuten vom Urlaubskonto abgezogen und im Zeitkonto gutgeschrieben.
Musterwoche für Apotheken – §4 BRTV
Für Apotheken gibt es eine weitere Methode, welche von der Gewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband ADA vereinbart wurde. Hierbei wird eine “Musterwoche” vereinbart, die der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit entspricht. Bei Fehlzeiten wird auf die vereinbarte Arbeitszeit zurückgegriffen. Das bedeutet, dass unabhängig von der geplanten Arbeitszeit bei Fehlzeiten (Feiertag, Krankheit oder Urlaub) die Zeitgutschrift gemäß der Musterwoche gewährt wird.
Im nächsten Teil unserer Serie erfahren Sie anhand von Beispielen, wie sich die Urlaubsberechnung in der Praxis auswirkt.
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Quelle: MEP24 Software GmbH