Wie und wo Gewerbe anmelden?

Wie und wo Gewerbe anmelden?

Wer seinen Weg in die Selbstständigkeit plant, sollte sich gründlich vorbereiten und strategisch planen. Bevor jedoch das operative Geschäft starten kann, ist in vielen Fällen eine Gewerbeanmeldung erforderlich, um der selbstständigen Tätigkeit einen formalen Rahmen zu geben. In diesem Artikel finden Gründer kompakte Antworten auf die Fragen rund um die Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung ist jedoch nur eine formale Notwendigkeit und bietet keine Garantie für den Erfolg des Unternehmens. Eine umfassende Vorbereitung auf die Selbstständigkeit ist daher unerlässlich.

Grundlagen: Was versteht man eigentlich unter einem Gewerbe?

Ein Gewerbe umfasst jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit, die weder freiberuflich noch landwirtschaftlich geprägt ist. Eine gewerbliche Tätigkeit muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  1. Die Tätigkeit muss nach außen gerichtet und selbstständig sein.
  2. Der Selbstständige arbeitet auf eigene Rechnung.
  3. Die Tätigkeit ist langfristig angelegt.
  4. Ziel der Tätigkeit ist die Gewinnerzielung.

Freie Berufe sind von der Gewerbepflicht ausdrücklich ausgenommen. Existenzgründer, die nicht in eine dieser Kategorien fallen, müssen daher höchstwahrscheinlich eine Gewerbeanmeldung durchführen. Die Gewerbeordnung (GewO) bildet die rechtliche Grundlage, die im Zweifelsfall konsultiert werden sollte.

Wann genau muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Grundsätzlich muss das Gewerbe angemeldet werden, sobald eine selbstständige Tätigkeit auf eigene Rechnung ausgeübt wird. Es empfiehlt sich jedoch, diese formalen Schritte vor Beginn des operativen Geschäfts zu erledigen, um eine hohe Handlungssicherheit zu gewährleisten. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht vorgesehen. Die Gewerbeanmeldung dient quasi als offizielle Genehmigung, das Geschäft voranzutreiben.

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Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Das Gewerbe muss in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt angemeldet werden. Die Abmeldung gilt ebenfalls dort, falls die gewerbliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden soll. Während Freiberufler sich direkt an das Finanzamt wenden können, müssen Gewerbetreibende den Gang zum Gewerbe- oder Ordnungsamt antreten. Das zuständige Gewerbeamt befindet sich normalerweise in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Eine kurze Internetrecherche kann Klarheit schaffen. Nach der Gewerbeanmeldung (einschließlich Gewerbeschein) kann mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der konkrete Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und nicht das Datum der Gewerbescheinerteilung als Beginn der Selbstständigkeit gilt.

Welche Dokumente werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Die erforderlichen Anmeldeformulare finden sich in der Regel auf der Website des Gewerbeamtes. Neben der obligatorischen Anmeldegebühr von etwa 10 bis 60 Euro muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Art des Geschäftsbetriebs. Für Handwerksbetriebe ist zum Beispiel eine Handwerkskarte erforderlich, während ein handwerksähnlicher Betrieb eine Gewerbekarte benötigt. Wenn das Unternehmen im Handelsregister registriert werden soll oder muss, ist ein entsprechender Handelsregisterauszug vorzulegen. Nicht deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung vorlegen. In bestimmten Bereichen kann auch ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich sein, um Verstöße gegen die Gewerbeordnung zu überprüfen.

Wie gehe ich bei der Gewerbeanmeldung konkret vor?

Bei der Gewerbeanmeldung ist der Name des Unternehmens anzugeben. Es gelten bestimmte Regeln, zum Beispiel hinsichtlich des Zusatzes der Rechtsform. Persönliche Daten und die Firmenadresse müssen ebenfalls angegeben werden. Die Gewerbeanmeldung sollte die selbstständige Tätigkeit möglichst präzise beschreiben. Die Anzahl der Mitarbeiter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Gründung ist anzugeben. Die Bewilligung des Gewerbescheins erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Nach der Anmeldung muss das Gewerbeamt informiert werden, wenn der Betriebsort verlegt oder eine Zweigstelle gegründet wird. Auch bei einer Änderung der Rechtsform ist das Gewerbeamt zu informieren. Wenn das Geschäftsfeld um neue Produkte oder Dienstleistungen erweitert wird, muss der Gewerbeschein entsprechend aktualisiert werden.

