Wildcampen in Bayern: Die besten Tipps für das Campen in der Natur

Wildcampen in Bayern: Die besten Tipps für das Campen in der Natur

Wer keinen Platz mehr auf einem Campingplatz bekommt oder lieber abseits von anderen campen will, muss einiges beachten. Denn: Wildcampen kann strafbar sein. Wir verraten, was erlaubt ist und was nicht.

Naturnaher Urlaub ist auch dieses Jahr wieder gefragt. Viele Campingplätze in der Region sind derzeit beliebt. So mancher genießt die Reise mit Camper oder Zelt allerdings lieber ohne Platzzuteilung und geht zum Schlafen in die Wildnis. Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt.

Grundsätzlich ist das Wildcampen in Deutschland verboten. Darunter versteht man das Übernachten im Zelt, Camper, Wohnmobil oder Ähnlichem an jedem Ort, der kein behördlich genehmigter Campingplatz ist und der auch kein Privatgrundstück ist, bei dem man die Erlaubnis des Besitzers hat.

Es gibt aber einige legale Möglichkeiten, um trotzdem in der Natur zu campen.

Ist Wildcampen in Bayern erlaubt?

Grundsätzlich hat in Bayern jeder ein Recht auf den Genuss der Naturschönheit und die Erholung in der freien Natur. So regelt es das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG). Eine gesonderte Erlaubnis, etwa des Grundstückeigentümers, ist nicht notwendig. Allerdings regelt das Gesetz nur das Betreten eines Ortes. Da Camping laut bayerischem Umweltministerium nicht zum “normalen Betreten” zählt, gelten hier andere Regeln.

Neben den Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sind das die vor Ort geltenden Satzungen der Gemeinde und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich darf überall dort gehalten oder geparkt werden, wo dies nicht durch ein Verkehrszeichen oder die Regeln der StVO §12 ausdrücklich untersagt ist. Das gilt auch für Wohnmobile und Camper.

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Auch das Übernachten ist erlaubt, allerdings nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Wer die Markise ausrollt und Tisch und Stühle aufstellt, dürfte wohl eher im klassischen Sinne ‘campen’. Das heißt: Eine Übernachtung auf einem Parkplatz am See ist erlaubt, wenn sich der Fahrer erholen muss, klassisches Campen aber nicht.

Auch das Campen in einem Zelt ist in der freien Natur in der Regel verboten – anders als in Schweden, wo es das sogenannte “Allmannsrecht” gibt. Bei privaten Grundstücken kann der Eigentümer eine Erlaubnis aussprechen.

Eine Grauzone ist das sogenannte Biwakieren: Dabei schläft man nicht im Zelt, sondern in einer Notunterkunft. Das heißt: unter einer Plane, in einem sogenannten Biwaksack oder einfach unter freiem Himmel. Das ist in den allermeisten Fällen nicht verboten. Eine Ausnahme bilden Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete.

Spezielle Stellplätze für Camper

Anders ist es auf Wohnmobil-Stellplätzen. Sie sind eine Alternative zu Campingplätzen. Die meisten haben sogar einen Stromanschluss und Möglichkeiten zur Frischwasserversorgung und Altwasserentsorgung. Aber auch hier ist die erlaubte Parkdauer zu beachten. Manche Wohnmobil-Stellplätze sind lediglich für eine Übernachtung zugelassen, woanders kann man nahezu unbegrenzt stehen. Meist wird eine Gebühr verlangt.

Verboten ist das Campen neben Naturschutzgebieten auch in geschützten Wildbiotopen, Jagdbanngebieten, Wasserschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. Auch bei frei zugänglichen Wiesen ist Vorsicht geboten. Dort ist das Campen nämlich nur erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt.

Zudem können örtliche Gemeindesatzungen den Zutritt zu freien Flächen regeln. Für Zeltlager, die aus mehr als drei Zelten bestehen, müssen beispielsweise die Gemeinden in Bayern ihre Zustimmung geben. Man muss sich also sehr genau informieren, bevor man sein Zelt in der Natur aufschlägt.

