Wildcamping in Deutschland: Mit Kindern in der Natur übernachten

Wildcamping in Deutschland: Mit Kindern in der Natur übernachten

Du möchtest gerne mit deinen Kindern in der Natur übernachten? Abseits von Campingplätzen? Aber ist das überhaupt erlaubt? Du hast vielleicht schon mal gehört, dass Wildcampen in Deutschland verboten ist, anders als in Skandinavien. Aber wie ist die rechtliche Lage genau? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige.

Rechtliche Grundlage

Die gute Nachricht zuerst: Jeder darf den Wald betreten, um sich dort zu erholen. Das steht im § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes. Auch das Bundeswaldgesetz besagt, dass das Betreten des Waldes zur Erholung gestattet ist. Das bedeutet, dass du das Recht hast, die Natur zu betreten, unabhängig davon, wem das Grundstück gehört. Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen, Wegen und ungenutzten Grundflächen ist also erlaubt. Allerdings ist das Aufstellen eines Zeltes in den meisten Bundesländern explizit verboten. In Deutschland ist wild Zelten somit generell nicht erlaubt. Das Schlafen unter freiem Himmel, auch Biwakieren oder Lagern genannt, ist hingegen meistens erlaubt. Du kannst dich einfach mit Isomatte und Schlafsack in den Wald legen und auch ein Tarp, einen Biwaksack oder eine Hängematte verwenden.

Unter freiem Himmel zu schlafen ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten

Darf ich überall biwakieren?

Grundsätzlich ist Biwakieren erlaubt, aber es gibt einige Besonderheiten. In Schleswig-Holstein und Hessen ist es beispielsweise verboten, nachts die Wege im Wald zu verlassen. Das bedeutet, dass du dort nur auf einem Waldweg übernachten dürftest. In Berlin ist nicht nur das Aufstellen eines Zeltes, sondern auch der Einsatz von “ähnlichen Lagerstätten” im Wald verboten.

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In Schutzgebieten ist das Betretungsrecht meistens eingeschränkt

Sonderfall Schutzgebiete

Schutzgebiete sind ein ganz anderes Thema. Jedes Schutzgebiet hat spezielle Regeln, die in Schutzgebietsverordnungen festgelegt sind. Wenn du planst, mit deinen Kindern draußen zu übernachten, solltest du überprüfen, ob dein Übernachtungsplatz in einem Schutzgebiet liegt. In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Biwakieren zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt grundsätzlich verboten. In Biosphärenreservaten, Naturparks und Landschaftsschutzgebieten kann das Biwakieren über die Schutzgebietsverordnung ebenfalls verboten sein. Es empfiehlt sich, den Namen des Schutzgebiets und den Begriff “Verordnung lagern” in eine Suchmaschine einzugeben, um herauszufinden, ob das Biwakieren erlaubt ist. In Sachsen gibt es eine erfreuliche Ausnahme im Nationalpark Sächsische Schweiz, wo das Lagern an bestimmten Stellen erlaubt ist.

Karte aller Schutzgebiete in Deutschland

Kann ich nicht doch irgendwie in Deutschland wildcampen?

Obwohl es in Deutschland kein Jedermannsrecht wie in Skandinavien gibt, gibt es im ganzen Land ausgewiesene Plätze in der Natur, an denen du dein Zelt aufschlagen darfst. Einige dieser Plätze werden von Privatleuten aus Nächstenliebe angeboten, andere werden von Tourismusverbänden als Trekkingplätze betreut. Diese Plätze kosten oft etwas und erfordern eine vorherige Anmeldung.

Legales Wildcampen in Deutschland mit Zelt - Biwakplatz Sächsische Schweiz

Fazit

In Deutschland darfst du in der freien Landschaft übernachten, solange du kein Zelt aufstellst und die Regeln der Schutzgebiete beachtest. Du hast das Recht, die Natur zur Erholung zu nutzen, also nutze es selbstbewusst. Wenn du gerne mit deinen Kindern im Zelt schlafen möchtest, suche nach Trekkingplätzen in der Gegend oder sprich direkt mit dem Grundstückseigentümer. Unabhängig von der Variante, die du wählst, ist es wichtig, respektvoll mit der Natur, anderen Menschen, Pflanzen und Tieren umzugehen. Hinterlasse keinen Müll, mache keinen unnötigen Krach und sei verantwortungsvoll im Umgang mit Feuer.

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Häufig gestellte Fragen

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Quellen:

  1. § 59 Bundesnaturschutzgesetz
  2. § 23 (11) HJagdG und § 17 LWaldG
  3. § 23 Abs. 1 Nr. 4 LWaldG