Wie und wo Sie Kontoführungsgebühren bei der Steuererklärung angeben

Wie und wo Sie Kontoführungsgebühren bei der Steuererklärung angeben

Kontoführungsgebühren können lästig sein, aber wussten Sie, dass Sie diese auch in Ihrer Steuererklärung angeben können? Die meisten Geldinstitute verlangen Gebühren für die Kontoführung, die regelmäßig erhöht werden*. Als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen und so einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Wann dürfen Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden?

Der Fiskus erlaubt jedem Arbeitnehmer, in der Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro für Kontoführungsgebühren anzugeben. Für diese Gebühren müssen Sie keine Belege einreichen, da das Finanzamt die Pauschale in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Wenn über die Pauschale hinaus Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls angeben, zum Beispiel bei beruflichen Überweisungen oder Rechnungen für Arbeitsmittel.

Achtung: Wenn Sie ein Konto ohne Kontoführungsgebühren haben, können Sie die Pauschale nicht geltend machen.

Wo Sie Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen

Den Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren – oder den tatsächlichen Betrag, wenn dieser höher ist – tragen Sie in Anlage N der Steuererklärung bei den Werbungskosten ein (Zeile 46 – 48).

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Das gilt für Selbstständige, Rentner & Co.

Wenn Sie kein klassischer Arbeitnehmer sind, gelten möglicherweise andere Regeln für Sie. Hier eine Übersicht:

  • Selbstständige: Wenn Sie Ihr Bankkonto ausschließlich geschäftlich nutzen, können Sie alle damit verbundenen Kosten vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rentner: Auch Rentner und Pensionäre können in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale von 16 Euro für ihre Kontoführungsgebühren angeben. Diese wird bei den Werbungskosten zu den Altersbezügen eingetragen.
  • Vermieter: Wenn Ihnen als Vermieter Kosten für die Kontoführung entstanden sind, zählen diese zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie ein separates Konto verwenden, können Sie die vollen Gebühren von der Steuer absetzen. Zahlt der Mieter auf Ihr privates Girokonto ein, dürfen Sie den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen und auch mehr als die pauschalen 16 Euro angeben. Liegen die Kontoführungsgebühren darunter, können Sie den Pauschbetrag angeben.
  • Anleger: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 können Kapitalanleger ihre Kontoführungsgebühren nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen.
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Dürfen Kosten für Kreditkarten in der Steuererklärung angegeben werden?

Gebühren, die Ihnen durch Ihre Kreditkarte entstanden sind, dürfen Sie nur in der Steuererklärung angeben, wenn Sie diese auch für berufliche Zwecke genutzt haben. Wenn die Kreditkarte zum Beispiel bei Auswärtstätigkeiten oder Geschäftsreisen verwendet wurde, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie die Kreditkarte jedoch auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil abziehen. Selbstständige können die Gebühren für die Kreditkarte als Betriebsausgabe geltend machen.

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*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Kontoführungsgebühren können lästig sein, aber wussten Sie, dass Sie diese auch in Ihrer Steuererklärung angeben können? Die meisten Geldinstitute verlangen Gebühren für die Kontoführung, die regelmäßig erhöht werden*. Als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen und so einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Wann dürfen Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden?

Der Fiskus erlaubt jedem Arbeitnehmer, in der Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro für Kontoführungsgebühren anzugeben. Für diese Gebühren müssen Sie keine Belege einreichen, da das Finanzamt die Pauschale in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Wenn über die Pauschale hinaus Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls angeben, zum Beispiel bei beruflichen Überweisungen oder Rechnungen für Arbeitsmittel.

Achtung: Wenn Sie ein Konto ohne Kontoführungsgebühren haben, können Sie die Pauschale nicht geltend machen.

Wo Sie Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen

Den Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren – oder den tatsächlichen Betrag, wenn dieser höher ist – tragen Sie in Anlage N der Steuererklärung bei den Werbungskosten ein (Zeile 46 – 48).

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Das gilt für Selbstständige, Rentner & Co.

Wenn Sie kein klassischer Arbeitnehmer sind, gelten möglicherweise andere Regeln für Sie. Hier eine Übersicht:

  • Selbstständige: Wenn Sie Ihr Bankkonto ausschließlich geschäftlich nutzen, können Sie alle damit verbundenen Kosten vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rentner: Auch Rentner und Pensionäre können in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale von 16 Euro für ihre Kontoführungsgebühren angeben. Diese wird bei den Werbungskosten zu den Altersbezügen eingetragen.
  • Vermieter: Wenn Ihnen als Vermieter Kosten für die Kontoführung entstanden sind, zählen diese zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie ein separates Konto verwenden, können Sie die vollen Gebühren von der Steuer absetzen. Zahlt der Mieter auf Ihr privates Girokonto ein, dürfen Sie den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen und auch mehr als die pauschalen 16 Euro angeben. Liegen die Kontoführungsgebühren darunter, können Sie den Pauschbetrag angeben.
  • Anleger: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 können Kapitalanleger ihre Kontoführungsgebühren nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen.
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Dürfen Kosten für Kreditkarten in der Steuererklärung angegeben werden?

Gebühren, die Ihnen durch Ihre Kreditkarte entstanden sind, dürfen Sie nur in der Steuererklärung angeben, wenn Sie diese auch für berufliche Zwecke genutzt haben. Wenn die Kreditkarte zum Beispiel bei Auswärtstätigkeiten oder Geschäftsreisen verwendet wurde, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie die Kreditkarte jedoch auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil abziehen. Selbstständige können die Gebühren für die Kreditkarte als Betriebsausgabe geltend machen.