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Welche Behörden spielen neben dem Gewerbeamt eine Rolle? Was ist sonst noch zu erledigen?

Mit der Gewerbeanmeldung beginnt offiziell die Tätigkeit. Sobald das Gewerbe angemeldet und der Gewerbeschein erteilt ist, informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft (für die Unfallversicherung), die Industrie- und Handelskammer (IHK), das Gewerbeaufsichtsamt und das Amtsgericht für einen möglichen Handelsregistereintrag. Gründer müssen sich auch mit dem Finanzamt auseinandersetzen, um die Umsatzsteuer abzuwickeln. Wenn Angestellte beschäftigt werden, muss beim Finanzamt eine Betriebsnummer beantragt werden. Zudem ist es Pflicht, sich innerhalb der ersten Woche nach Aufnahme der gewerblichen Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

Was erwartet mich bei der Gewerbesteuer?

Die zu zahlende Gewerbesteuer kann je nach Standort und den dort geltenden Hebesätzen unterschiedlich hoch ausfallen. Dieser Kostenfaktor kann für viele Gründungen wichtig sein. In langfristiger Hinsicht rechtfertigen gute Standorte jedoch oft eine höhere Gewerbesteuer. Wer Gewerbesteuer zahlt, wird automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer. Die Mitgliedschaft entsteht quasi automatisch bei der Gewerbeanmeldung und erfordert keine explizite Beitrittserklärung. Ein Austritt ist nur möglich, wenn die Tätigkeit dauerhaft eingestellt wird. Kleingewerbetreibende mit einem jährlichen Gewinn von weniger als 5.200 Euro sind von Beiträgen befreit. Gewerbetreibende sollten ihre Mitgliedschaft aktiv nutzen, indem sie gezielte Informationen einholen oder Wissenslücken in wichtigen Bereichen durch professionelle Beratung schließen. Das Seminarangebot der Industrie- und Handelskammer ist auch für Existenzgründer generell empfehlenswert.

Die Besonderheit des Kleingewerbes

Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn die Gewinne im Jahr die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten und die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann. In diesem Fall ist auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen. Ein Kleingewerbetreibender unterliegt nicht den Prinzipien der doppelten Buchführung. Er kann eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Steuererklärung erstellen, die den Gewinn ausweist (Einnahmen abzüglich betriebsrelevanter Ausgaben). Die genauen Details hierzu sind in Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen. Durch diese buchhalterische Vereinfachung müssen Kleingewerbetreibende nicht alle kaufmännischen Pflichten erfüllen, wie es bei einem „normalen“ Gewerbe der Fall ist.

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Zusammenfassung: Wie und wo melde ich ein Gewerbe an?

  • Das Gewerbe wird beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt angemeldet (in einigen Fällen ist dies auch elektronisch möglich).
  • Das Gewerbe sollte vor Beginn der Geschäftstätigkeit angemeldet werden.
  • Ein Gewerbe muss für alle selbstständigen Tätigkeiten angemeldet werden, die nicht den Status “Freiberufler” aufweisen.
  • Neben einem Personalausweis und einer Gebühr von 10 bis 65 Euro müssen je nach Geschäftsmodell und Branche weitere Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte, eine Gewerbekarte oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.
  • Nach einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen wird ein Gewerbeschein als formale Berechtigung erteilt.
  • Mit der Gewerbeanmeldung entsteht automatisch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer.
  • Die Berufsgenossenschaft muss innerhalb der ersten Woche nach der Gewerbeanmeldung kontaktiert werden (Unfallversicherung).
  • Wenn Angestellte beschäftigt werden, muss beim Finanzamt eine Betriebsnummer beantragt werden.
  • Kleingewerbetreibende mit geringeren Umsätzen (maximal 50.000 Euro Gewinn pro Jahr) profitieren von buchhalterischen Vereinfachungen.