In der aktuellen Corona-Zeit sind wir alle dazu angehalten, zu Hause zu bleiben. Keine Spaziergänge auf dem Weihnachtsmarkt, keine Weihnachtsmärchen im Theater und erst recht keine Weihnachtsfeiern. Um trotzdem in Weihnachtsstimmung zu kommen, machen wir es uns in unseren eigenen vier Wänden gemütlich.
Aber dürfen wir es dabei auch übertreiben? Wie viel Weihnachtsdeko ist erlaubt? Wir haben Rechtsanwalt Christoph Lattreuter von der Leipziger WKR-Kanzlei befragt und verraten dir, was er dazu sagt.
Darf man dekorieren, wie man möchte?
Als Eigentümer darf man in seinem Zuhause nach Herzenslust dekorieren. Solange dabei keine Rechte anderer verletzt werden oder von der Dekoration keine Gefahren ausgehen, müssen deine Mitmenschen die Deko hinnehmen.
Wie viel Weihnachtsdeko darf in den Garten?
Nicht nur am Haus, auch auf dem eigenen Grundstück darfst du zu Weihnachten bunt und ausgiebig schmücken. Allerdings solltest du darauf achten, dass Lärm und Licht das Nachbargrundstück nicht stören. Zwischen 22 und 6 Uhr sollten keine Lichtquellen stören. Auch Weihnachtsmusik sollte nachts nur noch leise zu hören sein oder am besten ausgeschaltet werden.
Wenn der Garten einer Eigentümergemeinschaft gehört, darf die Weihnachtsdekoration nur im Einverständnis mit den Miteigentümern angebracht werden. Eine Ausnahme bilden kleine Deko-Gegenstände, die während der Feiertage an der Haustür hängen.
Sind Lichterketten auf dem Balkon erlaubt?
Ja, du darfst deinen Balkon mit einer Lichterkette schmücken. Allerdings sollte die Lichterkette sicher angebracht sein, die Fassade nicht beschädigen und das Erscheinungsbild des Hauses nicht zu stark beeinträchtigen. Wenn sich dein Nachbar durch das nächtliche Leuchten gestört fühlt, darf er von dir verlangen, dass du die Lichter ab 22 Uhr ausschaltest.
Allerdings solltest du beachten, dass du an der Fassade des Hauses keine Dekoration anbringst, da du nur deine Mietsache wie den Balkon und das Fensterbrett schmücken darfst. Wenn beim Anbringen oder Entfernen der Dekoration Schäden entstehen, kann der Vermieter verlangen, dass diese fachgerecht behoben werden.
Darf ich als Mieter das Treppenhaus dekorieren?
Ja, du darfst das Treppenhaus dekorieren, allerdings nur mit der Erlaubnis des Vermieters. Für Weihnachtsschmuck oder Lichterketten, die über den gemeinsamen Hausflur gehen, benötigst du immer das Einverständnis des Hauseigentümers. Es ist auch ratsam, die Nachbarn zu fragen, da diese die Treppenhaus-Dekoration nicht ohne Weiteres hinnehmen müssen und die Entfernung verlangen können.
Wann ist es zu viel Dekoration?
Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen: Wenn Fluchtwege durch Lichterketten, Tannenzweige oder ähnliches versperrt werden oder die Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, ist es zu viel Dekoration. In diesem Fall kann der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft von dir verlangen, die Weihnachtsdekoration zu entfernen.
Grundsätzlich gilt für innen und außen: Solange die Weihnachtsdeko nicht über den Türrahmen hinausragt, ist sie erlaubt. Allerdings haftet der Dekorateur, falls sich jemand aufgrund der Dekoration verletzt, zum Beispiel durch ein Kabel stürzt oder einen Stromschlag bekommt.
Wann beginnt eigentlich die Weihnachtszeit?
In Deutschland beginnt die weihnachtliche Zeit traditionell mit dem 1. Advent. Anders als im katholischen Kirchenjahr, wo die Weihnachtszeit mit der Heiligen Nacht am 24. Dezember beginnt. Am 1. Advent wird der Adventskranz aufgestellt und die erste Kerze angezündet. Am 1. Dezember öffnet sich das erste Türchen am Adventskalender. Am oder kurz vor dem 24. Dezember wird der Weihnachtsbaum ins Haus geholt und festlich geschmückt. Am 6. Januar, dem Tag der Heiligen Drei Könige, wird der Weihnachtsschmuck in den meisten Familien wieder weggepackt.