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Diese Strafen drohen

Wer in Bayern unerlaubt campt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe hängt vor allem vom Ort ab. Stellt man sein Zelt oder Wohnwagen in einem Naturschutzgebiet auf, werden zwischen 50 und 500 Euro fällig. Allerdings kann die Strafe sogar bis zu 2.500 Euro betragen, wenn man dort bereits übernachtet hat. In Landschaftsschutzgebieten liegt die Strafe bei maximal 1.500 Euro.

Außerhalb geschützter Flächen liegt das Bußgeld bei 10 bis 200 Euro.

So ist die Lage am Brombachsee

Wildcamper sind selten gerne gesehen. Rund um den Brombachsee sorgt beispielsweise der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz für Ordnung. Laut Geschäftsführerin Sandra Schmidt wird auch kontrolliert, ob “Verstöße gegen das Verbot des Aufstellens von Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen sowie das Nächtigen im Freien außerhalb ausgewiesener Flächen und Parkplatzanlagen” vorliegen.

Dokumentation beliebter Campingspots

Aber nicht nur von öffentlicher Seite wird gegen Wildcamper vorgegangen. Auch der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) hat ein wachsames Auge auf Wildcamper. Während der Coronakrise rief der Verband kurzzeitig sogar dazu auf, Wildcamper zu melden. Das war nicht unumstritten. Wie Geschäftsführer Christian Günther erklärt, konnte der Verband zeitweise rund 200 Wildcamping-Spots dokumentieren. Laut seinen Hochrechnungen seien dort bundesweit insgesamt 2.400 bis 2.800 Menschen am Wildcampen gewesen.

Das sei auch deshalb problematisch, weil viele ihre Hinterlassenschaften wie Müll und Abwasser einfach in die Natur einbringen. Günther bemängelt auch die fehlende Ordnung und Sicherheit insbesondere beim Brandschutz, weil Fahrzeuge oft nicht in ausreichendem Abstand zueinander parken. Sollte da eine Gasflasche explodieren, seien mehrere Fahrzeuge betroffen.

Trekkingplätze und Biwakplätze: die legale Alternative zum Wildcampen

Wer nicht auf konventionelle Campingplätze zurückgreifen möchte, aber trotzdem ohne Bußgeldgefahr campen will, kann Trekkingplätze und Biwakplätze nutzen.

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Im Vergleich zu Campingplätzen fällt die Ausstattung eher spartanisch aus, mehr als einfache Sitzgelegenheiten, (Kompost-)Toiletten und Feuerstellen sind in der Regel nicht gegeben. Warmes Wasser, Strom oder einen Kiosk sucht man hier meist vergeblich. Manche der Plätze sind auch nicht mit dem Auto erreichbar, sondern nur zu Fuß, per Fahrrad oder über das Wasser (Bootsrastplätze für längere Flusstouren).

Wer das Abenteuer des freien Campens ohne Schnickschnack sucht, sollte dabei aber auf seine Kosten kommen. Meistens handelt es sich bei Trekkingplätzen lediglich um eine freie Fläche, auf der Zelten aufgestellt werden dürfen.

Dennoch sind die Zeltflächen auf Trekkingflächen begrenzt. Teilweise ist eine Anmeldung im Voraus nötig. Auch eine Gebühr muss in einigen Fällen entrichtet werden, diese fällt aber eher gering aus.

Offizielle Wildcampingplätze in Bayern

Trekking- und Biwakplätze werden auch gerne als offizielle Wildcampingplätze bezeichnet. Mittlerweile gibt es in Deutschland einige davon, auch in Bayern ist Camping abseits von klassischen Campingplätzen an einigen Stellen möglich.

Regeln für das Campen in der freien Natur

Egal, wie das Camping umgesetzt wird, ob es nun ein Trekkingplatz, ein naturbelassener Campingplatz oder eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist, es gibt gewisse Regeln zu beachten.

Offizielle Camping- und Trekkingplätze verfügen über Hausordnungen, an die es sich natürlich zu halten gilt. Einige Dinge sollte man aber grundsätzlich beachten.

Die wichtigste Regel ist, die Natur zu respektieren und nur die eigenen Fußabdrücke zu hinterlassen.