Den Wohnwagen direkt am Strand abstellen oder ungestört den Sternenhimmel vor dem eigenen Zelt betrachten – das klingt verlockend. Doch so romantisch das wilde Campen auch sein mag, es kann rechtliche Konsequenzen haben. Denn in Deutschland ist Wildcamping offiziell verboten.
Wildcampen ist Ländersache
Jedes Bundesland hat eigene Naturschutz- und Waldgesetze, was die Rechtslage relativ undurchsichtig macht. In Naturschutzgebieten ist Campen jedoch generell streng untersagt. Auf Privatgrund ist es nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt, das gilt auch in Privatwäldern.
Allerdings gibt es in Deutschland auch das sogenannte Betretungsrecht, was jedem das Erholen in der freien Landschaft erlaubt. Theoretisch umfasst dieses Recht auch das Übernachten – nicht aber das Wildcampen.
Baden-Württemberg: Wildcampen verboten
Grundsätzlich ist Wildcampen in Baden-Württemberg nicht gestattet. Im Naturschutzgesetz des Landes ist verankert, dass das Betretungsrecht nicht das Zelten beinhaltet.
Bayern: Wildcampen verboten
Auch in Bayern ist Wildcampen nicht erlaubt. Das Betretungsrecht gilt nur für traditionelle Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, nicht jedoch für das Zelten oder das Aufstellen von Wohnwagen in der freien Natur.
Berlin: Wildcampen verboten
Im Wald Campen ist in Berlin verboten und nur mit besonderer Befugnis erlaubt.
Brandenburg: Wanderer dürfen eine Nacht wildcampen
In Brandenburg gibt es eine Ausnahmeregelung, die dem Jedermannsrecht in Schweden ähnelt. Nichtmotorisierten Wanderern ist es erlaubt, abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zu zelten, sofern sie davon rechtlich befugt sind und keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Bremen: Wildcampen unterliegt rechtlicher Grauzone
In Bremen sind die Zeltmöglichkeiten aufgrund der geringen unbebauten Flächen begrenzt. Es fehlt ein eigenes Landes-Waldgesetz, daher gilt das Bundeswaldgesetz, das besagt, dass die Belange des Naturschutzes, der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.
Hamburg: Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich
Mit Genehmigung des Waldeigentümers darf in Hamburg in freien Landschaften gezeltet werden.
Hessen: Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich
Im hessischen Waldgesetz ist verankert, dass das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften im Wald der Zustimmung des Waldbesitzers bedarf.
Mecklenburg-Vorpommern: Wildcampen verboten
Im Landeswaldgesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist festgelegt, dass das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen unzulässig sind, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung der Forstbehörde und die Zustimmung des Waldbesitzers vor.
Niedersachsen: Wildcampen verboten
In Niedersachsen ist Wildcampen laut Gesetz nicht gestattet.
Nordrhein-Westfalen: Wildcampen verboten
Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald verboten.
Rheinland-Pfalz: Wildcampen ohne Genehmigung verboten
Das Zelten bzw. Wildcampen in Rheinland-Pfalz ist ohne Genehmigung des Waldbesitzers verboten.
Saarland: Wildcampen verboten
Im Saarland ist das Campen in freier Natur nicht erlaubt.
Sachsen: Wildcampen verboten
Laut dem sächsischen Naturschutzgesetz fällt das Zelten und Campen nicht unter das Betretungsrecht und ist daher in freier Natur nicht gestattet.
Sachsen-Anhalt: Wildcampen bei Genehmigung erlaubt
Mit ausdrücklicher Erlaubnis des Waldbesitzers ist Zelten und Wildcampen in der Natur laut Landeswaldgesetz erlaubt.
Schleswig-Holstein: Eine Übernachtung ist erlaubt
In Schleswig-Holstein gibt es spezielle Übernachtungsplätze in der Natur für Naturfreunde, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Es ist jedoch nur eine Übernachtung gestattet.
Thüringen: Zustimmung des Waldeigentümers erforderlich
In Thüringen ist Wildcampen unter Auflagen erlaubt, bedarf jedoch grundsätzlich der Zustimmung des Waldbesitzers.
So ist das Zelten in freier Natur legal
Das Übernachten ohne Zelt, also das Biwakieren, ist nicht offiziell verboten. Eine Nacht im Biwak wird in der Regel geduldet. Als Alternative zum Wildcampen bieten sich Naturlagerplätze oder Trekkingplätze an.
Wohnmobil oder -wagen: Eine Nacht zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit” erlaubt
Mit einem Wohnmobil ist Wildcampen generell verboten. Eine Ausnahme besteht jedoch für eine Nacht zur “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit”. Dabei darf das Fahrzeug maximal zehn Stunden an einem Ort stehen.
Bei illegalem Campen drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro
Illegales Campen kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Gewusst wie: Den perfekten Platz zum Wild-Camping finden
Es gibt Onlineplattformen wie Campspace, Jedermannsland und 1Nite Tent, die Zelt- oder Stellplätze vermitteln. Zudem gibt es ausgeschriebene Trekkingplätze in Deutschland, die abseits von Ortschaften mitten im Wald liegen und bis zu sechs Lagerplätze sowie eine Feuerstelle und ein einfaches Klohäuschen bieten.
Egal ob du lieber im Biwak übernachtest oder einen legalen Zelt- oder Stellplatz findest, achte immer darauf, die Natur zu respektieren und keinen Müll zu hinterlassen. So kannst du die Schönheit der Natur genießen und Ärger vermeiden.