Wildcamping in Deutschland: Wo darf ich außerhalb des Campingplatzes übernachten?

Wildcamping in Deutschland: Wo darf ich außerhalb des Campingplatzes übernachten?

Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass Camping derzeit bei Urlaubern in Deutschland besonders beliebt ist. Viele Campingplätze sind jedoch für die nächsten Wochen und Monate bereits ausgebucht. Doch was ist mit Wildcamping? Hier erfahren Sie, wo es noch möglich ist, außerhalb von Campingplätzen zu übernachten.

Wildcamping: Die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland

In Deutschland ist Wildcamping teilweise verboten, jedoch variieren die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Bevor Sie also mit dem Camper unterwegs sind, sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem jeweiligen Bundesland informieren. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen ist Wildcamping generell nicht erlaubt. Wer trotzdem erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 100 und 5.000 Euro rechnen. In anderen Bundesländern ist Wildcamping entweder nur mit Genehmigung oder mit bestimmten Einschränkungen erlaubt.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass Wildcamping in Naturschutzgebieten bundesweit verboten ist. Auf Privatgrundstücken benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers.

Bayern: Die Regeln für Wildcamping

In Bayern ist das Wildcamping außerhalb von Campingplätzen nur mit der Zustimmung des Grundstücksbesitzers erlaubt. Größere Zeltlager, die aus mehr als drei Zelten bestehen und für maximal zwei Monate errichtet werden, benötigen zudem die Genehmigung der Gemeinde. Das Camping auf den bundeseigenen Ufergrundstücken an den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau ist grundsätzlich untersagt.

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Brandenburg: Einschränkungen für Wildcamper

In Brandenburg ist Camping außerhalb von Campingplätzen nur auf den dafür vorgesehenen Biwakplätzen erlaubt. Diese müssen von der Gemeinde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Zustimmung des Grundstückseigentümers ausgewiesen sein. Das Zelten in der Nähe der Donau ist jedoch nicht gestattet.

Bremen: Wildcamping nur mit Einschränkungen

In Bremen sind die Möglichkeiten zum Wildcamping begrenzt. Laut dem Bundeswaldgesetz sollten die Belange des Naturschutzes, der anderen Erholungssuchenden und der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Das Entzünden von Feuer oder Rauchen in Wald und Flur ist von März bis Oktober untersagt.

Hamburg: Wildcamping nur mit Erlaubnis

In Hamburg ist das Betreten von Wald und freien Landschaftsflächen erlaubt. Das Zelten, Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern sowie das Aufstellen von Bienenstöcken ist jedoch nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet. Die Behörde kann das Benutzungsrecht zusätzlich einschränken. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 25 und 2.500 Euro.

Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Wildcamping nur mit Zustimmung des Waldbesitzers

In diesen Bundesländern ist das Wildcamping in den Wäldern nur mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Schleswig-Holstein: Ausnahme für Wildcamper

In Schleswig-Holstein wurden speziell für Wildcamper 20 Trekkingplätze geschaffen, auf denen Fußgänger und Radfahrer im Freien für maximal eine Nacht übernachten können. Camper können ein bis zwei Drei-Personen-Zelte aufbauen. Die Übernachtung ist kostenlos.

Das waren einige Informationen zu Wildcamping in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen sich ändern können und es wichtig ist, sich vorher über die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Viel Spaß beim Camping in der Natur!

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