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Kontoführungsgebühren können lästig sein, aber wussten Sie, dass Sie diese auch in Ihrer Steuererklärung angeben können? Die meisten Geldinstitute verlangen Gebühren für die Kontoführung, die regelmäßig erhöht werden*. Als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen und so einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Wann dürfen Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden?

Der Fiskus erlaubt jedem Arbeitnehmer, in der Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro für Kontoführungsgebühren anzugeben. Für diese Gebühren müssen Sie keine Belege einreichen, da das Finanzamt die Pauschale in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Wenn über die Pauschale hinaus Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls angeben, zum Beispiel bei beruflichen Überweisungen oder Rechnungen für Arbeitsmittel.

Achtung: Wenn Sie ein Konto ohne Kontoführungsgebühren haben, können Sie die Pauschale nicht geltend machen.

Wo Sie Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen

Den Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren – oder den tatsächlichen Betrag, wenn dieser höher ist – tragen Sie in Anlage N der Steuererklärung bei den Werbungskosten ein (Zeile 46 – 48).

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Das gilt für Selbstständige, Rentner & Co.

Wenn Sie kein klassischer Arbeitnehmer sind, gelten möglicherweise andere Regeln für Sie. Hier eine Übersicht:

  • Selbstständige: Wenn Sie Ihr Bankkonto ausschließlich geschäftlich nutzen, können Sie alle damit verbundenen Kosten vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rentner: Auch Rentner und Pensionäre können in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale von 16 Euro für ihre Kontoführungsgebühren angeben. Diese wird bei den Werbungskosten zu den Altersbezügen eingetragen.
  • Vermieter: Wenn Ihnen als Vermieter Kosten für die Kontoführung entstanden sind, zählen diese zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie ein separates Konto verwenden, können Sie die vollen Gebühren von der Steuer absetzen. Zahlt der Mieter auf Ihr privates Girokonto ein, dürfen Sie den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen und auch mehr als die pauschalen 16 Euro angeben. Liegen die Kontoführungsgebühren darunter, können Sie den Pauschbetrag angeben.
  • Anleger: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 können Kapitalanleger ihre Kontoführungsgebühren nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen.
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Dürfen Kosten für Kreditkarten in der Steuererklärung angegeben werden?

Gebühren, die Ihnen durch Ihre Kreditkarte entstanden sind, dürfen Sie nur in der Steuererklärung angeben, wenn Sie diese auch für berufliche Zwecke genutzt haben. Wenn die Kreditkarte zum Beispiel bei Auswärtstätigkeiten oder Geschäftsreisen verwendet wurde, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie die Kreditkarte jedoch auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil abziehen. Selbstständige können die Gebühren für die Kreditkarte als Betriebsausgabe geltend machen.

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Kontoführungsgebühren können lästig sein, aber wussten Sie, dass Sie diese auch in Ihrer Steuererklärung angeben können? Die meisten Geldinstitute verlangen Gebühren für die Kontoführung, die regelmäßig erhöht werden*. Als Arbeitnehmer, Vermieter oder Rentner können Sie diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen und so einen Teil des Geldes zurückbekommen.

Wann dürfen Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angegeben werden?

Der Fiskus erlaubt jedem Arbeitnehmer, in der Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro für Kontoführungsgebühren anzugeben. Für diese Gebühren müssen Sie keine Belege einreichen, da das Finanzamt die Pauschale in der Regel ohne Nachweis anerkennt. Wenn über die Pauschale hinaus Kosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls angeben, zum Beispiel bei beruflichen Überweisungen oder Rechnungen für Arbeitsmittel.

Achtung: Wenn Sie ein Konto ohne Kontoführungsgebühren haben, können Sie die Pauschale nicht geltend machen.

Wo Sie Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen

Den Pauschbetrag für Kontoführungsgebühren – oder den tatsächlichen Betrag, wenn dieser höher ist – tragen Sie in Anlage N der Steuererklärung bei den Werbungskosten ein (Zeile 46 – 48).

Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Das gilt für Selbstständige, Rentner & Co.

Wenn Sie kein klassischer Arbeitnehmer sind, gelten möglicherweise andere Regeln für Sie. Hier eine Übersicht:

  • Selbstständige: Wenn Sie Ihr Bankkonto ausschließlich geschäftlich nutzen, können Sie alle damit verbundenen Kosten vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Rentner: Auch Rentner und Pensionäre können in der Steuererklärung eine jährliche Pauschale von 16 Euro für ihre Kontoführungsgebühren angeben. Diese wird bei den Werbungskosten zu den Altersbezügen eingetragen.
  • Vermieter: Wenn Ihnen als Vermieter Kosten für die Kontoführung entstanden sind, zählen diese zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie ein separates Konto verwenden, können Sie die vollen Gebühren von der Steuer absetzen. Zahlt der Mieter auf Ihr privates Girokonto ein, dürfen Sie den Anteil der Kontoführungsgebühren schätzen und auch mehr als die pauschalen 16 Euro angeben. Liegen die Kontoführungsgebühren darunter, können Sie den Pauschbetrag angeben.
  • Anleger: Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 können Kapitalanleger ihre Kontoführungsgebühren nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen.

Dürfen Kosten für Kreditkarten in der Steuererklärung angegeben werden?

Gebühren, die Ihnen durch Ihre Kreditkarte entstanden sind, dürfen Sie nur in der Steuererklärung angeben, wenn Sie diese auch für berufliche Zwecke genutzt haben. Wenn die Kreditkarte zum Beispiel bei Auswärtstätigkeiten oder Geschäftsreisen verwendet wurde, können Sie diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie die Kreditkarte jedoch auch privat nutzen, müssen Sie den privaten Nutzungsanteil abziehen. Selbstständige können die Gebühren für die Kreditkarte als Betriebsausgabe geltend machen.

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